Über das Guthaben auf deinem Zuwachssparen kannst du jederzeit verfügen – auch vor Ablauf der von dir gewählten Laufzeit.
Dabei ist zu beachten
Du musst kündigen, um verfügen zu können. Dafür gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist.
Auch zur Fälligkeit musst du kündigen, der Betrag wird ansonsten nicht automatisch ausgezahlt.
Wenn du schon vor Ablauf der Kündigungsfrist über das Guthaben verfügen willst, fallen für Beträge über 2.000 Euro Vorschusszinsen gemäß aktuellem Preis- und Leistungsverzeichnis – Sparprodukte an.
Teilverfügungen sind bis zu einem Mindestguthaben von 500 Euro möglich.
So kündigst du dein Zuwachssparen
Schreibe uns über unser Kontaktformular eine kurze Nachricht mit folgenden Angaben: betreffendes Zuwachssparen, gewünschter Zeitpunkt für die Auflösung.
Bei einem Gemeinschaftskonto muss der Auftrag von beiden Kontoinhaber*innen unterschrieben sein, bei einem Kinderkonto von allen gesetzlichen Vertreter*innen.