Kontakt

icon_email Nachricht schreiben
icon_hotline 030 120 300 00

Die Sicherung Ihrer Einlagen bei der DKB erfolgt über ein abgestuftes System. Es besteht aus drei Bausteinen, die gewährleisten, dass Ihre Einlagen bei der DKB in vollem Umfang als abgesichert anzusehen sind. 

1. Grundabsicherung der Kundeneinlagen

Die vom Gesetz vorgeschriebene Grundabsicherung der Kundeneinlagen wird durch die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschland GmbH abgedeckt.

Eine Übersicht der diesem Verband angeschlossenen Banken finden Sie in der Broschüre des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, die wir Ihnen auf Wunsch gern zur Verfügung stellen. Sie können weitere Informationen zu beiden auf dieser Seite beschriebenen Absicherungen über den Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands sowie die genannte Broschüre auch hier abrufen.

2. Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands

Die DKB ist Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands. Dieser Fonds ist eine freiwillige Einrichtung der beteiligten Banken. Durch ihn sind Einlagen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus nach Maßgabe der Fondssatzung abgesichert.

Dies betrifft alle „Nichtbankeneinlagen“, also insbesondere die Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und Kommunen. Geschützte Einlagen sind
Sicht-, Termin- und Spareinlagen sowie auf den Namen lautende Sparbriefe.

Dies gilt z. B. für folgende Anlageformen der DKB: 

  • DKB-Cash
  • Guthaben auf DKB-Kreditkarten
  • DKB-Festzins
  • DKB-Zuwachssparen
  • DKB-Termingeld
  • DKB-Mietkautionskonto
  • DKB-Business inklusive Guthabenkonto
  • DKB-KIK
  • Lufthansa Miles & More Credit Card-Guthaben
  • Porsche S Credit Card-Guthaben
  • Porsche Single Credit Card-Guthaben
  • Hilton HHonors Credit Card Classic/Upgrade


Dagegen werden Verbindlichkeiten, über die die DKB Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie z. B. Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, nicht geschützt.

3. Patronatserklärung der Bayerischen Landesbank

Die DKB ist ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der Bayerischen Landesbank (BayernLB). Ihre Eigentümer sind – indirekt über die BayernLB Holding AG – der Freistaat Bayern und der Sparkassenverband Bayern.

Die BayernLB hat eine Patronatserklärung abgegeben, wonach sie in Höhe ihrer Anteilsquote dafür Sorge tragen wird, dass die DKB ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen kann. Ausgenommen ist der Fall des politischen Risikos, z. B. Kriege, gesetzliche Leistungsverbote und ähnliches.


button_zum_dkb_cash