Du erhältst von uns online eine Jahressteuerbescheinigung, wenn du

  • in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig bist
  • im Vorjahr Kapitalerträge erwirtschaftet hast

Die Steuerbescheinigung stellen wir dir bis Ende März online in den Ordner „Steuerbescheinigung“ im elektronischen Postfach im Banking ein. Klicke hier auf „Weitere Dokumente“. Dort kannst du sie für maximal 4 Jahre abrufen.

Du erhältst keine Steuerbescheinigung, wenn

  • du keine Erträge hattest
  • deine Verluste höher als deine Erträge waren
  • du in Deutschland nicht steuerpflichtig (Steuerausländer) bist

In diesen Fällen können wir auch auf Nachfrage keine Steuerbescheinigung ausstellen.

Gut zu wissen

  • Sofern du eine Steuerbescheinigung erhältst, bekommst du automatisch eine Erträgnisaufstellung kostenfrei dazu.

Hinweis: Beachte vor dem Abspielen die Datenschutzhinweise.

Weitere relevante FAQ

Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten FAQ für Privatkund*innen.