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Passgenaues Darlehen

Autor: Albrecht Schünemann
Erschienen: Beilage "Finanzierung und Versicherung" in Hessenbauer / Pfälzer Bote / BW Agrar / Badischer Bauer
Datum: 1. Juni 2019

Welche Maßstäbe legen die Banken bei der Vergabe von Krediten für landwirtschaftliche Investitionen an und welche Optionen hat der Landwirt bei der Ausgestaltung der Darlehen? Welche Möglichkeiten gibt es, wenn es finanziell einmal eng wird? Lesen Sie hier, was ein Fachmann für Agrarkredite zu den spezifischen Anforderungen bei der Kreditvergabe sagt.

Was ist aus Sicht Ihres Hauses maßgeblich für eine sachgerechte Beratung im Vorfeld einer Darlehensvereinbarung?

Finanzierungen werden von uns immer auf die speziellen Bedürfnisse und Gegebenheiten des Landwirtschaftsbetriebes zugeschnitten. Gestaltungsspielraum besteht zum Beispiel mit der Wahl der Laufzeit, der Zinsbindungsdauer, der Möglichkeit tilgungsfreier Anfangsjahre und der Option, Sondertilgungen vornehmen zu können. Für das optimale Finanzierungskonzept ist ein Einblick in die individuelle Situation des Unternehmens erforderlich.

Worauf kommt es dabei an?

Bei den Jahresabschlüssen der vergangenen zwei bis drei Jahre sollte der Brutto-Cashflow (siehe Kasten) im mehrjährigen Durchschnitt die bestehenden Ansprüche für Tilgungen, Ertragssteuern und Entnahmen abdecken.

Wichtige Informationen für die Wahl der geeigneten Finanzierung sind bestehende Verbindlichkeiten und laufende Zahlungsverpflichtungen aus weiteren Verträgen wie Leasing oder Maschinenmiete. Finanzierungslaufzeiten zum Beispiel für Maschinen, Gebäude oder Flächenerwerb sollten sich an der Nutzungsdauer orientieren. Die Struktur neuer Kredite ist auf die bestehende Finanzierungsstruktur abzustimmen. Wurden bisher zu kurze Laufzeiten gewählt, belasten diese besonders in schwierigen Jahren die Liquidität und schränken die Kapitaldienstfähigkeit des Unternehmens ein. In solchen Fällen kann auch eine Umschuldung der bestehenden Verbindlichkeiten sinnvoll sein.

Wichtig ist auch die Betriebsentwicklung der nächsten Jahre: Sie zeigt, ob die künftige Finanzierungsstruktur bestehend aus Investitionsfinanzierungen und laufenden Betriebsmittelrahmen bei Banken und Landhandel dauerhaft vom Betrieb getragen werden kann. Die Tilgungsverpflichtungen müssen aus dem künftig erzielbaren Brutto-Cashflow abgedeckt werden, und die Kreditlinien für das laufende Geschäft sollten nicht dauerhaft ausgeschöpft werden. Eine vollständige Rückführung aus Ernteerlösen und Direktzahlungen ist wenigstens einmal im Jahr anzustreben.

Neben diesen betriebswirtschaftlichen Aspekten richtet sich der Blick im persönlichen Beratungsgespräch immer auch auf die Gesamtsituation des Unternehmens.

Gibt es spezifische Bedingungen oder Angebote bei der Kreditvergabe an landwirtschaftliche Unternehmen?

Wie jedes andere Unternehmen benötigen Landwirte dauerhaft verlässliche Finanzierungspartner. Auf die hohe Kapitalbindung und lange Nutzungszeiträume für Investitionsgüter sind wir eingestellt und bieten entsprechend lange Finanzierungslaufzeiten an. Mit langen Zinsbindungen bieten wir den Landwirten Sicherheit - ein entscheidender Punkt beim derzeit niedrigen Zinsniveau. Für Investitionen in Landtechnik oder für den Kauf von Nutzflächen bieten wir Landwirten verbindliche, aber zunächst kostenfreie, Kreditrahmen an. Damit hat der Betrieb eine verbindliche Zusage in der Hand und kann bei Bedarf kurzfristig auf Finanzierungsmittel zugreifen.

Bei der kurzfristigen Betriebsmittelfinanzierung ist ein branchentypisch längerer Kapitalumschlag zu berücksichtigen - geerntet wird eben nur einmal im Jahr. Hinzu kommt, dass Landwirte kurzfristig nur sehr eingeschränkt auf Preisänderungen reagieren können. Zusätzlich stellen wir uns auf volatile Preisentwicklungen und auf witterungsbedingte Ertragsschwankungen ein.

Wichtiger Baustein im Finanzierungsangebot sind natürlich die Förderdarlehen aus den Programmen der Landwirtschaftlichen Rentenbank oder regionaler Förderbanken.

Wie trägt der Landwirt dazu bei, eine Darlehensvereinbarung erfolgreich abzuschließen?

Eine klare Vorstellung von der künftigen Betriebsentwicklung sowie gut aufbereitete Unterlagen, die der Landwirt selbst erläutern kann, sind eine wichtige Grundlage für erfolgreiche Gespräche mit der Bank. Dadurch unterstreicht der Unternehmer seine kaufmännischen Kenntnisse und signalisiert dem Finanzierungspartner, dass diese Aspekte bei der Betriebsleitung einen hohen Stellenwert haben. Denn neben der hohen Bedeutung von produktionstechnischen Kenntnissen nehmen die Anforderungen an betriebswirtschaftliches Wissen zu, insbesondere, wenn Investitionen mit hohem Fremdkapitaleinsatz vorgesehen sind. Auch die Unterstützung durch einen Unternehmensberater kann eine sehr wertvolle Hilfe sein.

Welche Maßstäbe legen sie bei den Sicherheiten an - mit Blick darauf, dass es sich bei den Investitionen oft um Spezialgebäude handelt, die anderweitig schwer zu verwerten sind?

Natürlich müssen wir bei den typischen Sicherheiten wie Stallgebäuden oder Ackerland davon ausgehen, dass eine anderweitige Verwertung ausscheidet. Finanzierungen stellen wir oft allein auf das Investitionsobjekt ab. Wird also ein neuer Stall gebaut, so sichern wir diesen mit einer Grundschuld auf dem Flurstück des Stalles ab. Das ist auch möglich, wenn bei der Finanzierung keine Eigenmittel eingesetzt werden. Das setzt aber voraus, dass der Stall eine für die Region interessante und zukunftsfähige Größe und Lage aufweist, sodass auch von einem gewissen Interesse im Falle einer Sicherheitenverwertung ausgegangen werden kann. Insgesamt ist die Kreditbesicherung in den meisten Fällen unproblematisch.

Wie gehen Sie bei dem Rating eines landwirtschaftlichen Betriebes vor?

Das Rating setzt sich aus Kennzahlen zur Bonität aus dem Jahresabschluss, allgemeinen Angaben zum Unternehmen und Betriebsleiter sowie Daten aus dem Kontoverhalten zusammen. Transparente Daten, ein aussagefähiges Controlling und ein enger Informationsaustausch mit der Bank können das Rating positiv beeinflussen. Die Ratingnote selbst ist ein wichtiges Kriterium bei der Kreditentscheidung - jedoch nicht das alleinige. Wir bewerten das Unternehmen in Gänze und lassen auch künftige Entwicklungsperspektiven einfließen.

Wie helfen Sie, wenn ein Betrieb in einen Liquiditätsengpass gerät?

Zunächst ist es wichtig, dass der betroffene Betrieb frühzeitig Kontakt zur Bank aufnimmt und aktuelle Unterlagen wie eine Liquiditätsplanung vorlegen kann, aus der sich die Betroffenheit, der Mittelbedarf und mögliche Maßnahmen ableiten. Gemeinsam können wir dann eine Strategie zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit entwickeln. Im Regelfall bevorzugen wir die Bereitstellung zusätzlicher Mittel, entweder in Form von laufenden Betriebsmittelkrediten oder als langfristiges Darlehen. Das ist oft einfacher und flexibler als die Tilgungsstruktur von bestehenden Krediten anzupassen.

Albrecht Schünemann ist Landwirt und Agrarspezialist bei der Deutschen Kreditbank AG (DKB).

Vom Gewinn zur Kapitaldienstfähigkeit

Bei der Kreditvergabe prüft die DKB, ob der Betrieb die notwendigen Zahlungen wie Tilgungen, Ertragssteuern und Entnahmen aus den operativ erwirtschafteten Erträgen abdecken kann. Dabei wird der Jahresgewinn zunächst um einmalige und außerordentliche Ereignisse bei Ertrag und Aufwand bereinigt. Typischerweise zählen dazu Erträge aus dem Verkauf von Anlagevermögen, Auflösungen von Rückstellungen oder auch verschiedene Versicherungsleistungen. Als ordentliche Erträge verbleiben zum Beispiel die EU-Direktzahlungen oder Leistungen der Hagelversicherung. Zu dem so ermittelten ordentlichen Betriebsergebnis werden die Abschreibungen hinzugerechnet, und man erhält den sogenannten Brutto-Cashflow. Dieser muss nun alle aus dem Gewinn zu tragenden Zahlungen wie Tilgungen, Ertragssteuern und Entnahmen abdecken. Am Ende verbleibt der Netto-Cashflow, der für zusätzliche Leistungen zur Verfügung stehen kann.

Ermittlung der Kapitaldienstfähigkeit

   Gewinn gem. Jahresabschluss
 -  außerordentlicher Ertrag
 +  außerordentlicher Aufwand
 =  ordentliches Betriebsergebnis
 +  Abschreibungen
 =  Brutto-Cashflow
 -  Tilgungen
 -  Ertragssteuern
 -  Entnahmen / Ausschüttungen
 =  Netto-Cashflow