Während der Laufzeit einer Baufinanzierung sind diese Änderungen möglich.

Darlehensrate ändern

  • Ist möglich, wenn du die Option „Tilgungssatzänderung“ vereinbart hast. Prüfe hierzu die Angaben in deinem Darlehensvertrag.

Sondertilgungen

  • Details zur max. möglichen Sondertilgung und den Zeitpunkten kannst du deinem Darlehensvertrag entnehmen.
  • Mindestens 1.000 Euro – erstmalig möglich im Monat nach der Vollauszahlung des Darlehens.

Gut zu wissen

  • Sondertilgungen sind grundsätzlich nur im aktuellen Jahr möglich und können nicht übertragen oder nachgeholt werden.
  • Eine Bestätigung über die Buchung der Sondertilgung erhältst du nicht von uns.
  • Du kannst 1-2 Tage nach Eingang deiner Zahlung einfach und bequem deinen persönlichen Tilgungsplan im Banking abrufen und schauen, wie sich die Laufzeit mit der Sondertilgung verkürzt.

So geht´s

  • Sofern Sondertilgungen bei deinem Darlehen vereinbart wurden, überweise bitte den gewünschten Tilgungsbetrag direkt auf dein Darlehenskonto. Eine schriftliche Ankündigung ist nicht mehr erforderlich.
  • Nutze folgende Bankverbindung:
     
    Kontoinhaber/Empfänger:  du selbst als Darlehensnehmer*in
    Darlehenskontonummer: IBAN deines Darlehens
    (Tipp: Die IBAN findest du in den Kontodetails deines
    Bankings oder auf dem letzten Jahreskontoauszug)
    BIC: BYLADEM1001 (Deutsche Kreditbank AG)
    Verwendungszweck: Sondertilgung

Finanzierungssumme erhöhen

  • Eine bereits bestehende Baufinanzierung kann nicht aufgestockt werden. Auch nicht zum Ende der Zinsfestschreibung. Du kannst aber eine zusätzliche Finanzierung ab 50.000 Euro beantragen. Vereinbare hierfür einen Beratungstermin.

Neue Immobilie – Objektwechsel

  • Du kannst eine bestehende Baufinanzierung weiter nutzen und die als Sicherheit dienende Immobilie austauschen. Dabei musst du jedoch einiges beachten. Alle Informationen zum Pfandtausch.

Änderung der Darlehensnehmer*innen

  • Du kannst bei einer gemeinsamen Finanzierung eine*n Darlehensnehmer*in aus dem Vertrag entlassen (Schuldhaftentlassung).
  • Es ist nicht möglich, weitere Darlehensnehmer*innen in den Vertrag mit aufnehmen (Schuldnerwechsel).

Alle Informationen zu Schuldhaftentlassung.

Prolongation – Anschlussfinanzierung

  • Du kannst nicht nur zum Ende der Zinsbindungsfrist sondern bereits bis zu 5 Jahre vorher eine Anschlussfinanzierung bzw. Prolongation mit uns vereinbaren. Damit kannst du dir frühzeitig gute Konditionen sichern.

Rückzahlung

  • In der Regel kann eine Baufinanzierung erst am Ende der Zinsbindung zurückgezahlt werden.
  • Du kannst jedoch, zum Beispiel bei einem Verkauf, auch schon vor Ende der Zinsbindungsfrist dein Darlehen zurückzahlen.