Was ist ein Mietkautionskonto?
Was ist ein Mietkautionskonto?
Ein Mietkautionskonto ist ein Konto, auf dem du den Betrag für die Mietkaution anlegst. Das Konto läuft auf deinen Namen und wird zu Gunsten der vermietenden Person verpfändet. Während der Laufzeit des Mietvertrags darf es durch dich nicht gekündigt werden und du kannst nicht über das auf dem Konto befindliche Guthaben verfügen.
Wichtige Info zum Mietkautionskonto der DKB
Wir haben unser Mietkautionskonto eingestellt und bieten es ab sofort nicht mehr an. Bestehende Konten bleiben aktiv und werden wie gewohnt verwaltet.
Wann und wie darf die Mietkaution verwendet oder geändert werden?
Wann und wie darf die Mietkaution verwendet oder geändert werden?
Solange das Konto als Mietkautionskonto besteht, sind folgende Änderungen möglich oder auch nicht möglich:
Inanspruchnahme durch Vermietende
Vermietende können die Mietkaution in Anspruch nehmen, wenn du z. B.
mit deiner Mietzahlung (Nettomiete und/oder Nebenkosten) im Rückstand bist,
Schäden in der Wohnung verursacht hast, die Vermietende bei Beendigung des Mietverhältnisses reparieren müssen.
Sobald Vermietende Ansprüche anmelden, informieren wir dich umgehend. Solltest du Einwände haben, wende dich bitte direkt an deine vermietende Person.
Sofern der Zahlungsanspruch nicht zurückgenommen wird, überweisen wir nach Ablauf eines Monats den angeforderten Betrag.
Wechsel des Vermietenden (Mietobjekt bleibt gleich)
Bei einem Eigentümer- oder Vermieterwechsel bleiben bestehende Mietverträge unberührt.
Da sich die Angaben zum Mietkautionsbetrag, den Mietenden oder zur Wohnungsbezeichnung in der Urkunde nicht ändern, ist eine Neuausstellung der Urkunde nicht notwendig.
Wechsel des Mietobjektes
Eine bestehende Mietkautionskonto kann nicht für ein neues Mietobjekt genutzt werden. Für jedes Mietobjekt muss eine eigene Kaution gestellt werden, die unabhängig von früheren Mietkautionen für andere Objekte ist.
Änderung des Kontoinhabenden
Ein bestehendes Mietkautionskonto kann nicht auf eine andere Person übertragen werden.
Wann und wie kann ich das Mietkautionskonto auflösen?
Wann und wie kann ich das Mietkautionskonto auflösen?
Ziehst du aus der Wohnung aus und die Mietkaution wird nicht mehr benötigt, müssen Vermietende sie freigeben.
Vermietenden steht dafür eine Frist zu, in der sie prüfen dürfen, ob alle Ansprüche aus dem Mietvertrag erfüllt sind. Danach erhältst du die „Ausfertigung für den Vermieter" der Verpfändungsurkunde zurück, sofern sie keine Ansprüche mehr gegen dich aus dem Mietverhältnis haben. Diese reichst du bei uns ein und bittest um Auflösung des Kontos.
Sende die „Ausfertigung für den Vermieter" der Verpfändungsurkunde zusammen mit einem formlosen Auftrag, wohin das Geld überwiesen werden soll an: Deutsche Kreditbank AG, Bereich Privatkunden, Postfach 11 02 68, 10832 Berlin. Alternativ reicht die vermietende Person die Urkunde zusammen mit einem Freigabeauftrag bezüglich des verpfändeten Guthabens direkt bei uns ein.