Bei einer laufenden Baufinanzierung kann es vorkommen, dass die Darlehensnehmer*innen geändert werden sollen. Dafür ist eine Anpassung deines Vertrags erforderlich. 

Du kannst bei uns eine Schuldhaftentlassung anfragen, das heißt, dass ein*e Darlehensnehmer*in aus dem Vertrag entlassen werden soll. Das ist möglich bei einer Scheidung, nachgewiesener Gütertrennung oder Erbauseinandersetzung im Todesfall.

Die Neuaufnahme zusätzliche*r Darlehensnehmer*innen (Schuldnerwechsel) ist nicht möglich.

Wir können der Schuldhaftentlassung zustimmen, wenn die Bonität des*der verbleibenden Darlehensnehmer*in ausreichend ist und alle bestehenden Vertragsbestandteile unverändert bleiben.

So geht's

Sende uns einen formlosen Antrag mit folgenden Angaben und Unterlagen

  • deine persönlichen Daten und die Darlehensnummer
  • vollständig ausgefüllte und unterschriebene vertrauliche Selbstauskunft
  • aktuelle Einkommensunterlagen 
  • Scheidungsfolge- bzw. Trennungsvereinbarung, sofern vorhanden
  • aktuelle Baubeschreibung
  • aktuelle Wohnflächenberechnung

Wir haben dir eine Checkliste und alle notwendigen Formulare zusammengestellt.

Bitte sende alle Unterlagen vollständig und gesammelt an Deutsche Kreditbank AG, Bereich Privatkunden, Postfach 11 02 68, 10832 Berlin

So geht es weiter

  • Wir prüfen deine Unterlagen auf Vollständigkeit und bestätigen dir den Eingang per E-Mail.
  • Sollten Dokumente oder Informationen fehlen, melden wir uns.
  • Stimmen wir der Schuldhaftentlassung zu, senden wir dir die erforderlichen Unterlagen.

Gut zu wissen

Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten FAQ für Privatkund*innen.