Das Tagesgeldkonto kann derzeit nicht mit einer weiteren Person eröffnet werden.
Zu einem Gemeinschaftskonto kann jede*r Kontoinhaber*in ein eigenes Tagesgeldkonto eröffnen. Dieses wird ausschließlich im persönlichen Banking der Person angezeigt, die es eröffnet hat.
Gut zu wissen
- Mit einer Vollmacht kann eine von dir ausgewählte Person auch dein Tagesgeldkonto einsehen und darüber verfügen. Details zu unserer Vollmacht findest du unter Wie erteile ich eine Vollmacht?.
Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten FAQ für Privatkund*innen.