Freizeit & Mobilität
Zurück zur Übersicht
Zahlungen stornieren – deine Rechte und Möglichkeiten

Mit Kreditkarte und Lastschrift zu zahlen ist schnell, bequem und längst überall Standard. Und wenn es einmal Probleme mit falschen Abbuchungen gibt, kann das Geld zurückgeholt werden.

November 2020

Zuhause am Küchentisch in einem Online-Store eine Jacke bestellen, hier eben ein Paar Kopfhörer ordern und gleich noch Flüge und Hotelzimmer für den nächsten Urlaub buchen – das ist Alltag. Schnell per Lastschrift oder per Kreditkarte zahlen. Und nach einigen Tagen oder schon am nächsten Tag ist alles da. Das funktioniert meist wunderbar. Aber was passiert, wenn mal etwas schiefläuft? Die Bestellung nicht geliefert wird, etwas fehlt oder doppelt abgebucht wurde, unerwartete Umsätze auftauchen und sich ein Online-Shop nicht auf Anfragen meldet?

Du hast Möglichkeiten und Rechte, eine Zahlung zu reklamieren und zurückbuchen zu lassen.

Jetzt könnte man in Panik verfallen – muss man aber zum Glück nicht. Denn als Kund*in hast du Möglichkeiten und Rechte, eine Zahlung zu reklamieren und das Geld zurückbuchen zu lassen. Das gilt für einmalige Zahlungen genauso wie für regelmäßige Abbuchungen. Je nachdem, ob du per Lastschrift oder Kreditkarte gezahlt hast, unterscheidet sich das Vorgehen etwas voneinander. Bevor du allerdings bei deiner Bank eine Reklamation beauftragst, solltest du sichergehen, dass es sich tatsächlich um eine Unregelmäßigkeit handelt.

Prüfen, ob die Abbuchung wirklich fehlerhaft ist

Damit du schnell bemerkst, wenn etwas nicht stimmt, kontrolliere möglichst regelmäßig die Umsätze auf deinem Girokonto und deiner Kreditkarte. Fällt dir dabei eine Abbuchung auf, die du nicht zuordnen kannst, die dir zu hoch erscheint oder die zu einer Bestellung gehört, die nicht ordnungsgemäß geliefert wurde – dann ist es sinnvoll, sich zunächst schriftlich an das Unternehmen zu wenden, dass dein Konto oder deine Kreditkarte belastet hat. Denn wenn sich der Anbieter weigert, dein Geld zurückzuerstatten, benötigst du einen Nachweis, dass du zunächst versucht hast, das Problem mit dem Unternehmen zu klären. Dafür reicht eine E-Mail aus.

Zudem kannst du Rechnungen oder – bei regelmäßigen Abbuchungen – Verträge prüfen, ob die dort angegebene Summe mit der abgebuchten Summe übereinstimmt. Lässt du aus Versehen eine berechtigte und korrekte Abbuchung zurückbuchen, gerätst du in Zahlungsverzug. Dadurch kommen neben der eigentlichen Rechnungssumme noch weitere Kosten auf dich zu.

Falls du über diesen Weg nichts erreichen kannst und dir sicher bist, dass die Abbuchung falsch ist, kannst du diese reklamieren. Bei einem Betrugs- oder Missbrauchsverdacht ist es zudem empfehlenswert, Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Checkliste
  • Prüfe regelmäßig die Umsätze auf Girokonto und Kreditkarte

  • Wende dich bei einem fehlerhaften Umsatz zunächst schriftlich an das Unternehmen

  • Zahlungen per Lastschrift oder Kreditkarte kannst du zurückbuchen lassen

  • Bei Betrugs- oder Missbrauchsverdacht erstatte Anzeige bei der Polizei

TIPP

Lasse keine berechtigten Abbuchungen zurückbuchen, um nicht in Zahlungsverzug zu geraten und weitere Kosten zu vermeiden.

Mit Chargeback Kreditkartenumsätze zurückbuchen

Das englische Wort „Chargeback“ ist der Fachbegriff für die Rückbuchung eines unberechtigten Kreditkartenumsatzes. Dabei wird die Transaktion rückgängig gemacht und der zuvor abgebuchte Betrag wieder auf dem Kreditkartenkonto gutgeschrieben. Für solche Fälle hält deine Bank in der Regel ein entsprechendes Formular bereit. Denke daran, die jeweils notwendigen Unterlagen einzureichen, um eine schnelle Klärung zu gewährleisten. Die Bank meldet sich dann bei dir und klärt alles Weitere. Übrigens: Mit dem Chargeback-Verfahren kannst du auch bei der Insolvenz eines Anbieters prüfen lassen, ob dein Geld zurückgeholt werden kann. Natürlich nur, wenn du die bezahlte Ware oder Dienstleistung noch nicht erhalten hast.

Rückbuchungen bei der DKB

Als Inhaber*in einer Visa Kreditkarte kannst du für Rückbuchungen ein Formular nutzen. Als Inhaber*in einer Visa Debitkarte kannst du Reklamationen direkt im Banking oder der DKB-App erheben. Hierfür wählst du in der Umsatzliste den entsprechenden Umsatz aus und klickst auf in den Umsatzdetails auf „Umsatz reklamieren“.

Wie kann ich Kartenumsätze reklamieren?

Eine Lastschrift im Online-Banking zurückgeben

Eine nach deiner Einschätzung fehlerhafte, überhöhte, doppelte oder unberechtigte Lastschrift kannst du direkt in ihrem Online-Banking rückgängig machen. Das ist bis zu 8 Wochen nach der Buchung möglich. Mit einer Ausnahme: Wenn du für die Abbuchung kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hast, verlängert sich diese Frist auf 13 Monate nach der Buchung. Außerhalb dieser Fristen solltest du Kontakt mit deiner Bank aufnehmen.

Bevor du die Lastschrift tatsächlich zurückgibst, gilt dasselbe wie bei Kreditkarten-Umsätzen. Prüfe genau, ob ein Fehler vorliegt und versuche zunächst, das Problem mit den Anbietern zu klären. Deine Bank prüft nämlich nicht, ob die Abbuchung rechtmäßig ist, sondern führt als Zahlungsdienstleister lediglich deinen Wunsch aus, diese zu stornieren. Beachte zudem, dass es einige Zeit dauern kann, bis deine Rückbuchung bearbeitet wird.

Lastschriftrückgabe bei der DKB

Bei der DKB kannst du fehlerhafte, überhöhte, doppelte oder unberechtigte Lastschriften direkt im Banking oder der DKB-App rückgängig machen. Suche dafür den Umsatz in der Umsatzübersicht. Wähle dann in den Umsatzdetails ganz unten „Umsatz reklamieren“ aus.

Wie kann ich eine Lastschrift zurückgeben?

Bei Reisebuchungen kommt es auf den Grund an

Von der Couch aus den nächsten Urlaub gebucht, online gezahlt und schon mal vorgefreut. Reisen und Flüge zu buchen ist heute ziemlich einfach. Wenn etwas mal nicht nach Plan laufen sollte, greifen auch hier Chargeback und Lastschriftrückgabe – etwa, wenn dein Flug oder deine Hotelbuchung storniert wurden und du keine Erstattung erhältst. Auch hier musst du schriftlich nachweisen, dass du zunächst beim Anbieter eine Klärung angestoßen hast. Je nachdem, ob du die Reise individuell oder pauschal gebucht hast, wende dich dafür direkt an die Airline, das Hotel etc. oder den Reiseveranstalter.

Falls du die Reise nicht antreten kannst, weil du oder Mitreisende krank geworden sind oder es einen anderen Verhinderungsgrund gibt, kannst du Chargeback oder Lastschriftrückgabe über deine Bank nicht nutzen. In diesen Fällen musst du zumindest einen Teil des Preises zahlen, manchmal auch den gesamten Preis. Das hängt von den Stornierungsrichtlinien des Reiseanbieters oder der Airline ab.

Sorgenfrei reisen

Mit dem Reisepaket zur Visa Kreditkarte der DKB kannst du dir Reiserücktrittskosten sparen und bist auch im Ausland versichert. Jetzt buchen!

Allerdings kannst du dich mit einer Reiserücktrittskostenversicherung gegen solche Szenarien versichern. Diese übernimmt dann die Stornokosten für dich und in der Regel auch für deine mitreisenden Familienangehörigen. Eine solche Versicherung kann bei der Visa Kreditkarte der DKB als Paket hinzugebucht werden.

Sowohl bei Reisebuchungen als auch beim Online-Shopping ist es empfehlenswert, auf die Seriosität des Anbieters zu achten, mit dem du ein Geschäft eingehst. Das gilt vor allem auf Plattformen, auf denen viele Dritt-Anbieter aktiv sind. Als Orientierung können beispielsweise ein vorhandenes Impressum, eine SSL-Verschlüsselung der URL, Gütesiegel aber auch User-Bewertungen dienen.

Kurz gesagt
  • Bei falschen oder missbräuchlichen Abbuchungen kannst du das Geld rückerstatten lassen.

  • Für Kreditkarten gibt es das Chargeback-Verfahren, für Lastschriften die Lastschriftrückgabe.

  • Chargeback und Lastschriftrückgabe funktionieren auch bei Unregelmäßigkeiten im Rahmen einer Reisebuchung.

  • Mit einer Reiserücktrittskostenversicherung kannst du dich auch gegen verschiedene Szenarien versichern.

Mehr zur Sicherheit im Banking?

Auf unserer Webseite erfährst du mehr zu den Sicherheitsmechanismen unseres Bankings.