Die EU-Vorgaben der PSD2 über die starke Kundenauthentifizierung im elektronischen Zahlungsverkehr verändern die Nutzung des Bankings und das Bezahlen im Internet.
Bisher haben Sie sich bei Ihrer Anmeldung im Banking mit Ihrem geheimen Passwort authentifiziert. Die Pflicht zur starken Kundenauthentifizierung verlangt jedoch eine Authentifizierung, die nicht nur aus einem, sondern aus mindestens zwei Elementen besteht. Diese Elemente müssen aus zwei der drei Kategorien Wissen, Besitz und Inhärenz stammen. Anmeldename und Passwort werden daher zukünftig nicht mehr ausreichen.
- Zur Kategorie Wissen gehört bspw. Ihr Passwort.
- Ein Beispiel für die Kategorie Besitz ist Ihr Smartphone. Sein Besitz lässt sich bspw. dadurch nachweisen, dass die DKB-TAN2go-App per TAN-Eingabe mit dem Telefon verknüpft wird.
- Elemente der Kategorie Inhärenz sind dem Nutzer persönlich oder körperlich zu eigen, wie der Fingerabdruck.
Die PSD 2 regelt, wann eine starke Kundenauthentifizierung erforderlich ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Nutzer einen elektronischen Zahlungsvorgang auslöst oder online auf sein Zahlungskonto zugreift.
Demnach können Sie das iTAN-Verfahren nicht mehr verwenden. chipTAN und TAN2go hingegen entsprechen dem neuen Standard der PSD2.