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  1. Wie kann ich ein DKB-Broker-Depot eröffnen?
  2. Wie funktioniert die Legitimation?
  3. Welche Unterlagen erhalte ich im Rahmen der Depoteröffnung?
  4. Was ist ein WpHG-Bogen nach § 31 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)?
  5. Was muss ich bei der Einrichtung einer Vollmacht beachten?


1. Wie kann ich ein DKB-Broker-Depot eröffnen?

Die Eröffnung eines DKB-Broker können Sie bequem per Internet durchführen. Falls Sie schon einen Zugang für das Internet-Banking haben, dann können Sie das DKB-Broker-Depot dort auch per iTAN beantragen.


2. Wie funktioniert die Legitimation?

Innerhalb Deutschlands
Sie gehen ganz einfach mit den folgenden Unterlagen zu einer Filiale der Deutschen Post AG Ihrer Wahl:

  • dem PostIdent-Coupon zur Feststellung der Identität (liegt dem Antrag bei),
  • einem gültigen Personalausweis oder
  • einem Reisepass und einem aktuellen Nachweis Ihres Wohnsitzes, sowie
  • einem Briefumschlag mit Ihrem vollständigen DKB-Cash-Antrag.

In einer Filiale Ihrer Wahl legen Sie einem Mitarbeiter der Deutschen Post den PostIdent-Coupon und Ihr gültiges Legitimationsdokument vor. Der Mitarbeiter füllt das PostIdent für Sie aus. Anschließend leisten Sie (nach Prüfung der Angaben im PostIdent) in seiner Gegenwart Ihre Unterschrift. Den fertigen Bogen und Ihre weiteren Eröffnungsunterlagen übersendet die Deutsche Post direkt an die DKB. Selbstverständlich entstehen Ihnen hierfür keine Kosten.

Außerhalb Deutschlands
Sie gehen ganz einfach mit den folgenden Unterlagen zu einem Rechtsanwalt oder zu einer Bank vor Ort:

  • dem Formular Identifizierung
  • einem gültigen Personalausweis oder
  • einem Reisepass und einem aktuellen Nachweis Ihres Wohnsitzes, sowie
  • einem Briefumschlag mit Ihrem vollständigen DKB-Cash-Antrag.

Sie legen dem Rechtsanwalt oder Mitarbeiter Ihrer Bank das Formular zur Identifizierung vor. Der Rechtsanwalt oder Bankmitarbeiter füllt das Formular für Sie aus. Prüfen Sie die Angaben im Identifizierungsformular und leisten Sie in Gegenwart des Mitarbeiters Ihre Unterschrift. Das ausgefüllte Formular und Ihre weiteren Eröffnungsunterlagen übersendet der Rechtsanwalt oder die Bank direkt an die DKB. Sollten hierfür Kosten entstehen, erstatten wir Ihnen diese gegen Nachweis bis zu einem Maximqalbetrag von 20 Euro.
Bevor Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen, empfehlen wir Ihnen, telefonisch zu klären, ob dort eine Legitimationsprüfung durchgeführt werden kann.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass zurzeit für einige Ländern die Legitimation nur mittels PostIdent in Deutschland anerkannt wird. Die Deutsche Kreditwirtschaft arbeitet bereits an einer Lösung, um Ihnen auch zukünftig einen einfachen Weg zur Identitätsfeststellung im Ausland bieten zu können.

Besonderheiten innerhalb Österreichs
Sie können auswählen, ob Sie durch einen Mitarbeiter der Österreichischen Post AG oder durch einen Mitarbeiter unseres Botendienstes Direkt Kurierdienst GmbH legitimiert werden wollen.
Bitte beachten Sie: Erst nach dem Eingang der Kontoeröffnungsunterlagen bei der DKB AG beauftragen wir den von Ihnen ausgewählten Legitimationspartner, die Legitimation durchzuführen.


3. Welche Unterlagen erhalte ich im Rahmen der Depoteröffnung?

Sofern Sie noch keine Zugangsdaten für das Internet-Banking haben, erhalten Sie innerhalb von circa 14 Tagen nach Eröffnung Ihres DKB-Broker-Depots:

  • einen Brief mit Ihrer persönliche Identifikationsnummer (PIN) und
  • Ihre iTAN-Liste (indizierte Transaktionsnummern).

Bei ausländischer Versandadresse kann sich die Lieferzeit verlängern.


Die folgenden Broschüren stellen wir Ihnen in elektronischer Form im Internet-Banking zur Verfügung:

„Basisinformationen über Vermögensanlagen in Wertpapieren“

„Kundeninformationen zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren Finanzinstrumenten“


4. Was ist ein WpHG-Bogen nach § 31 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)?

Gemäß § 31 Abs. 5 WpHG haben Kreditinstitute vor der Durchführung von Wertpapierdienstleistungen von ihren Kunden Angaben über deren Erfahrungen und Kenntnisse in Bezug auf Geschäfte mit bestimmten Arten von Finanzinstrumenten einzuholen.


Alle Wertpapiere werden bei der DKB AG in Risikoklassen eingeteilt. Die konkrete Einstufung eines Papiers kann sich ändern und mag im Einzelfall auch nicht mit Ihrer persönlichen Einschätzung übereinstimmen.


Bitte beachten Sie, dass wir Sie bei Käufen von Wertpapieren direkt im Internet-Banking anhand eines Warnhinweises informieren, falls das Risikoprofil des Wertpapiers über Ihrer persönlichen Risikobereitschaft liegt. Es besteht die Möglichkeit, dass Sie nicht über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die Risiken in Zusammenhang mit den Wertpapieren, die Sie kaufen möchten, angemessen beurteilen zu können.


Falls Sie den Auftrag trotzdem erteilen möchten, benötigen wir von Ihnen die Angaben nach § 31 WpHG in aktualisierter Form. Die Aktualisierung nehmen Sie bitte in Ihrem Internet-Banking unter dem Menüpunkt „Persönliche Daten" vor. Sie erfolgt am nächsten Bankarbeitstag, so dass Sie dann Ihre beabsichtigte Order aufgeben können.


Sie haben natürlich jederzeit die Möglichkeit, Ihre derzeitigen Angaben im Internet-Banking zu aktualisieren.


5. Was muss ich bei der Einrichtung einer Vollmacht beachten?

Bitte beachten Sie, dass auch der bzw. die Bevollmächtigte einen ausgefüllten WpHG-Bogen unterschrieben an die DKB AG zurücksendet, damit er bzw. sie Wertpapiertransaktionen online tätigen kann.



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