Mit einer sogenannten Bankvollmacht hinterlegst du bei dir im Banking, welche von dir ausgewählten Personen deine Bankgeschäfte (Konto- und Depotführung) übernehmen können. Das ist insbesondere dann wichtig, falls du selbst dazu nicht mehr in der Lage sein solltest. 

Die Bankvollmacht

  • gilt zu Lebzeiten und über den Tod hinaus
  • für alle bestehenden Konten, nicht nur für einzelne
  • je nach Wunsch nur für deine Einzelkonten und -depots oder zusätzlich dazu für alle Gemeinschaftskonten und -depots
  • kann für nachträglich eröffnete Konten erweitert werden
  • kannst du direkt online erteilen

Gut zu wissen

  • Für die bevollmächtigte Person wird ein Banking-Zugang eingerichtet. Sofern schon einer besteht, wird dieser um die Konten/Depots im Rahmen der Vollmacht erweitert.
  • Für die bevollmächtigte Person werden keine Karten ausgegeben.
  • Eine Vollmacht für den Todesfall bieten wir nicht an.

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