Nachhaltigkeit

Offenlegungsverordnung

Die Erklärung zur Offenlegungsverordnung 2019/2088 können Sie hier nachlesen.

Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlageberatung

Erklärung nach Artikel 4 Absatz 5 Buchstabe a der Offenlegungsverordnung

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung

Angaben zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Vergütungspolitik

Angaben nach Artikel 5 Absatz 1 Offenlegungsverordnung