Gemäß § 63 WpHG müssen wir als Wertpapierdienstleistungsunternehmen die folgenden Auskünfte einholen, bevor wir Wertpapieraufträge von Ihnen entgegennehmen können:
- Ihre Kenntnisse über Finanzinstrumente,
- Ihre Erfahrungen mit Wertpapiergeschäften.
Dazu nutzen wir den so genannten WpHG-Bogen. In ihm sind Finanzinstrumente zu den nachfolgenden Produktgruppen zusammengefasst:
A: Anleihen inländischer öffentlicher Schuldner, Geldmarktfonds
B: in Euro notierte Anleihen von Schuldnern der Eurozone, offene Immobilienfonds
C: in Euro notierte Anleihen von Schuldnern außerhalb der Eurozone, Rentenfonds
D: in Fremdwährung notierte Anleihen, Mischfonds, Dachfonds
E: Aktien, Aktienfonds, Genussscheine
F: strukturierte Produkte, Optionsscheine, sonstige Hebelprodukte
Bitte geben Sie für jede einzelne Produktgruppe Ihre Kenntnisse und Erfahrungen separat an. Anhand Ihrer Angaben prüfen wir vor jeder Order, ob das ausgewählte Wertpapier für Sie eine angemessene Anlage darstellt. Zu dieser Prüfung sind wir aufgrund bundesdeutscher Gesetze und aufsichtsrechtlicher Bestimmungen der Europäischen Union verpflichtet. Bitte beachten Sie, dass diese Prüfung keine Aussage darstellt, ob das ausgewählte Wertpapier für Sie geeignet ist. Insbesondere handelt es sich dabei nicht um eine Beratung.
Selbstverständlich können Sie jederzeit Ihre bisherigen Angaben im WpHG-Bogen aktualisieren.