US-Quellensteuer
- Was ist die US-Quellensteuer?
- Kann die DKB eine Ermäßigung auf abzuführende US-Quellensteuer gewähren?
- Wer hat einen Ermäßigungsanspruch auf abzuführende US-Quellensteuer?
- Wann gelte ich als "Nicht-US-Person"/"US-Person"?
- Welche Voraussetzungen muss ich als "Nicht-US-Person" erfüllen, damit ein verminderter US-Quellensteuersatz einbehalten wird?
- Welchen Steuervorteil kann ich erhalten, wenn ich zur Gruppe der "Nicht-US-Personen" gehöre?
- Welche Informationen werden bei "Nicht-US-Personen" an die US-Steuerbehörde gemeldet?
- Welche Unterlagen muss ich als "US-Person" für eine US-Quellensteuerbefreiung einreichen?
- Was passiert, wenn ich zu einem späteren Zeitpunkt (z. B. durch Erwerb einer Green Card) den Status "US-Person" erreiche?
- Welchen Steuervorteil kann ich erhalten, wenn ich zur Gruppe der "US-Personen" gehöre?
- Welche Informationen werden bei "US-Personen" an die US-Steuerbehörde gemeldet?
1. Was ist die US-Quellensteuer?
Die US-Quellensteuer ist eine Steuer auf Einnahmen aus Kapitalvermögen, die gleich am Entstehungsort (an der Quelle) abgezogen und an die zuständige Finanzbehörde der USA abgeführt wird.
US-quellensteuerrelevant sind in der Regel alle Wertpapiere US-amerikanischer Emittenten.
Die USA erhebt derzeit auf gezahlte Dividenden und Zinsen aus diesen Wertpapieren eine Quellensteuer von 30 Prozent, wenn diese an einen aus Sicht der USA ausländischen Empfänger gezahlt werden.
2. Kann die DKB eine Ermäßigung auf abzuführende US-Quellensteuer gewähren?
Die DKB hat mit der US-Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) einen Vertrag geschlossen, um ihren Depotkunden einen ermäßigten Quellensteuerabzug gewähren zu können.
Damit verbunden sind strenge Vorschriften, welche umfangreiche Nachweis- und Offenlegungspflichten zur Feststellung des Ertragsempfängers und seiner steuerlichen Ansässigkeit (Legitimierung) beinhalten.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie Wertpapiere US-amerikanischer Emittenten kaufen oder in Ihr Depot übertragen lassen wollen, bitten wir Sie, uns vorher schriftlich zu informieren, damit wir Ihnen die entsprechenden Unterlagen zusenden können. Bitte senden Sie dazu eine E-Mail an: Statuskunden@dkb.de. Ein Erwerb oder eine Übertragung der betreffenden Wertpapiere ist nicht möglich, wenn keine ordnungsgemäße Legitimierung vorliegt.
3. Wer hat einen Ermäßigungsanspruch auf abzuführende US-Quellensteuer?
Einen Ermäßigungsanspruch auf abzuführende US-Quellensteuer haben nur Empfänger aus einem Land, welches mit den USA ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen hat – hierzu zählt auch die Bundesrepublik Deutschland.
Dieses Abkommen soll vermeiden, dass Personen, die in beiden Staaten Einkünfte erzielen, in beiden Staaten – also doppelt – besteuert werden. Für den Einbehalt der korrekten US-Quellensteuer ist die Steuerpflicht des Ertragsempfängers relevant – dabei wird zwischen "Nicht-US-Person" und "US-Person" unterschieden.
4. Wann gelte ich als "Nicht-US-Person"/"US-Person"?
Sofern Sie alle nachstehenden Fragen mit „Nein“ beantworten können, gelten Sie als „Nicht-US-Person“.
Sie gelten als „US-Person“ und unterliegen damit einer unbeschränkten Steuerpflicht in den USA, falls Sie mindestens eine der folgenden Fragen mit „Ja“ beantworten können:
- Besitzen Sie die US-Staatsbürgerschaft (auch im Falle doppelter Staatsbürgerschaft)?
- Besitzen Sie ein US-Einwanderungsvisum (Green Card)?
- Haben Sie sich in den letzten drei Jahren insgesamt mehr als 183 Tage in den USA aufgehalten, wovon mindestens 31 Tage in das laufende Kalenderjahr fallen müssen (Aufenthaltstage im laufenden Kalenderjahr zählen 1/1; solche aus dem Vorjahr zu 1/3 und aus dem davor liegenden Jahr zu 1/6)
- Sind Sie gemeinsam mit einem US-Ehepartner in den USA steuerrechtlich veranlagt?
Sind Sie unsicher, ob eine der Fragen auf Sie zutrifft oder Sie aus anderen Gründen in den USA steuerpflichtig sind, halten Sie bitte Rücksprache mit Ihrem steuerlichen Berater.
5. Welche Voraussetzungen muss ich als "Nicht-US-Person" erfüllen, damit ein verminderter US-Quellensteuersatz einbehalten wird?
Bei Nicht-US-Personen, deren Hauptwohnsitz mit der Versandanschrift und der Staatsbürgerschaft übereinstimmt, ist als Erklärung zur steuerlichen Ansässigkeit eine gültige Legitimation zum Zeitpunkt der Depoteröffnung ausreichend.
Beispiel: Hauptwohnsitz/Versandanschrift/Staatsbürgerschaft = Deutschland
kein zusätzliches Formular erforderlich
Bei Nicht-US-Personen, deren Hauptwohnsitz von der Versandanschrift und/oder der Staatsbürgerschaft abweicht, muss als Erklärung zur steuerlichen Ansässigkeit das US-Steuerformular für Privatpersonen (W-8BEN) abgegeben werden. Dieses ist bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach Ausstellung gültig.
Beispiele: Hauptwohnsitz = Deutschland/ abweichende Versandanschrift = Italien oder
Hauptwohnsitz = Deutschland/ Staatsbürgerschaft = französisch
US-Steuerformular für Privatpersonen (W-8BEN) erforderlich
Zur Unterstützung beim Ausfüllen des US-Steuerformulars für Privatpersonen haben wir für Sie ein Ausfüllmuster vorbereitet.
Bitte schicken Sie die vollständigen Unterlagen an:
Deutsche Kreditbank AG
Bereich Statuskunden
TM Vertriebsunterstützung
Brienner Str. 16
80333 München
Bitte denken Sie daran, dass Sie verpflichtet sind, die DKB immer über eine Änderung Ihrer Angaben zu informieren.
Sofern Sie noch kein Depot bei der DKB haben, können Sie hier ein DKB-Broker eröffnen.
6. Welchen Steuervorteil kann ich erhalten, wenn ich zur Gruppe der "Nicht-US-Personen" gehöre?
Werden die unter Punkt 5 genannten Voraussetzungen erfüllt, werden bei US-quellensteuerrelevanten Wertpapieren folgende Quellensteuersätze einbehalten, sofern eine Steuerpflicht in Deutschland besteht:
- 0 Prozent bei Zinsen,
- 15 Prozent bei Dividenden und
- 0 Prozent bei Kapitalgewinnen.
Sofern die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, wird bei Erträgen, Veräußerungserlösen und Einlösungen von übertragenen US-quellensteuerrelevanten Wertpapieren eine US-Quellensteuer in Höhe von 30 Prozent einbehalten.
7. Welche Informationen werden bei "Nicht-US-Personen" an die US-Steuerbehörde gemeldet?
Die meldepflichtigen Erträge von allen „Nicht-US-Personen“ werden zusammengefasst in einem anonymen Meldeverfahren, d. h. ohne Angabe von persönlichen Daten, an die US-Steuerbehörde weitergeleitet.
8. Welche Unterlagen muss ich als "US-Person" für eine US-Quellensteuerbefreiung einreichen?
Bitte reichen Sie den Fragebogen zur Klärung der Eigenschaft als US-Person, eine Einverständniserklärung sowie das US Steuerformular für US-Staatsbürger/-Steuerpflichtige (W-9) ein.
Zur Unterstützung beim Ausfüllen des US-Steuerformulars für „US-Personen“ haben wir für Sie ein Ausfüllmuster vorbereitet.
Bitte schicken Sie die vollständigen Unterlagen an:
Deutsche Kreditbank AG
Bereich Statuskunden
TM Vertriebsunterstützung
Brienner Str. 16
80333 München
Beachten Sie bitte, dass bis zur Vorlage der vollständigen Unterlagen kein DKB-Broker eröffnet werden kann.
Bitte denken Sie daran, dass Sie verpflichtet sind, die DKB immer über eine Änderung Ihrer Angaben zu informieren.
9. Was passiert, wenn ich zu einem späteren Zeitpunkt (z. B. durch Erwerb einer Green Card) den Status "US-Person" erreiche?
Auch dann müssen Sie die oben genannten Unterlagen einreichen. Ansonsten darf Ihr Depot nicht fortgeführt werden.
10. Welchen Steuervorteil kann ich erhalten, wenn ich zur Gruppe der "US-Personen" gehöre?
Als "US-Person" können Sie vollständig von der US-Quellensteuer befreit werden, wenn der DKB die vollständigen Unterlagen vorliegen.
Sofern diese nicht vorliegen, ist die DKB verpflichtet, einen Ersatzsteuerabzug vorzunehmen. Die Ersatzsteuer von derzeit 28 Prozent wird nur auf US-quellensteuerrelevante Wertpapiere erhoben.
Weisen Sie als "US-Person" einen direkten Bezug zu den USA auf, müssen auch Nicht-US-quellensteuerrelevante Wertpapiere mit 28 Prozent besteuert werden. Ein US-Bezug liegt u. a. dann vor, wenn Aufträge aus den USA erteilt werden und/oder Schriftverkehr an eine US-Adresse des Kunden versandt wird.
11. Welche Informationen werden bei "US-Personen" an die US-Steuerbehörde gemeldet?
Die meldepflichtigen Erträge von "US-Personen" werden einzeln mit folgenden Daten gemeldet:
- Art und Höhe der meldepflichtigen Erträge
- Name und Anschrift des Ertragsempfängers
- Depotnummer
- TIN (= US-Steuernummer) oder SSN (= US-Sozialversicherungsnummer)
