Kontakt

icon_email Nachricht schreiben
icon_hotline 030 120 300 00
  1. Wer kann DKB-Energie beantragen?
  2. Wie beantrage ich DKB-Energie?
  3. Für welche Verwendungszwecke kann ich DKB-Energie nutzen?
  4. Erhalte ich sofort eine Entscheidung?
  5. Wie funktioniert das PostIdent-Verfahren?
  6. Welche Darlehenssummen sind möglich?
  7. Wie erfolgt die Rückzahlung von DKB-Energie?
  8. Welche Rückzahlungstermine können für DKB-Energie gewählt werden?
  9. Können sich die Zinsen von DKB-Energie ändern?
  10. Was versteht man unter dem effektiven Jahreszins?
  11. Welche Kosten entstehen bei DKB-Energie?
  12. Wie hoch ist meine persönliche monatliche Rate?
  13. Kann ich bestehende Darlehen bei anderen Banken ablösen?
  14. Welche Unterlagen muss ich der DKB zur Verfügung stellen?
  15. Wann wird mein DKB-Energie ausgezahlt?
  16. Ist eine Vorverlegung des Auszahlungstermins möglich?
  17. Kann ich vom Darlehensvertrag zurücktreten?
  18. Kann ich DKB-Energie während der Darlehenslaufzeit kündigen?
  19. Kann ich zusätzlich zu den monatlichen Raten Sondertilgungen leisten?
  20. Kann ich die Rückerstattung der Mehrwertsteuer zur Sondertilgung verwenden?
  21. Kann ich meine monatliche Rate während der Laufzeit erhöhen?
  22. Was bedeutet SCHUFA?
  23. Warum muss ich eine SCHUFA-Erklärung unterschreiben?
  24. Wofür benötige ich eine Ratenschutzversicherung? (DKB-Darlehensschutz)?


1. Wer kann DKB-Energie beantragen?

  • Sie sind volljährig.
  • Sie handeln im eigenen wirtschaftlichen Interesse.
  • Sie sind Eigentümer der Immobilie, für welche die Anlage bestimmt ist.
  • Sie sind nicht selbstständig oder
  • Sie sind Arzt, Zahnarzt, Apotheker, Hausverwalter, Notar, Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer
    oder öffentlich bestellter Vermessungsingenieur.


2. Wie beantrage ich DKB-Energie?

Sie können einfach, bequem und schnell unseren Online-Antrag ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und inklusive der geforderten Unterlagen an die angegebene Adresse senden.


3. Für welche Verwendungszwecke kann ich DKB-Energie nutzen?

Sie können DKB-Energie ausschließlich für die Finanzierung von regenerativen Systemen zur Wärme- und Stromerzeugung, wie z. B. Photovoltaikanlagen, solarthermische Anlagen, Wärmepumpen oder Pelletheizungen, am Standort der eigenen Immobilie verwenden.


4. Erhalte ich sofort eine Entscheidung?

Ja, Sie erhalten von uns sofort -online- eine Entscheidung, ob Ihr Finanzierungswunsch darstellbar ist – vorbehaltlich einer endgültigen Bonitätsprüfung. Voraussetzung hierbei ist, dass Ihre Angaben im Darlehensantrag - online - mit den Angaben der einzureichenden Unterlagen übereinstimmen.


5. Wie funktioniert das PostIdent-Verfahren?

Sie erhalten mit dem Ausdruck unseres Online-Antrags einen PostIdent-Coupon. Diesen müssen Sie gemeinsam mit Ihrem gültigen Personalausweis oder mit Ihrem gültigen Reisepass inklusive aktueller Meldebestätigung bei einer Postfiliale Ihrer Wahl vorlegen.

 

Der Postmitarbeiter druckt anhand des PostIdent-Coupons ein Formular aus, das durch Sie unterschrieben werden muss. Das Formular wird gemeinsam mit Ihrem Darlehensantrag an die DKB versendet. Bitte denken Sie daran, dass sich alle Antragsteller einzeln legitimieren müssen.


6. Welche Darlehenssummen sind möglich?

Sie können zwischen Darlehenssummen von 5.000 bis 60.000 Euro wählen, allerdings darf der Kaufpreis des zu finanzierenden Systems nicht mehr als 60.000 Euro betragen.


7. Wie erfolgt die Rückzahlung von DKB-Energie?

Sie können die gewünschte Laufzeit individuell wählen, wobei grundsätzlich Laufzeiten zwischen einem Jahr und 18 Jahren möglich sind. Wir ziehen die monatlichen Raten für Ihr DKB-Energie per Lastschrift von dem Konto ein, das Sie uns als Abrechnungskonto im Darlehensantrag nennen.


8. Welche Rückzahlungstermine können für DKB-Energie gewählt werden?

Die Raten für DKB-Energie können Sie zum 15. oder 30. eines jeden Monats zahlen.


9. Können sich die Zinsen von DKB-Energie ändern?

Nein, mit Abschluss eines DKB-Energie werden die Konditionen fest für die gesamte Laufzeit vereinbart.


10. Was versteht man unter dem effektiven Jahreszins?

Der Effektivzins gibt unter Berücksichtigung aller Kosten die tatsächlichen Kreditkosten pro Jahr an. In die Berechnung des Effektivzinses werden alle Kosten, die tatsächliche Kredithöhe und die tatsächliche Laufzeit einbezogen.


11. Welche Kosten entstehen bei DKB-Energie?

Für DKB-Energie fallen Zinsen an. Diese werden während der gesamten Laufzeit für den jeweils noch nicht zurückgezahlten Kreditbetrag monatlich in Rechnung gestellt und mit den Ratenzahlungen verrechnet.

 

Bei Abschluss einer Ratenschutzversicherung zahlen Sie je nach Tarif eine einmalige Prämie, die von der DKB mitfinanziert wird.


12. Wie hoch ist meine persönliche monatliche Rate?

Nach Eingabe Ihres Finanzierungswunsches, des gewünschten Darlehensbetrags und der gewünschten Laufzeit erhalten Sie Ihren persönlichen Darlehensplan. Bei Auswahl einer Ratenschutzversicherung erhalten Sie ebenfalls die Angaben zur Höhe der Versicherungsprämie.


13. Kann ich bestehende Darlehen bei anderen Banken ablösen?

DKB-Energie dient ausschließlich der Finanzierung regenerativer Systeme zur Wärme- und Stromerzeugung, wie z. B. Photovoltaikanlagen, solarthermische Anlagen, Wärmepumpen oder Pelletheizungen.


14. Welche Unterlagen muss ich der DKB zur Verfügung stellen?

Arbeitnehmer:

  • vollständig ausgefüllter Online-Antrag (Original)
  • die letzten beiden Verdienstbescheinigungen in Kopie (ab einer Kreditantragssumme von 15.001 Euro im Original)
  • ab einer Kreditantragssumme von 15.001 Euro: Kontoauszüge der letzten 5 Wochen in Kopie
  • als Nachweis der eigengenutzten Immobilie in Kopie: Grundbuchauszug oder Grundsteuerbescheid oder Feuerversicherungspolice
  • Originalrechnung für das zu finanzierende System inklusive Lieferanschrift und Lieferdatum; sollte noch keine Rechnung vorliegen, ist der Kostenvoranschlag einzureichen

Alle Unterlagen sind rechtsverbindlich durch Sie zu unterzeichnen.

Freie Berufe:

  • vollständig ausgefüllter Online-Antrag (Original)
  • bis zu einer Kreditantragssumme von 15.000 Euro:
    letzte Einnahmen-/Überschussrechnung oder Jahresabschluss oder ESt-Bescheid oder -Erklärung (sofern diese älter als Vorjahr: zusätzlich Dezember-BWA des Vorjahres) sowie aktuelle BWA in Kopie
  • ab einer Kreditantragssumme von 15.001 Euro:
    Einnahmen-/Überschussrechnungen oder Jahresabschlüsse, ESt-Bescheide oder -Erklärungen der letzten zwei Jahre (sofern diese älter als Vorjahr: zusätzlich Dezember-BWA des Vorjahres) sowie aktuelle BWA in Kopie
  • als Nachweis der eigengenutzten Immobilie in Kopie: Grundbuchauszug oder Grundsteuerbescheid oder Feuerversicherungspolice
  • Originalrechnung für das zu finanzierende System inklusive Lieferanschrift und Lieferdatum; sollte noch keine Rechnung vorliegen, ist der Kostenvoranschlag einzureichen

Alle Unterlagen sind rechtsverbindlich durch Sie zu unterzeichnen.


15. Wann wird mein DKB-Energie ausgezahlt?

DKB-Energie wird zu Ihrem gewünschten Auszahlungstermin, den Sie im Antrag hinterlegt haben, ausgezahlt. Bitte beachten Sie, dass dieser Termin nur eingehalten werden kann, sofern Sie Ihre Unterlagen vollständig eingereicht haben bzw. die DKB keine Unterlagen nachfordern muss.


16. Ist eine Vorverlegung des Auszahlungstermins möglich?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dies leider nicht möglich ist. Alle in Ihrem Antrag angegebenen Informationen beziehen sich auf den durch Sie gewählten Auszahlungstermin.
 


17. Kann ich vom Darlehensvertrag zurücktreten?

Als Darlehensnehmer haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Sofern der Darlehensbetrag bereits ausgezahlt wurde, beachten Sie bitte, dass Sie das Darlehen innerhalb von 30 Tagen nach dem Widerruf zurückzahlen müssen. Ansonsten gilt der Widerruf als nicht erfolgt.


18. Kann ich DKB-Energie während der Darlehenslaufzeit kündigen?

Sie haben die Möglichkeit, das Darlehen jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen.


19. Kann ich zusätzlich zu den monatlichen Raten Sondertilgungen leisten?

Sie können jederzeit unbegrenzt kostenlos Sondertilgungen leisten. Die Sondertilgungsbeträge überweisen Sie einfach auf Ihr Darlehenskonto. Bitte beachten Sie, dass Sondertilgungen nicht die monatliche Rate reduzieren, sondern die Gesamtlaufzeit Ihres DKB-Energie verkürzen. Ausnahme bilden hier Sondertilgungen infolge von Rückerstattung der Mehrwertsteuer (siehe Frage 20).

 


20. Kann ich die Rückerstattung der Mehrwertsteuer zur Sondertilgung verwenden?

Bei der Finanzierung einer Photovoltaikanlage ist eine Sondertilgung jederzeit einmalig möglich, sofern es sich um die Mehrwertsteuer-Rückerstattung aus der Anschaffung der finanzierten Photovoltaikanlage handelt. Diese Sondertilgung ist der DKB rechtzeitig vor Fälligkeitstermin der nächsten Rate anzuzeigen. Bei Sondertilgungen in Form der rückerstatteten Mehrwertsteuer können Sie neben der Verkürzung der Gesamtlaufzeit bei Beibehaltung der Rate auch die Option Beibehaltung der Gesamtlaufzeit bei Reduzierung der Rate wählen. Bitte geben Sie uns diesen Hinweis im Rahmen der Ankündigung über die durchzuführende Sondertilgung in Höhe der Mehrwertsteuerrückerstattung.


21. Kann ich meine monatliche Rate während der Laufzeit erhöhen?

Die monatliche Rate von DKB-Energie kann nicht erhöht werden. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Sondertilgungen zu leisten (siehe auch Frage 19).


22. Was bedeutet SCHUFA?

Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung ist ein Unternehmen, das seinen Vertragspartnern Informationen über die Kreditwürdigkeit der Kunden gibt. Vertragspartner der SCHUFA sind in erster Linie Banken, Kreditkartengesellschaften, aber auch kreditgebende Unternehmen wie z. B. Versandhandel und Kaufhäuser.


23. Warum muss ich eine SCHUFA-Erklärung unterschreiben?

Mit Unterschrift der SCHUFA-Erklärung werden Ihre Daten an die SCHUFA übermittelt und dürfen von dieser an andere Vertragspartner weitergegeben werden.


24. Wofür benötige ich eine Ratenschutzversicherung? (DKB-Darlehensschutz)?

Mit einer Ratenschutzversicherung sichern Sie sich und Ihre Familie gegen unverschuldete Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Tod ab. Die verschiedenen Bestandteile können Sie innerhalb der Tarife frei wählen. Weitere Infos finden Sie unter
meistgestellte Fragen zur Ratenschutzversicherung.



button_zum_dkb_energie