Zu einem Gemeinschaftskonto kann jede*r Kontoinhaber*in ein eigenes Tagesgeldkonto eröffnen. Dieses wird ausschließlich im persönlichen Banking der Person angezeigt, die es eröffnet hat. Ein gemeinsames Tagesgeldkonto kann nicht eröffnet werden.

Gut zu wissen

  • Mit einer Vollmacht kann eine von dir ausgewählte Person auch dein Tagesgeldkonto einsehen und darüber verfügen. Details zu unserer Vollmacht findest du unter Wie erteile ich eine Vollmacht?.

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