Verhaltenskodex – Leitlinie für unser tägliches Handeln

Unser Verhaltenskodex bildet das Fundament für das tägliche Handeln unserer Mitarbeitenden. So vielfältig wie die täglichen beruflichen Herausforderungen in unserer Bank sind daher auch die Themenfelder, die im Verhaltenskodex geregelt werden. Sie reichen von der Einhaltung des geltenden Rechts und dem Umgang mit Interessenskonflikten über den fairen Umgang mit Wettbewerbern bis hin zur gesellschaftlichen Verantwortung. Auch den Anspruch zur aktiven Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung hat die DKB unter dem Leitmotiv „Wir fühlen uns einer nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft verpflichtet“ im Verhaltenskodex verankert. Alle neuen Mitarbeitenden erhalten den Verhaltenskodex zusammen mit ihren Einstellungsunterlagen.

Zu unserem Verhaltenskodex

Hinweisgebersystem („Whistleblowing“)

Die DKB AG legt besonderen Wert auf ein ethisches, verantwortliches und nachhaltiges Verhalten und verpflichtet sich zur Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und unternehmensinternen Richtlinien. Um potenziellen Risiken von Compliance- und Rechtsverstößen frühzeitig entgegenzuwirken und so den Ruf und die Sicherheit der Bank zu gewährleisten, hat die DKB AG ein internes Hinweisgebersystem gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eingerichtet. Dieses gewährleistet ein faires und sorgfältiges Verfahren gegenüber dem Hinweisgeber und allen weiteren Betroffenen.

Was ist eine Meldung gemäß Hinweisgeberschutzgesetz?

Meldungen sind gemäß § 3 Abs. 4 HinSchG Mitteilungen von Informationen über Verstöße an interne oder externe Meldestellen. Die Meldung kann tatsächliche, aber auch mögliche Verstöße umfassen. Verstöße sind gem. § 3 Abs. 2 HinSchG Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen einer beruflichen, unternehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit, die rechtswidrig sind und Vorschriften oder Rechtsgebiete betreffen, die in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes nach § 2 HinSchG fallen (Rechts- und Compliance-Verstöße).

Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben. Darüber hinaus werden Personen geschützt, die Gegenstand einer Meldung sind oder von dieser betroffen sind.

Wie melde ich einen Hinweis gemäß Hinweisgeberschutzgesetz?

Ein Hinweis kann per E-Mail an das Hinweisgeberpostfach gesendet werden oder postalisch an folgende Adresse versandt werden:

Deutsche Kreditbank AG

Compliance & Support – Hinweisgeberstelle,

Taubenstr. 7-9

10117 Berlin.

Daneben ist ein externes Hinweisgebersystem (mittels einer Rechtsanwaltskanzlei) installiert, um den jeweiligen Meldenden eine weitere vollständig anonyme Hinweismöglichkeit anzubieten.

Adresse der Externen Meldestelle:

FPS Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB

Kurfürstendamm 220

10719 Berlin

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