Ihre Einlagen werden bei der Deutschen Kreditbank AG (nachfolgend "DKB AG" genannt) über ein dreistufiges System abgesichert.
1. Grundabsicherung der Kundeneinlagen
Die vom Gesetz vorgeschriebene Grundabsicherung der Kundeneinlagen wird durch die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschland GmbH (EdÖ) abgedeckt.
Informationen zum gesetzlichen Einlagenschutz, zur EdÖ und den ihr zugeordneten Instituten finden Sie auf den Internetseiten der EdÖ sowie im Informationsbogen für Einleger.
Künftig erhalten Sie als Einleger den vorgenannten Informationsbogen vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung und müssen den Empfang bestätigen. Darüber hinaus bekommen Sie den Informationsbogen einmal jährlich. Der Inhalt des Informationsbogens ist gesetzlich vorgegeben.
2. Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e. V.
Die DKB AG ist Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e.V.. Dieser Fonds ist eine freiwillige Einrichtung der beteiligten Banken. Durch ihn sind Einlagen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus nach Maßgabe der Fondssatzung abgesichert.
Dies betrifft alle „Nichtbankeneinlagen“, also insbesondere die Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und Kommunen. Geschützte Einlagen sind Sicht-, Termin- und Spareinlagen sowie auf den Namen lautende Sparbriefe.
Abgesicherte Anlageformen der DKB AG – z. B.:
- DKB-Cash
- Guthaben auf Kreditkarten
- Festzins
- Zuwachssparen
- Sparplan
- Mietkautionskonto
- DKB-Bürgersparen
- DKB-Business inklusive Guthabenkonto
- DKB-KIK
- Lufthansa Miles & More Credit Card-Guthaben
- Hilton HHonors Credit Card-Guthaben
- BMW Credit Card-Guthaben
- MINI Credit Card-Guthaben
Dagegen werden Verbindlichkeiten, über die die DKB AG Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie z. B. Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, nicht geschützt.
Weitere Informationen zum Einlagensicherungsfonds finden Sie unter www.voeb-es.de. Dort können Sie auch die Satzung des Einlagensicherungsfonds einsehen oder herunterladen.
3. Patronatserklärung der Bayerischen Landesbank
Die DKB AG ist ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der Bayerischen Landesbank (BayernLB). Ihre Eigentümer sind – indirekt über die BayernLB Holding AG – der Freistaat Bayern und der Sparkassenverband Bayern.
Die BayernLB hat eine Patronatserklärung abgegeben, wonach sie in Höhe ihrer Anteilsquote dafür Sorge tragen wird, dass die DKB AG ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen kann. Ausgenommen ist der Fall des politischen Risikos, z. B. Kriege, gesetzliche Leistungsverbote und ähnliches.