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Hier finden Sie alle Geschäfts-, Halbjahresfinanzberichte und Vergütungsberichte seit dem
Jahr 2002.
 

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Die DKB AG ist seit 1995 ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der BayernLB. Die BayernLB ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Ihre Eigentümer sind – indirekt über die BayernLB Holding AG – der Freistaat Bayern und der Sparkassenverband Bayern. Maßgebliche rechtliche Grundlage für die BayernLB ist das Gesetz über die Bayerische Landesbank in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Februar 2003, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 10. April 2007.
 

Freistaat Bayern

Der Freistaat Bayern ist eine tragende Säule Deutschlands und das flächenmäßig größte deutsche Bundesland. Über zwölf Millionen Menschen leben und arbeiten in Bayern. Damit steht der Freistaat gemessen an der Bevölkerungszahl im Vergleich der Bundesländer an der zweiten Stelle. Er trägt mit 15,1 Prozent aller Einwohner mehr als 17,9 Prozent zum deutschen Bruttoinlandsprodukt (BIP) bei. Bayern zählt zu den industriell am stärksten entwickelten Bundesländern. Die Wirtschaft nimmt im Bundesländerranking einen der ersten Plätze ein. Hier werden sowohl die meisten Unternehmensgründungen als auch die meisten Patentanmeldungen registriert. Auch in Europa zählt Bayern zu den Regionen mit der stärksten Wirtschaftskraft. Bayern ist das einzige der 16 deutschen Bundesländer, das über ein AAA-Rating von S&P verfügt.

Sparkassenverband Bayern (SVB)

Der SVB ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts unter der Aufsicht des Bayerischen Staatsministeriums des Innern. Er besteht derzeit aus 75 selbstständigen Sparkassen und deren Gewährträgern. Innerhalb Deutschlands ist der SVB der größte Regionalverband. Für die Verbindlichkeiten des SVB einschließlich seiner gesamtschuldnerischen Haftung für die Bayerische Landesbank nach Maßgabe des Bayerischen Landesbank-Gesetzes (BayLG) haftet das Verbandsvermögen. Reicht das Verbandsvermögen zur Befriedigung der Gläubiger nicht aus, so findet eine Umlegung auf die Sparkassenmitglieder statt.