Das Verwahrentgelt von derzeit 0,5 % p.a. variabel gilt für alle Konten und Karten, die nach dem 03.12.2020 eröffnet wurden.
Früher eröffnete Konten und Karten sind nicht vom Verwahrentgelt betroffen, sofern keine abweichende Vereinbarung mit dir getroffen wurde.
Das Verwahrentgelt wird auf das jeweilige Guthaben berechnet, das den Freibetrag je Konto/Karte übersteigt. Der Freibetrag beträgt:
- 100.000 Euro für Konten/Karten, die zwischen dem 03.12.2020 und 31.08.2021 eröffnet wurden
- 50.000 Euro für Konten/Karten, die zwischen dem 01.09.2021 und dem 09.11.2021 eröffnet wurden
- 25.000 Euro für Konten/Karten, die ab dem 10.11.2021 eröffnet wurden
- abweichende Vereinbarungen sind möglich
Die Höhe des Verwahrentgeltes richtet sich nach dem aktuellen „Satz der Einlagefazilität“ der Europäischen Zentralbank. Überprüfungsstichtag ist der 1. eines jeden Monats. Hat sich an einem Überprüfungsstichtag der Referenzwert geändert, wird das Entgelt mit Wirkung zum 15. des Monats entsprechend erhöht bzw. gesenkt.