

ESG-Informationen für professionelle Stakeholder
Strategien, Leitlinien und Frameworks
Berichte und weiterführende ESG-Dokumente
ESG-Ratings externer Ratingagenturen
ESG-Strategien, Richtlinien und Prozesse
Unsere Strategien, Richtlinien und Prozesse bilden den Rahmen für den Umgang mit ESG-Themen in der DKB. Hier stellen wir die zentralen Dokumente für professionelle Stakeholder transparent zur Verfügung. Relevante belehrungspflichtige Grundsätze sind zudem Bestandteil der jährlichen Pflichtschulung für Mitarbeitende der DKB AG.
ESG-Guidelines im Überblick
Wie wir ESG-Themen strategisch ausrichten und in unserem Geschäft berücksichtigen, ist in verschiedenen Strategien, Grundsätzen und Leitlinien festgehalten. Unsere Nachhaltigkeitsstrategie ESG 2030 setzt den übergeordneten Rahmen. Konkretisiert werden einzelne Themen in Strategien und Leitplanken zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in Steuerung und Wertschöpfung.
Nachhaltigkeitsstrategie ESG 2030
NachhaltigkeitsstrategieESG 2030 beschreibt unsere strategische Ausrichtung im Themenfeld Nachhaltigkeit und die daraus abgeleiteten Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen.
Diversity-Strategie
Diversity-StrategieUm unsere Vielfalt in der DKB zu fördern und weiterzuentwickeln, haben wir eine konzernweite Diversity-Strategie für die DKB erarbeitet und das Amt der Chief of Diversity geschaffen.
Anlage- und Finanzierungsgrundsätze
Anlage- und FinanzierungsgrundsätzeDie Anlage- und Finanzierungsgrundsätze beschreiben übergreifende Grundsätze für unsere gesamte Kreditvergabe im Geschäftskundensegment, die Eigenanlage und unsere Anlage- und Kapitalmarktprodukte. Sie beinhalten unser Positivkonzept sowie die Ausschlusskriterien für die Kreditvergabe.
Corporate Governance Grundsätze
Corporate Governance GrundsätzeDie Corporate Governance Grundsätze fassen die Regelungen zur Unternehmensführung und -kontrolle zusammen, die für die DKB auf Grund bindender oder selbstauferlegter Vorgaben gelten.
Verhaltenskodex
VerhaltenskodexDer Verhaltenskodex enthält Prinzipien für unser aller tägliches Handeln und die ethisch-moralische Perspektive der DKB für die Geschäftstätigkeit. Der Verhaltenskodex wird allen Mitarbeitenden einmal jährlich vorgelegt, und sie müssen schriftlich bestätigen, dass sie ihn gelesen und verstanden haben.
Nachhaltigkeitsvereinbarung
NachhaltigkeitsvereinbarungDiese Nachhaltigkeitsvereinbarung beschreibt Grundsätze und Anforderungen der DKB an unsere Auftragnehmer bei der Beschaffung von Produkten und an externe Dienstleister bei der Erbringung von Dienstleistungen.
Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategie der DKB AG
Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategie der DKB AGDiese Grundsatzerklärung konkretisiert die Umsetzung unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
Strategische Leitplanken für die Dekarbonisierung des DKB-Kreditbuchs
Strategische Leitplanken für die Dekarbonisierung des DKB-KreditbuchsDie strategischen Leitplanken beschreiben unseren Ansatz zur Dekarbonisierung CO₂e-intensiver Portfolios im DKB-Kreditbuch und die dafür definierten Ziele und Maßnahmen.
ESG-Frameworks im Überblick
Unsere ESG-Frameworks bilden den fachlichen Rahmen für die Bewertung und Einordnung ausgewählter Angebote, Finanzierungen und Produkte anhand definierter Nachhaltigkeitskriterien. Dabei beziehen wir relevante Marktstandards und regulatorische Rahmenwerke ein.
Sustainable Bond Framework 2025
Sustainable Bond FrameworkDas Sustainable Bond Framework beschreibt die Green- und Social -Bond-Programme der DKB und definiert Kriterien für die Auswahl geeigneter Darlehen. Es ist auf die vier Kernkomponenten der ICMA Green Bond Principles 2021 (mit Annex 1 vom Juni 2022), die Social Bond Principles vom Juni 2023 und die Sustainability Bond Guidelines der ICMA (Stand Juni 2021) abgestimmt.
Sustainable Lending Framework
Sustainable Lending FrameworkDas Sustainable Lending Framework definiert Kriterien für die Einordnung von Finanzierungen anhand von Nachhaltigkeitsmerkmalen. Es umfasst Anwendungsfälle aus dem Geschäfts- und Privatkundensegment und bildet die fachliche Grundlage für entsprechende Finanzierungslösungen.
Übersicht der Berichte mit ESG-Bezug
Unsere Berichte stellen Daten und Informationen zu unterschiedlichen ESG-Themen bereit.
Umwelterklärung
UmwelterklärungIn unserer Umwelterklärung haben wir einzelne Maßnahmen und Ziele für die Bereiche Strom-, Wärme- und Wasserverbrauch, Managementsystem, CO2-Emissionen, Abfall, Beschaffung von Büromaterialien und Papier, Mitarbeitende, Biodiversität sowie Dienstreisen definiert.
Geschäftsbericht
GeschäftsberichtDer Geschäftsbericht umfasst den zusammengefassten Lagebericht des DKB-Konzerns und der DKB AG sowie den Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2025.
Nachhaltigkeit im Bankbetrieb
Sustainability in our Banking OperationsIn unserem Dokument „Sustainability in our Banking Operations“ stellen wir die ESG-Themen dar, die unseren Bankbetrieb direkt betreffen, und beschreiben die damit verbundenen Maßnahmen und Prozesse.
Offenlegungsverordnung / SFDR
Offenlegungsverordnung der DKB AGDie Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088 wurde im Rahmen des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums verabschiedet und führt verschiedene Offenlegungspflichten sowohl auf Unternehmens- als auch auf Produktebene ein.
Green und Social Bonds
Impact Allocation ReportFür die Refinanzierung über unsere Green und Social Bonds wählen wir Projekte anhand der Kriterien unseres Sustainable Bond Frameworks aus. Im Impact & Allocation Reporting berichten wir über die Mittelverwendung und die für diese Projekte ausgewiesenen ökologischen und sozialen Wirkungsindikatoren.
Beyond Sustainability Reporting
Beyond Sustainability ReportingUnser Magazin ist ein lesefreundlicher Einstieg in unsere Nachhaltigkeitsarbeit. Kompakter, erzählerischer und näher am Alltag als der formelle CSRD-Nachhaltigkeitsbericht.
ESG-Ratings
Unsere Leistung und Fortschritte in der Nachhaltigkeit lassen wir regelmäßig von externen Agenturen überprüfen. Auf diese Weise finden wir Potenziale, die nachhaltige Bank zu verbessern. Die von uns ausgewählten Rating-Agenturen bewerten uns nach umfassenden und anerkannten Methoden.
ISS ESG
ISS ESG bewertet die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen anhand von rund 100 branchenspezifischen Kriterien. Seit 2015 erhält die DKB im Rating von ISS ESG die Bewertung B- , die höchste Note, die unter mehr als 270 Banken in der Kategorie „Financials / Public & Regional Banks“ vergeben wird. Diese Bewertung steht für den Prime-Status, einen Decile Rank von 1 und die Einordnung als Branchenführerin. Der Decile Rank basiert auf der relativen Position im Branchenvergleich und bedeutet, dass die DKB zu den Top 10 % der bewerteten Institute weltweit zählt. Auch im Jahr 2025 wurde die Bewertung B- und der Prime-Status erneut bestätigt.
Sustainalytics
Die ESG-Risikoratings von Sustainalytics basieren auf einem fundierten Wesentlichkeitsrahmen und bieten ein quantitatives, absolutes Maß für nicht gemanagte ESG-Risiken. Zum Stichtag Juni 2025 weist die DKB ein ESG Risk Rating von 20,5 auf, was von Sustainalytics als mittleres Risiko eingestuft wird. Die Risikoeinschätzung hängt dabei maßgeblich von der Zugehörigkeit zur jeweiligen Subbranche ab.
Sustainable Fitch
Die Bewertung der ESG-Faktoren durch Sustainable Fitch erfolgt auf Basis einer umfassenden Analyse der Handlungen, Ergebnisse, Auswirkungen und Aktivitäten des Unternehmens – zusätzlich zu allgemeinen Grundsätzen und Selbstverpflichtungen. Mit Stand August 2025 liegt der Score der DKB in allen bewerteten Kategorien bei 2 auf einer Skala von 1 bis 5, wobei 1 die beste Bewertung darstellt. Dies gilt sowohl für die Unternehmensbewertung als auch für das Green Bond Framework und das Social Bond Framework.
Initiativen und Mitgliedschaften
Die DKB ist Mitglied in über 200 Vereinen und Verbänden. Neben Branchenverbänden engagieren wir uns auch in Fachverbänden unserer Kundengruppen und Segmente. Zu unseren Mitgliedschaften und Initiativen mit besonderem ESG-Bezug zählen unter anderem:
Seit 2020 sind wir als Sponsorin des Sustainable Finance Cluster Germany e.V. aktiv. Gemeinsam mit anderen Finanzmarktakteuren, Politik und Forschung engagieren wir uns dafür, Deutschland zu einem führenden Sustainable Finance-Standort zu entwickeln.
Durch die Unterzeichnung der Selbstverpflichtung unterstützen wir die UN-Initiative „Global Compact“ für unternehmerische Verantwortung und deren Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Korruptionsbekämpfung.
Gemeinsam mit der BayernLB haben wir uns den Principles for Responsible Banking angeschlossen. Die Grundsätze bilden einen Rahmen für die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Geschäftsstrategie.
Mit der Unterzeichnung des Finance for Biodiversity Pledge bekennt sich die DKB zum Schutz der Biodiversität und zu den mit dem Pledge verbundenen Selbstverpflichtungen. Biodiversität ist zugleich ein zentrales Thema unserer Nachhaltigkeitsstrategie ESG 2030.
Um die digitale Transformation verantwortungsbewusst zu gestalten, orientieren wir uns an dem Konzept der Corporate Digital Responsibility (CDR). Ausführliche Informationen können in unserem CDR-Bericht abgerufen werden.
Die Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) ist eine globale von der Industrie geführte Initiative zur Unternehmensberichterstattung bzgl. klimabezogener finanzieller Chancen und Risiken. Die DKB ist offizieller Supporter und hat 2024 ihren ersten TCFD-Report veröffentlicht.
Die DKB ist seit Juni 2021 Mitglied der Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF) und befasst sich in diesem Rahmen mit Ansätzen zur Erfassung und Bilanzierung finanzierter Treibhausgasemissionen.
Seit Mai 2024 ist die DKB als erste deutsche Bank Partnerin der Partnership for Biodiversity Accounting Financials (PBAF). Im Rahmen der Partnerschaft befassen wir uns mit Ansätzen zur Erfassung und Bewertung biodiversitätsbezogener Auswirkungen und Abhängigkeiten im Finanzsektor.
Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt bekennt sich die DKB dazu, Chancengleichheit und Vielfalt unter ihren Mitarbeitenden zu fördern.
Unser gesellschaftliches Engagement
Unser gesellschaftliches Engagement umfasst unter anderem die Unterstützung der DKB STIFTUNG sowie unser Engagement im Sport.
DKB STIFTUNG
DKB STIFTUNGDie DKB hat die DKB STIFTUNG 2004 gegründet und unterstützt sie seitdem laufend. Die eigenständig und operativ arbeitende Stiftung engagiert sich unter anderem in den Bereichen Bildung, Inklusion, Kultur und Denkmalschutz.
Engagiert im Sport
Engagiert im SportSeit mehr als 20 Jahren engagiert sich die DKB im Sport und unterstützt deutsche Spitzensportler*innen, Sportvereine und -verbände.
Nachhaltigkeit im Konzernverbund
Die DKB AG ist eine 100-prozentige Tochter der Bayerischen Landesbank. Als Teil des BayernLB-Konzerns gelten für die DKB AG verschiedene konzernweite Standards, Leitlinien und Policies.
Konzernabschluss der BayernLB
Konzernabschluss der BayernLBDie Ausführungen im der BayernLB beziehen sich grundsätzlich auf den BayernLB-Konzern.
Leitplanken der Transformation
Leitplanken der TransformationDie Leitplanken der Transformation bündeln konzernweite Positionen, Standards und Policies der BayernLB und ihrer Tochterunternehmen. Sie umfassen unter anderem das Selbst- und Werteverständnis sowie Ethik-, Umwelt- und Sozialstandards und Vorgaben zu ausgewählten Themen und Branchen.
Nachhaltigkeits- und Umweltpolitik
Nachhaltigkeits- und Umweltpolitik der BayernLBDie Nachhaltigkeits- und Umweltpolitik der BayernLB gilt für ihre Tochterunternehmen einschließlich der DKB AG als Teilkonzern.
Eignungsbewertung des Leitungsorgans und der Schlüsselfunktionen
Richtlinie zur EignungsbewertungDie Richtlinie zur Eignungsbewertung des Leitungsorgans und der Schlüsselfunktionen wird durch die Bayern LB gruppenweit vorgegeben und unterstreicht die zentrale Bedeutung der Funktionsfähigkeit des Leitungsorgans.
Leitlinie für verantwortungsvolles Marketing
Leitlinie für verantwortungsvolles MarketingDiese Leitlinie definiert die Grundsätze für ein verantwortungsvolles Marketing. Sie soll sicherstellen, dass alle Kommunikations- und Werbemaßnahmen im Einklang mit gesetzlichen Vorgaben und unseren Unternehmenswerten stehen.
Häufige Fragen zur DKB ESG-Positionierung
Unser ESG-Engagement spiegelt sich in allen Bereichen der DKB wider. Die schriftliche Integration dieser gelebten Praxis in die Governance und Reportings erfolgt jedoch manchmal einen Schritt später als die Umsetzung. Mit dem Wunsch nach maximaler Transparenz berichten wir in diesem Abschnitt zu Fragen, die uns häufiger erreichen und die so entweder explizit (noch) in keinem unserer anderen Reports zu finden sind, oder zu denen wir nochmal explizit Stellung beziehen möchten:
Als Teil des Monitorings und der Risikobewertung, um zu beurteilen, ob die finanzierten Projekte die Umwelt- und Sozialstandards erfüllen, führen wir einmal jährlich eine stichprobenartige Beurteilung unserer Finanzierungs-Projekte durch.
Wir nehmen das Thema Menschenrechte und deren Schutz bei der DKB, unseren Tochtergesellschaften und unseren Zulieferern sehr ernst. Mit einem neu geschaffenen Beschwerdeverfahren können Hinweise gegeben werden, wenn diese Rechte nicht eingehalten werden.
Die DKB prüft alle Zuliefer*innen regelmäßig über die sogenannte KYS-Analyse (Know-Your-Supplier-Analyse). Die KYS-Analyse setzt sich zusammen aus der Auswertung allgemeiner und/oder betriebswirtschaftlicher Informationen bezüglich des Vertragspartners sowie aus der Ermittlung sämtlicher Gesellschafter und Vertretungsorgane, der PEP-Prüfung, der Sanktionslistenprüfung und der Prüfung hinsichtlich des Vorhandenseins negativer Berichterstattung. Eine KYS-Analyse ist immer bei Neuaufnahme einer Geschäftsbeziehung durchzuführen. Nach Ablauf von 2 Jahren ist die KYS-Analyse grundsätzlich zu aktualisieren. Werden bei einem Vertragspartner Übereinstimmungen mit Einträgen aus Sanktionslisten festgestellt, ist eine Kooperation ausgeschlossen. Dies gilt auch für Geschäftsführer*innen, Gesellschafter*innen und wirtschaftlich Berechtigte.
Zudem werden über die Risikokulturschulung in 2024 alle Mitarbeiter *innen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und somit zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken in der Lieferkette und im eigenen Geschäftsbereich geschult.
Darüber hinaus können sich Mitarbeiter*innen von unmittelbaren und mittelbaren Dienstleister*innen sowie Mitarbeiter*innen der DKB und ihrer Tochtergesellschaften vertrauensvoll an das Beschwerdeverfahren Menschenrechte wenden. Informationen hierüber finden sich hier (Wie kann ich Hinweise zum Thema Menschenrechte geben? - DKB AG).
Die DKB pflegt eine offene Kultur, bei der die Führungskräfte („Tone from the Top“) mit gutem Beispiel vorangehen. Um Compliance-Verstöße zu vermeiden, können und sollen sich die Beschäftigten mit ihren Hinweisen und Fragen an ihre Führungskräfte, an die zuständigen Fachbereiche oder an einen Compliance-Verantwortlichen wenden.
Darüber hinaus hat die DKB eine interne Meldestelle eingerichtet und im Intranet veröffentlicht, an die sich Mitarbeiter*innen direkt wenden können. Diese wahrt die Vertraulichkeit der Meldung und der damit verbundenen Personen. Mit großer Sorgfalt ist dabei der Schutz des Hinweisgebers zu beachten. Gegen hinweisgebende Personen gerichtete Repressalien sind verboten. So sind der Schutz des Beschäftigungsstatus von Hinweisgebern sowie der Schutz vor Belästigungen am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Das gilt auch für die Androhung und den Versuch, Repressalien auszuüben. Zudem ist es verboten, Meldungen oder die auf eine Meldung folgende Kommunikation zwischen hinweisgebender Person und Meldestelle zu behindern oder dies zu versuchen. Des Weiteren gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz des Hinweisgebers. Zusätzlich hat die DKB als externe Stelle zur Entgegennahme telefonischer und schriftlicher Hinweisgebermeldung eine Rechtsanwaltskanzlei als Ombudsstelle bestellt. Beschäftigte können sich somit auch anonym an die externe Ombudsstelle zur Meldung von Verstößen der vorstehend benannten Art wenden. Die Meldestelle dokumentiert die Hinweise unter Beachtung des Vertraulichkeitsgebots.
Wie in unserem Nachhaltigkeitsbericht thematisiert, zeigen wir keinerlei Toleranz gegenüber Korruption oder Bestechung. Wir sind bestrebt unserer Arbeit unter höchsten Qualitätsansprüchen und ohne den Einsatz unlauterer oder unfairer Mittel gerecht zu werden. Weder intern noch im Umgang mit externen Interessensgruppen dulden wir jedwede Form von Bestechung oder Bestechlichkeit. Angestellten der DKB ist es untersagt sich selbst oder Dritten, mit denen sie geschäftlich verbunden sind, etwas anzubieten, zu versprechen, zu gewähren, zu genehmigen, zu erhalten oder zu akzeptieren, was Bestechung oder Korruption darstellt oder als solche in der Öffentlichkeit empfunden werden könnte. Damit wollen wir illegale und illegitime Geschäfte vermeiden. In zweifelhaften Situationen sind Führungskräfte und die Compliance Funktion unverzüglich hinzuzuziehen.“
Die Korruptionsprävention ist Bestandteil des Compliance Management Systems der DKB AG. Denn es ist für uns selbstverständlich Regeln, Vorschriften und Normen einzuhalten. Darüber hinaus berücksichtigen wir die Erwartungen unserer Anspruchsgruppen. Damit einher gehen klare Richtlinien, Schulungen und eine offene Compliance-Kultur, die alle Mitarbeiter*innen auf Einhaltung verpflichten.
Ein wesentlicher Bestandteil unserer Präventionsmaßnahmen im Compliance Management System sind klare Regelungen für den Umgang mit Vorteilen, die die DKB gewährt und solche, die Mitarbeiter*innen erhalten können. Für die Bank ist das Vertrauen ihrer Kunden*innen und der Öffentlichkeit in ihre Integrität und in die Integrität ihrer Mitarbeiter von großer Bedeutung. Gerade bei der Annahme und Gewährung von Vorteilen (insbesondere von Geschenken und Einladungen) ist deshalb sicherzustellen, dass bereits der Anschein eines Fehlverhaltens oder die Beeinflussung des Urteilsvermögens in geschäftlichen Angelegenheiten vermieden wird. Deshalb sind alle Vorteile unzulässig, die die persönliche Unabhängigkeit des Empfängers beeinträchtigen können oder geeignet sind, in der Öffentlichkeit Zweifel an der Integrität der Bank oder des Empfängers aufkommen zulassen.
Durch das Angebot verschiedener Schulungsmaßnahmen und Weiterbildungsangebote möchte wir sicherstellen, dass alle unsere Mitarbeiter*innen einen guten Zugang zu Wissen rund um ESG und andere Themenfelder haben. Das Dokument "Unsere ESG-Expertise" gibt einen groben Überblick rund um das Thema Weiterbildung in der DKB und zu den verschiedenen Wissensformaten.
Im Rahmen der Kreditvergabe wird die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers geprüft. Eine Kreditvergabe erfolgt nur, wenn wahrscheinlich ist, dass der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag stehen, über die gesamte Laufzeit nachkommen kann. Die DKB verfügt über diverse Mechanismen, Risiken zu monitoren und frühzeitig zu erkennen. Werden erhöhte Risiken identifiziert, kann aktiv eine Kontaktaufnahme durch auf risikobehaftete Kredite spezialisierte Mitarbeiter*innen erfolgen. Kund*innen in Liquiditätsschwierigkeiten haben die Möglichkeit, Kontakt zur DKB aufzunehmen. Speziell auf die Bearbeitung risikobehafteter Engagements geschulte Mitarbeiter*innen können bei der Bewertung der Situation und Lösungsfindung unterstützen. Es werden die marktüblichen Instrumente für die Überbrückung von Liquiditätsengpässen oder Restrukturierung von Krediten angeboten. Dabei finden marktübliche Konditionen Anwendung. Die DKB verkauft ausschließlich gekündigte Forderungen. Im ungekündigten Vertragsverhältnis liegt der Fokus auf der Fortführung bzw. Anpassung des Vertrages und dem Erhalt der Sicherheiten (z.B. durch eine Immobilie grundpfandrechtlich gesichert), sofern eine tragfähige Lösung gefunden wird.
Das Dokument "ESG-Kriterien in der Personal-, Vertriebs- und Vergütungspolitik" gibt einen Überblick wie ESG-Kriterien in diesen Bereichen implementiert sind.