Slogan: Die Bank, die Ihre Sprache spricht
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Einlagensicherung

Ihre Einlagen werden bei der DKB über ein dreistufiges System in vollem Umfang abgesichert.

Grundabsicherung der Kundeneinlagen

Die vom Gesetz vorgeschriebene Grundabsicherung wird durch die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschland GmbH (VÖB) gewährleistet.

Informationen zum Verband, zu seinen angeschlossenen Banken, zur Grundabsicherung und zum Einlagensicherungsfonds finden Sie auf den Internetseiten des VÖB.

Einlagensicherungsfonds
des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands

Dieser Fonds ist eine freiwillige Einrichtung der DKB und der weiteren beteiligten Banken. Durch ihn sind Ihre Einlagen sogar über die gesetzlichen Anforderungen hinaus abgesichert.

Dies betrifft alle „Nichtbankeneinlagen“, also insbesondere die Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und Kommunen. Geschützte Einlagen sind Sicht-, Termin- und Spareinlagen sowie auf den Namen lautende Sparbriefe.
Abgesicherte Anlageformen der DKB – z. B.:

•    DKB-Cash
•    Guthaben auf DKB-Kreditkarten
•    DKB-Festzins
•    DKB-Zuwachssparen
•    DKB-Termingeld
•    DKB-Mietkautionskonto
•    DKB-Business inklusive Guthabenkonto
•    DKB-KIK
•    Lufthansa Miles & More Credit Card-Guthaben
•    Porsche S Credit Card-Guthaben
•    Porsche Single Credit Card-Guthaben
•    Hilton HHonors Credit Card Classic/Upgrade

Im Gegensatz dazu sind von der DKB ausgestellte Inhaberpapiere (z. B. Inhaberschuldverschreibungen oder Inhabereinlagenzertifikate) nicht geschützt.

Patronatserklärung der Bayerischen Landesbank

Die DKB ist ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der Bayerischen Landesbank (BayernLB). Ihre Eigentümer sind – indirekt über die BayernLB Holding AG – der Freistaat Bayern und der Sparkassenverband Bayern.

Die BayernLB hat eine Patronatserklärung abgegeben, wonach sie in Höhe ihrer Anteilsquote dafür sorgt, dass die DKB ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt. Ausgenommen ist der Fall des politischen Risikos, z. B. Kriege, gesetzliche Leistungsverbote oder ähnliches.

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