Mit dem Zuwachssparen hast du einen Einmalbetrag für 5 Jahre angelegt. Bei Fälligkeit wird der Betrag nicht automatisch ausgezahlt.

So kommst du an dein Guthaben:

Verfügungen bei Fälligkeit

  • Der Sparbetrag wird nicht automatisch ausgezahlt.
  • Bitte kündige 3 Monate vor Laufzeitende, um zur Fälligkeit über deinen Sparbetrag zu verfügen.
  • Andernfalls läuft das Zuwachssparen als Spareinlage mit dreimonatiger Kündigungsfrist und einem variablen Zinssatz weiter.
  • Du kannst auch ohne Kündigung über das Guthaben verfügen. Es fallen dann jedoch für Beträge über 2.000 Euro pro Monat Vorschusszinsen an.

Vorzeitige Verfügungen

  • Auch vor Ablauf der gewählten Laufzeit kannst du das Zuwachssparen jederzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten komplett kündigen.
  • Du kannst auch ohne Kündigung über das Guthaben verfügen. Es fallen dann jedoch für Beträge über 2.000 Euro pro Monat Vorschusszinsen an.
  • Teilverfügungen sind bis zu einem Mindestguthaben von 500 Euro möglich.

So kündigst du dein Zuwachssparen

Sende uns einen formlosen Auftrag per Datei-Upload

Bei einem Gemeinschaftskonto muss der Auftrag von beiden Kontoinhaber*innen unterschrieben sein, bei einem Kinderkonto von allen gesetzlichen Vertreter*innen.

Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten FAQ für Privatkund*innen.