Jahresbescheinigung gemäß § 24c EStG
1. Was ist der Unterschied zwischen einer Jahresbescheinigung und einer Steuerbescheinigung?
Jahresbescheinigung gemäß § 24c EStG (bis 2008)
Kreditinstitute waren bis 2008 dazu verpflichtet, ihren Kunden jährlich eine zusammenfassende Jahresbescheinigung auszustellen, in der sämtliche während des Kalenderjahres erzielten Einkünfte aus Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften aufgeführt waren. Die Jahresbescheinigung wird letztmals für das Jahr 2008 ausgestellt.
Steuerbescheinigung ab 2009
Kreditinstitute sind dazu verpflichtet, ihren Kunden auf Verlangen Bescheinigungen über einbehaltene Kapitalertragsteuer auszustellen. Die Steuerbescheinigungen sind Voraussetzung dafür, dass das Finanzamt die Kapitalertragsteuer im Rahmen einer Wahlveranlagung auf die Einkommensteuer anrechnet.
2. Wie bekomme ich eine Steuerbescheinigung?
Sie erhalten für die bei uns geführten Konten und Depots eine Jahressteuer-
bescheinigung. Sofern auf Ihren Konten im vergangenen Jahr Kapitalerträge angefallen sind, stehen Ihnen die benötigten Informationen in Ihrem Internet-Banking im elektronischen Briefkasten in der linken Navigationsleiste unter dem Menüpunkt Steuerinformationen zur Verfügung. Für Ihre Fragen sind wir gern Ihr Ansprechpartner, bitte nutzen Sie hierfür das Kontaktformular, das Ihnen unter Kontakt zur Verfügung steht.
3. Was sind die Erläuterungen zur Steuerbescheinigung?
Als Privatkunde erhalten Sie zusätzlich zu Ihrer Steuerbescheinigung die "Erläuterungen zur Steuerbescheinigung". In den Erläuterungen sind diejenigen Erträgnisse des jeweiligen Kalenderjahres aufgeführt, die zu einem Steuerabzug oder zur Anrechnung auf den Sparer-Pauschbetrag geführt haben. Zusätzlich werden auch Fondsanteile dargestellt, die aufgrund fehlender Zumeldungen der Fondsgesellschaften noch nicht in der vorliegenden Steuerbescheinigung berücksichtigt werden konnten.
Leistungen aus dem steuerlichen Einlagenkonto von Gesellschaften (§ 27 Körperschaft-
steuergesetz) werden auf der Steuerbescheinigung nur durch Ankreuzen vermerkt. Die Erträgnisse werden nicht separat in den „Erläuterungen zur Steuerbescheinigung“ aufgeführt, da diese Auszahlungen für nach dem 01.01.2009 angeschaffte Wertpapiere eine Anschaffungskostenminderung darstellen (z. B. Ausschüttungen der Deutschen Telekom AG). Eine Versteuerung erfolgt hier dann ggf. erst beim Verkauf der Wertpapiere.
