Ratenschutzversicherung DKB-Darlehensschutz
- Was ist eine Ratenschutzversicherung (DKB-Darlehensschutz)?
- Welche Risiken können versichert werden?
- Warum sollten Sie Ihr Darlehen mit dem DKB-Darlehensschutz absichern?
- Wer kann versichert werden?
- Ist es notwendig, bei der Anmeldung eine Gesundheitsprüfung vorzulegen?
- Wie erfolgt die Beitragszahlung?
- Wie hoch ist die Versicherungssumme?
- Welche Laufzeit hat der DKB-Darlehensschutz?
- Wann beginnt bzw. endet der Versicherungsschutz?
- Welche Leistungen werden im Schadensfall erbracht?
- Wann liegt eine versicherte Arbeitsunfähigkeit vor?
- Wann wird die Leistung im Falle von Arbeitsunfähigkeit erbracht?
- Wann wird die Leistung im Falle von unverschuldeter Arbeitslosigkeit erbracht?
- Wie kann ich den DKB-Darlehensschutz in Anspruch nehmen?
- Welche Unterlagen muss ich im Schadensfall einreichen?
- Wie erfahre ich, dass Leistungen erbracht werden?
- Was ist der Vorteil des DKB-Darlehensschutz im Vergleich zu einer klassischen Risikolebensversicherung?
1. Was ist eine Ratenschutzversicherung (DKB-Darlehensschutz)?
Der DKB-Darlehensschutz ist ein wichtiges Zusatzprodukt zur Absicherung eines Darlehensvertrages. Die sich aus einem Darlehen ergebenden Ratenzahlungsverpflichtungen werden im Rahmen der Versicherung gegen die Risiken Tod, vorübergehende Arbeitsunfähigkeit und unverschuldete Arbeitslosigkeit abgesichert. Versichert werden können fest vereinbarte Ratenzahlungsverpflichtungen aus Ihrem DKB-Privatdarlehen oder DKB-Energie. Der DKB-Darlehensschutz kann mit Abschluss des Darlehensvertrages beantragt werden. Ein nachträglicher Abschluss ist nicht möglich.
2. Welche Risiken können versichert werden?
Versichert werden können folgende Risiken:
- Tod
- vorübergehende Arbeitsunfähigkeit
- unverschuldete Arbeitslosigkeit
in unterschiedlichen Risikokombinationen für einen oder zwei Darlehensnehmer.
3. Warum sollten Sie Ihr Darlehen mit dem DKB-Darlehensschutz absichern?
Als Darlehensnehmer gehen Sie eine Zahlungsverpflichtung über einen festen Zeitraum ein. Die Einkommenseinbußen bei Arbeitsplatzverlust oder Arbeitsunfähigkeit sind in der Regel erheblich. Untersuchungen belegen, dass 30 Prozent der Bevölkerung im Falle der Arbeitslosigkeit nicht in der Lage sind ihren Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Die Darlehensraten können dann oft nicht mehr gezahlt werden. Mit dem DKB-Darlehensschutz wird die Ratenzahlung vorübergehend übernommen und Sie werden in dieser schwierigen Phase entlastet.
Im Todesfall werden Ihre Hinterbliebenen von der Rückzahlung des Darlehens entlastet, da der DKB-Darlehensschutz es in einer Summe ablöst.
4. Wer kann versichert werden?
Versichert werden Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und bei der Deutschen Kreditbank AG ein Privatdarlehen oder Energie-Darlehen abschließen. Sollten Sie die Risiken Tod und Arbeitsunfähigkeit absichern wollen, dürfen Sie das 64. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Arbeitnehmer, Selbständige und Freiberufler, die das Risiko Arbeitslosigkeit absichern wollen, dürfen das 54. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der DKB-Darlehensschutz kann für den 1. und den 2. Darlehensnehmer abgeschlossen werden.
Nähere Informationen, insbesondere zu den versicherbaren Personen, entnehmen Sie bitte den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.
5. Ist es notwendig, bei der Anmeldung eine Gesundheitsprüfung vorzulegen?
Eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich. Bitte beachten Sie aber, dass bekannte ernstliche Erkrankungen und Unfallfolgen, wegen derer Sie in den letzten 12 Monaten vor Versicherungsbeginn ärztlich behandelt oder beraten wurden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Diese Einschränkung gilt nur, wenn der Versicherungsfall binnen der ersten 24 Monate nach Beginn des Versicherungsschutzes eintritt und mit diesen Erkrankungen oder Unfallfolgen in ursächlichem Zusammenhang steht. Die Prüfung, ob Arbeitsunfähigkeit oder das Versterben eine Folge dieser Vorerkrankung ist, erfolgt im Leistungsfall.
6. Wie erfolgt die Beitragszahlung?
Es wird ein Einmalbeitrag erhoben, der über das Darlehen mitfinanziert wird. Der Nettodarlehensbetrag als auch die monatliche Rate erhöhen sich entsprechend. Sie zahlen somit nur Ihre monatliche Darlehensrate, in der der DKB-Darlehensschutz dann bereits enthalten ist.
7. Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme für den Todesfall entspricht der zum Todeszeitpunkt ausstehenden Summe der Darlehensraten, jedoch maximal 100.000 Euro. Für die Risiken Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit entspricht die Versicherungssumme der vereinbarten monatlichen Darlehensrate, jedoch maximal 2.000 Euro monatlich.
8. Welche Laufzeit hat der DKB-Darlehensschutz?
Der DKB-Darlehensschutz hat die gleiche Laufzeit, wie Ihr abgeschlossener Darlehensvertrag. Die Laufzeit kann jedoch maximal 180 Monaten betragen. Daher kann für ein DKB-Energie mit einer Laufzeit länger als 180 Monate kein DKB-Darlehensschutz abgeschlossen werden.
9. Wann beginnt bzw. endet der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt, vorbehaltlich bestehender Wartezeiten, mit dem Datum der Darlehensauszahlung, frühestens zwei Monate vor Fälligkeit der ersten Rate.
Der Versicherungsschutz endet u.a. nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Darlehenslaufzeit oder einer Erbringung der Versicherungsleistung im Todesfalle.
Nähere Informationen, insbesondere zum Beginn und zum Ende des Versicherungsschutzes, entnehmen Sie bitte den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.
10. Welche Leistungen werden im Schadensfall erbracht?
Im Todesfall:
Im Todesfall werden die bis zum Ablauf des Darlehensvertrages noch ausstehenden Raten in einer Summe geleistet.
Arbeitsunfähigkeit:
Im Falle einer versicherten Arbeitsunfähigkeit wird die versicherte monatliche Darlehensrate für die Dauer der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit gezahlt, sogar bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit.
Arbeitslosigkeit:
Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit wird die vereinbarte monatliche Darlehensrate geleistet - und zwar bis zu 12 Monate je Leistungsfall. Mehrfachleistungen des DKB-Darlehensschutzes wegen wiederholter Arbeitslosigkeit sind möglich.
Nähere Informationen, insbesondere zu den Leistungsvoraussetzungen, entnehmen Sie bitte den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.
11. Wann liegt eine versicherte Arbeitsunfähigkeit vor?
Eine versicherte Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie infolge einer ärztlich nachgewiesenen Gesundheitsstörung vorübergehend zu mindestens 50 % außerstande sind, Ihre bisherige berufliche Tätigkeit auszuüben.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.
12. Wann wird die Leistung im Falle von Arbeitsunfähigkeit erbracht?
Wenn die gesetzlich festgelegte Lohnfortzahlung endet, wird die Ratenzahlung vom DKB-Darlehensschutz übernommen. Die Leistung wird demnach erstmals erbracht, wenn die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit 42 Tage (Karenzzeit) ununterbrochen bestanden hat und andauert. Die während der Karenzzeit fällig werdenden Darlehensraten sind also noch von Ihnen selbst zu tragen. Die Folgeraten werden für die Dauer der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit übernommen. Dies gilt auch, wenn Sie nicht Arbeitnehmer, sondern selbständig sind.
Nähere Informationen, insbesondere zu den Leistungsvoraussetzungen, entnehmen Sie bitte den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.
13. Wann wird die Leistung im Falle von unverschuldeter Arbeitslosigkeit erbracht?
Die Leistung wird erstmals erbracht, nachdem die Arbeitslosigkeit drei Monate (Karenzzeit) ununterbrochen bestanden hat. Die im Zeitraum der Karenzzeit fällig werdenden Darlehensraten sind von der versicherten Person noch selbst zu tragen. Zu Beginn des Vertrages besteht außerdem eine einmalige Wartezeit von drei Monaten. Arbeitslosigkeit, die innerhalb dieser Wartezeit eintritt, ist nicht versichert.
Arbeitslosigkeit für Arbeitnehmer:
Eine versicherte Arbeitslosigkeit bei zuvor abhängig Beschäftigten liegt vor, wenn die versicherte Person aus einer, seit mehr als 6 Monaten bei dem gleichen Arbeitsgeber bestehenden Beschäftigung (mind. 15 Wochenstunden) heraus, während der Dauer der Versicherung, unverschuldet arbeitslos wird, keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht, bei der zuständigen Agentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet ist, Arbeitslosengeld I bezieht und sich aktiv um Arbeit bemüht. Bei Verlust der Vollzeitbeschäftigung muss die Arbeitslosigkeit Folge einer Kündigung des Arbeitgebers oder einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen der vergleichsweisen Erledigung eines Kündigungsschutz-Prozesses oder zur Abwendung einer betriebsbedingten Kündigung sein.
Arbeitslosigkeit für Selbständige:
Selbständige gelten als arbeitslos, wenn sie diese Betätigung, die sie bis zum Zeitpunkt der Aufgabe seit mindestens 24 Monaten ohne Unterbrechung ausgeübt haben, aus wirtschaftlichen Gründen unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben, das Gewerbe abgemeldet haben, sich aktiv um Arbeit bemühen und daneben keine weitere berufliche Tätigkeit ausüben. Ein wirtschaftlicher Grund ist nur dann gegeben, wenn die Einkünfte aus der aufgegebenen selbständigen Tätigkeit der versicherten Person in den letzten 6 Monaten vor Aufgabe der Tätigkeit monatlich durchschnittlich negativ oder geringer als 20 % der im Zeitpunkt der Aufgabe aktuellen monatlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung waren.
Nähere Informationen, insbesondere zu den Leistungsvoraussetzungen, entnehmen Sie bitte den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.
14. Wie kann ich den DKB-Darlehensschutz in Anspruch nehmen?
Bei Eintreten eines von Ihnen im Rahmen des DKB-Darlehensschutzes abgesicherten Risikos informieren Sie uns unverzüglich. Wir klären dann direkt mit Ihnen, welche Unterlagen wir benötigen.
Nähere Informationen, insbesondere zu Ihren Pflichten/Obliegenheiten, entnehmen Sie bitte den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen
15. Welche Unterlagen muss ich im Schadensfall einreichen?
Nach der Meldung des Schadensfalls setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und informieren Sie, welche Unterlagen benötigt werden.
Je nach Schaden sind das z. B.:
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Sterbeurkunde |
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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Bestätigung zum Bezug von Krankengeld der Krankenkasse |
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Bewilligungsbescheid von der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsvertrag, Kündigung vom Arbeitgeber bzw. Gewerbean- und -abmeldung |
16. Wie erfahre ich, dass Leistungen erbracht werden?
Sie erhalten zu jeder erbrachten Zahlung ein Abrechnungsschreiben von unserem Versicherungspartner, aus dem der Zeitraum und die Höhe der Leistung hervorgehen.
17. Was ist der Vorteil des DKB-Darlehensschutz im Vergleich zu einer klassischen Risikolebensversicherung?
Die Risiken Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit lassen sich nicht durch eine herkömmliche Risikolebensversicherung abdecken. Ein weiterer Vorteil besteht in der garantierten Aufnahme in den Versicherungsvertrag mit wenigen Annahmerichtlinien und ohne vorherige Gesundheitsprüfung. Mit Abschluss des DKB-Darlehensschutz können Sie vermeiden, im Todesfalle Schulden zu vererben.
Mit den vorgenannten Informationen geben wir einen ersten Überblick über den angebotenen DKB-Darlehensschutz. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus der Beitrittserklärung zum DKB-Darlehensschutz und den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen für den DKB-Darlehensschutz.
