Du erhältst von uns online eine Steuerbescheinigung, wenn du
- in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig bist
- im Vorjahr Kapitalerträge erwirtschaftet hast
Die Steuerbescheinigung stellen wir dir bis Ende März (für Depotkund*innen etwas später) online in den Ordner "Steuerbescheinigung" im elektronischen Postfach im Banking ein. Klicke hier auf „Weitere Dokumente“. Dort kannst du sie für maximal 4 Jahre abrufen.
Du erhältst keine Steuerbescheinigung, wenn
- du keine Erträge hattest
- deine Verluste höher als deine Erträge waren
- du in Deutschland nicht steuerpflichtig (Steuerausländer) bist
Weitere relevante FAQ
Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten FAQ für Privatkund*innen.