Was muss ich zu Hauptversammlungen wissen?

Einladung zur Hauptversammlung

Abhängig davon, ob die Gesellschaft bereits elektronische Einladungen verschickt, erhältst du sie

  • für inländische Inhaberaktien und Aktiengesellschaften mit Sitz in der EU: im Postfach im Banking
  • für inländische Namensaktien: postalisch durch die Gesellschaft
  • für alle andern: postalisch durch die Gesellschaft

Eintrittskarten bestellen

  • im Banking: für alle Gesellschaften, deren Aktionär*in du bist, mit Ausnahme von Namensaktien, kannst du ab dem Record Date eine Eintrittskarte bestellen
  • postalisch über das Formular an der Einladung – hier kannst du auch mehrere Eintrittskarten bestellen

Du kannst deine Eintrittskarte auch weitergeben. Trage hierzu die berechtigte dritte Person direkt auf der zugesandten Karte ein.

Vollmacht für Aktionärsvertretungen

  • für eine Hauptversammlung: über das Formular an der Einladung oder über die Funktion im Banking
  • Dauervollmacht: sende uns einmalig einen unterschriebenen Auftrag mit deiner Depotnummer und der Aktionärsvertretung

Kosten für Eintrittskarten

Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten FAQ für Privatkund*innen.