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Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen:
DKB-Studenten-Bildungsfonds
- Wie beantrage ich ein Studienkredit aus dem DKB-Studenten-Bildungsfonds?
- Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Geld aus dem DKB-Studenten-Bildungsfonds zu erhalten?
- Kann ich einen Studienkredit beantragen, wenn ich schon BAföG beziehe oder Stipendien erhalte?
- Wie hoch ist die maximale Darlehenssumme?
- Wie komme ich an mein Geld?
- Wofür kann ich das Geld ausgeben?
- Wie muss ich nachweisen, wofür ich das Geld ausgegeben habe?
- Wie ist die maximale Auszahldauer des Studienkredits?
- Was versteht man unter dem effektiven Jahreszins?
- Können sich die Zinsen für den Studienkredit aus dem DKB-Studenten-Bildungsfonds ändern?
- Fallen zusätzliche Kosten, wie z. B. eine Bearbeitungsgebühr, an?
- Ab wann muss ich zurückzahlen?
- Wie erfolgt die Rückzahlung?
- Kann ich Sondertilgungen leisten?
- Muss ich auch während einer Promotion oder eines Post-Graduate-Studiums zurückzahlen?
- Was passiert, wenn ich mein Studium abbreche?
- Was passiert, wenn ich während der Darlehensdauer plötzlich einen größeren Geldbetrag zur Verfügung habe (z.B. Erbschaft) und den Studienkredit nicht mehr benötige?
- Was passiert, wenn ich mein Studium schneller als erwartet abschließe?
- Was passiert, wenn ich für mein Studium länger als die Regelstudienzeit plus zwei Semester benötige?
- Was ist ein DKB-Cash?
- Kann ich den DKB-Studenten-Bildungsfonds auch ohne ein DKB-Cash eröffnen?
1. Wie beantrage ich ein Studienkredit aus dem DKB-Studenten-Bildungsfonds?
Sie müssen einfach die Selbstauskunft ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit Ihrer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung und dem DKB-Cash-Antrag nach Legitimation bei der Deutschen Post AG an die Deutsche Kreditbank AG, DKB-Studenten-Bildungsfonds, 10909 Berlin senden.
2. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Geld aus dem DKB-Studenten-Bildungsfonds zu erhalten?
- Sie sind Student an einer Universität, Fachhochschule oder privaten Bildungseinrichtung
- Sie sind deutscher Staatsbürger
- Sie haben Ihr Studium vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen
3. Kann ich einen Studienkredit beantragen, wenn ich schon BAföG beziehe oder Stipendien erhalte?
Das Darlehen ist unabhängig vom Einkommen Ihrer Eltern oder einer bereits bestehenden Förderung durch BAföG oder Stipendien.
4. Wie hoch ist die maximale Darlehenssumme?
- Laufende Auszahlung in Höhe von bis zu 650 Euro pro Monat (insgesamt maximal 39.000 Euro)
- Einmalige Zusatzfinanzierung in Höhe von bis zu 5.000 Euro
5. Wie komme ich an mein Geld?
Nutzen Sie einfach die Zahlungsauftragsfunktion im Internet-Banking. Bei Beauftragung der Zahlung bis 17.30 Uhr steht Ihnen der gewünschte Betrag am gleichen Bankarbeitstag nach 19.00 Uhr zur Verfügung. Bei Eingang des Auftrages nach 17.30 Uhr erfolgt eine Gutschrift am nächsten Bankarbeitstag auf Ihrem Internet-Konto.
Bitte beachten Sie, dass Rücküberweisungen von Ihrem DKB-Studenten-Bildungsfonds ausschließlich zugunsten Ihres Abrechnungskontos möglich sind.
6. Wofür kann ich das Geld ausgeben?
- Die laufende Auszahlung können Sie für alles, was direkt oder indirekt mit Ihrem Studium zu tun hat, nutzen. Dazu gehören studienbedingte Lebenshaltungskosten, Miete am Studienort bzw. Ort des Praktikums, Studiengebühren, Fachliteratur oder Studienmaterial.
- Die einmalige Zusatzfinanzierung kann nur für die Finanzierung unbezahlter Praktika, Auslandsaufenthalte oder studienspezifischer Arbeitsmittel (z. B. Computer) verwendet werden.
7. Wie muss ich nachweisen, wofür ich das Geld ausgegeben habe?
- Für die laufende monatliche Auszahlung ist bis spätestens zu Semesterbeginn die jeweils gültige Immatrikulationsbescheinigung einzureichen.
- Für die einmalige Zusatzfinanzierung müssen die Aufwendungen durch Quittungen, Praktikumsbescheinigung oder ähnliches nachgewiesen werden.
8. Wie ist die maximale Auszahldauer des Studienkredits?
Bis zum Ende der Regelstudienzeit in Ihrem Studiengang plus zwei Semester.
9. Was versteht man unter dem effektiven Jahreszins?
Der Effektivzins gibt unter Berücksichtigung aller Kosten die tatsächlichen Kreditkosten pro Jahr an. In die Berechnung des Effektivzinses werden alle Kosten, die tatsächliche Kredithöhe und die tatsächliche Laufzeit einbezogen. Der effektive Jahreszins wird als vom Hundert-Satz (in Prozent) ausgewiesen.
10. Können sich die Zinsen für den Studienkredit aus dem DKB-Studenten-Bildungsfonds ändern?
Nein, die Konditionen gelten für die vereinbarte Laufzeit.
11. Fallen zusätzliche Kosten, wie z. B. eine Bearbeitungsgebühr, an?
Außer den Zinsen fallen keine weiteren Kosten an.
12. Ab wann muss ich zurückzahlen?
Die Rückzahlung beginnt nach einer Karenzzeit von zwölf Monaten nach Ende des Studiums, spätestens jedoch nach Ablauf der Regelstudienzeit plus vier Semester.
13. Wie erfolgt die Rückzahlung?
Im Kreditvertrag verpflichten Sie sich, einen gleich bleibenden Betrag (so genannte Annuität) in Höhe des Tilgungssatzes und der anfallenden Zinsen zurück zu zahlen. Der Tilgungssatz beträgt mindestens 2,50 Prozent p.a. des Rückzahlungsbetrages zzgl. der durch die Tilgung ersparten Zinsen. Die Rückzahlungsdauer ist auf 20 Jahre beschränkt. Am Ende der Laufzeit wird eine Schlussrate eingezogen, die von der normalen Annuität leicht abweicht.
14. Kann ich Sondertilgungen leisten?
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenlos Sondertilgungen vorzunehmen.
15. Muss ich auch während einer Promotion oder eines Post-Graduate-Studiums zurückzahlen?
Ja. Ein Zahlungsaufschub wird nicht gewährt.
16. Was passiert, wenn ich mein Studium abbreche?
Bei Studienabbruch wird der Kredit gekündigt und die Auszahlung gestoppt. Die bis dahin aufgelaufene Finanzierung muss nach einer Karenzzeit von zwölf Monaten zurückgezahlt werden.
17. Was passiert, wenn ich während der Darlehensdauer plötzlich einen größeren Geldbetrag zur Verfügung habe (z.B. Erbschaft) und den Studienkredit nicht mehr benötige?
Eine vorzeitige Rückzahlung des DKB-Studenten-Bildungsfonds ist jederzeit möglich.
18. Was passiert, wenn ich mein Studium schneller als erwartet abschließe?
Bitte teilen Sie der DKB mindestens vier Wochen vor Ihrem Studienabschluss schriftlich mit, zu welchem Termin die Auszahlungen eingestellt werden können. Nach der zwölfmonatigen Karenzzeit beginnen Sie mit der Rückzahlung.
19. Was passiert, wenn ich für mein Studium länger als die Regelstudienzeit plus zwei Semester benötige?
Die laufende monatliche Auszahlung ist maximal bis zum Ende Ihrer Regelstudienzeit plus zwei Semester möglich. Nach der zwölfmonatigen Karenzzeit muss die Rückzahlung erfolgen.
20. Was ist ein DKB-Cash?
Alle wichtigen Informationen zum DKB-Cash finden Sie hier.
21. Kann ich den DKB-Studenten-Bildungsfonds auch ohne ein DKB-Cash eröffnen?
Nur mit Hilfe des DKB-Cash haben Sie die Möglichkeit, über die laufende monatliche Auszahlung oder die einmalige Zusatzfinanzierung zu verfügen. Ergänzend dazu können Sie die Vorteile des DKB-Cash, wie z. B. weltweit kostenlos Bargeld abheben mit der DKB-VISA-Card, uneingeschränkt nutzen. Es entstehen für das DKB-Cash keine Kosten oder sonstige Verpflichtungen.
