Während der Laufzeit einer Baufinanzierung sind diese Änderungen möglich.
Darlehensrate ändern
- Ist möglich, wenn du die Option „Tilgungssatzänderung“ vereinbart hast. Prüfe hierzu die Angaben in deinem Darlehensvertrag.
Sondertilgungen
- Details zur max. möglichen Sondertilgung und den Zeitpunkten kannst du deinem Darlehensvertrag entnehmen.
- Mindestens 1.000 Euro – erstmalig möglich im Monat nach der Vollauszahlung des Darlehens.
Gut zu wissen
- Sondertilgungen sind grundsätzlich nur im aktuellen Jahr möglich und können nicht übertragen oder nachgeholt werden.
- Eine Bestätigung über die Buchung der Sondertilgung erhältst du nicht von uns.
- Du kannst 1-2 Tage nach Eingang deiner Zahlung einfach und bequem deinen persönlichen Tilgungsplan im Banking abrufen und schauen, wie sich die Laufzeit mit der Sondertilgung verkürzt.
So geht´s
- Sofern Sondertilgungen bei deinem Darlehen vereinbart wurden, überweise bitte den gewünschten Tilgungsbetrag direkt auf dein Darlehenskonto. Eine schriftliche Ankündigung ist nicht mehr erforderlich.
- Nutze folgende Bankverbindung:
Kontoinhaber/Empfänger: |
du selbst als Darlehensnehmer*in |
Darlehenskontonummer: |
IBAN deines Darlehens
(Tipp: Die IBAN findest du in den Kontodetails deines
Bankings oder auf dem letzten Jahreskontoauszug) |
BIC: |
BYLADEM1001 (Deutsche Kreditbank AG) |
Verwendungszweck: |
Sondertilgung |
Finanzierungssumme erhöhen
- Eine bereits bestehende Baufinanzierung kann nicht aufgestockt werden. Auch nicht zum Ende der Zinsfestschreibung. Du kannst aber eine zusätzliche Finanzierung ab 50.000 Euro beantragen. Vereinbare hierfür einen Beratungstermin.
Neue Immobilie – Objektwechsel
- Du kannst eine bestehende Baufinanzierung weiter nutzen und die als Sicherheit dienende Immobilie austauschen. Dabei musst du jedoch einiges beachten. Alle Informationen zum Pfandtausch.
Änderung der Darlehensnehmer*innen
- Du kannst bei einer gemeinsamen Finanzierung eine*n Darlehensnehmer*in aus dem Vertrag entlassen (Schuldhaftentlassung).
- Es ist nicht möglich, weitere Darlehensnehmer*innen in den Vertrag mit aufnehmen (Schuldnerwechsel).
Alle Informationen zu Schuldhaftentlassung.
Prolongation – Anschlussfinanzierung
- Du kannst nicht nur zum Ende der Zinsbindungsfrist sondern bereits bis zu 5 Jahre vorher eine Anschlussfinanzierung bzw. Prolongation mit uns vereinbaren. Damit kannst du dir frühzeitig gute Konditionen sichern.
Rückzahlung
- In der Regel kann eine Baufinanzierung erst am Ende der Zinsbindung zurückgezahlt werden.
- Du kannst jedoch, zum Beispiel bei einem Verkauf, auch schon vor Ende der Zinsbindungsfrist dein Darlehen zurückzahlen.