Wann und wie erhalte ich meine Steuerbescheinigung?

Du erhältst von uns online eine Steuerbescheinigung, wenn du

  • in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig bist
  • im Vorjahr Kapitalerträge erwirtschaftet hast

Die Steuerbescheinigung stellen wir dir bis Ende März (für Depotkund*innen etwas später) online in den Ordner "Steuerbescheinigung" im elektronischen Postfach im Banking ein. Klicke hier auf „Weitere Dokumente“. Dort kannst du sie für maximal 4 Jahre abrufen.

Du erhältst keine Steuerbescheinigung, wenn

  • du keine Erträge hattest
  • deine Verluste höher als deine Erträge waren
  • du in Deutschland nicht steuerpflichtig (Steuerausländer) bist

Weitere relevante FAQ

Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten FAQ für Privatkund*innen.