Die Erklärung zur Offenlegungsverordnung 2019/2088 können Sie hier nachlesen.
Erklärung nach Artikel 3 Absatz 2 der Offenlegungsverordnung
23.09.2025 – Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlageberatung
Erklärung nach Artikel 4 Absatz 5 Buchstabe a der Offenlegungsverordnung
23.09.2025 – Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung
Angaben nach Artikel 5 Absatz 1 Offenlegungsverordnung
10.03.2021 – Angaben zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Vergütungspolitik