Beantragung
- Wie beantrage ich einen DKB-Studenten-Bildungsfonds?
- Kann ich den DKB-Studenten-Bildungsfonds auch ohne ein DKB-Cash beantragen?
- Wann wird der monatliche Auszahlungsbetrag / die Zusatzfinanzierung zur Verfügung gestellt?
- Welche Nachweispflichten bestehen?
1. Wie beantrage ich einen DKB-Studenten-Bildungsfonds?
| Das DKB-Cash ist Voraussetzung für die Beantragung eines DKB-Studenten- Bildungsfonds. Es dient als Auszahlungskonto. |
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| Sofern Sie bereits ein DKB-Cash allein auf Ihren Namen eröffnet haben, finden Sie den Antrag für den DKB-Studenten-Bildungsfonds in Ihrem Internet-Banking unter Produkte. Für Sie entfällt die Legitimation über das PostIdent-Verfahren. |
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| 1) | Anderenfalls füllen Sie bitte den kombinierten Antrag für ein DKB-Cash sowie für den DKB-Studenten-Bildungsfonds bequem hier aus. |
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| 2) | Drucken Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie diesen. |
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| 3) | Lassen Sie sich bei einer Filiale der Deutschen Post AG Ihrer Wahl legitimieren. Dafür benötigen Sie folgende Unterlagen: |
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| - den PostIdent-Coupon (liegt dem Antrag bei) | ||
| - einen gültigen Personalausweis oder | ||
| - einen gültigen Reisepass und einen aktuellen Nachweis Ihres Wohnsitzes, | ||
| - sowie einen Briefumschlag mit Ihrem vollständigen und unterschriebenen Antrag. |
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| 4) | Die Deutsche Post AG übersendet das PostIdent und Ihre vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen für den DKB-Studenten-Bildungfonds zusammen mit Ihrer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung direkt an die DKB AG. Selbstverständlich entstehen Ihnen hierfür keine Kosten. |
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| Sollte Ihnen die Immatrikulationsbescheinigung noch nicht vorliegen, so reichen Sie den Antrag zur Prüfung bitte mit der Ihnen bereits vorliegenden Zulassungsbestätigung für die Immatrikulation ein. |
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| Sofern Sie sich zum Zeitpunkt der Beantragung bereits im Auslandssemester befinden, legitimieren Sie sich bitte wie folgt. |
2. Kann ich den DKB-Studenten-Bildungsfonds auch ohne ein DKB-Cash beantragen?
Das DKB-Cash ist das Auszahlungskonto des DKB-Studenten-Bildungsfonds. Nur damit können Sie über Ihren Studienkredit verfügen. Daher ist eine Beantragung ohne ein DKB-Cash nicht möglich. Zusätzlich zu seiner Auszahlungsfunktion bietet das DKB-Cash weitere Vorteile, wie z. B. die weltweite, kostenfreie Bargeldabhebung mit der DKB-VISA-Card. Für das DKB-Cash entstehen keine Kosten oder Verpflichtungen.
3. Wann wird der monatliche Auszahlungsbetrag / die Zusatzfinanzierung zur Verfügung gestellt?
Den von Ihnen gewünschten Zeitpunkt für den Beginn der Auszahlung geben Sie bitte im Antrag unter "gewünschter Auszahlungsbeginn" an. Die erste Auszahlung erfolgt am
30. des angegebenen Monats (z. B. 30.08.). Die vereinbarten monatlichen Auszahlungsbeträge sind dann jeweils zum 30. der darauf folgenden Monate
(z. B. 30.09., 30.10. usw.) verfügbar.
Die Bereitstellung der Zusatzfinanzierung kann frühestens mit dem ersten Auszahlungstermin gegen Vorlage von entsprechenden Rechnungen etc. erfolgen.
4. Welche Nachweispflichten bestehen?
Laufende Auszahlung
Die jeweils gültige Immatrikulationsbescheinigung ist unaufgefordert immer zu Beginn des Semesters einzureichen.
Einmalige Zusatzfinanzierung
Es sind Nachweise der Aufwendungen durch Praktikumsbescheinigung, Einladung zum Auslandssemester, Bestellbestätigungen, Quittungen oder ähnliches einzureichen.
