Wann und wie erhalte ich meine Steuerbescheinigung?
Du erhältst von uns online eine Jahressteuerbescheinigung, wenn du
in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig bist
im Vorjahr Kapitalerträge erwirtschaftet hast
Die Steuerbescheinigung stellen wir dir bis Ende März online in den Ordner „Steuerbescheinigung“ im elektronischen Postfach im Banking ein. Klicke hier auf „Weitere Dokumente“. Dort kannst du sie für maximal 4 Jahre abrufen.
Du erhältst keine Steuerbescheinigung, wenn
du keine Erträge hattest
deine Verluste höher als deine Erträge waren
du in Deutschland nicht steuerpflichtig (Steuerausländer) bist
In diesen Fällen können wir auch auf Nachfrage keine Steuerbescheinigung ausstellen.
Gut zu wissen
Sofern du eine Steuerbescheinigung erhältst, bekommst du automatisch eine Erträgnisaufstellung kostenfrei dazu.