Inanspruchnahme durch Vermieter*innen
Vermieter*innen können die Mietkaution in Anspruch nehmen, wenn du z. B.
- mit deiner Mietzahlung (Nettomiete und/oder Nebenkosten) im Rückstand bist
- Schäden in der Wohnung verursacht hast, die bei Beendigung des Mietverhältnisses repariert werden müssen
Sobald Vermieter*innen Ansprüche anmelden, informieren wir dich umgehend. Solltest du Einwände haben, wende dich bitte direkt an deine*n Vermieter*in.
Sofern der Zahlungsanspruch nicht zurückgenommen wird, überweisen wir nach Ablauf eines Monats den angeforderten Betrag.
Wechsel der*des Vermieter*in (Mietobjekt bleibt gleich)
Bei einem Eigentümer- oder Vermieterwechsel bleiben bestehende Mietverträge unberührt.
Da sich die Angaben zum Mietkautionsbetrag, Mieter*in oder zur Wohnungsbezeichnung in der Urkunde nicht ändern, ist eine Neuausstellung der Urkunde nicht notwendig.
Wechsel des Mietobjektes
Eine bestehende Mietkaution kann nicht für ein neues Mietobjekt genutzt werden. Für jedes Mietobjekt muss eine eigene Kaution gestellt werden, die unabhängig von früheren Mietkautionen für andere Objekte ist.
Änderung der*des Kontoinhaber*in
Eine bestehende Mietkaution kann nicht auf eine andere Person übertragen werden.
Gut zu wissen
Wenn du Vermieter*in bist und bei uns ein Vermieterpaket abgeschlossen hast, melde dich in der Verwalterplattform an, um Änderungen an deinen Mietkautionskonten zu beauftragen.