Ja, in folgenden Fällen kannst du verhindern, dass auf deine Kapitalerträge direkt Steuern einbehalten werden.
Freistellungsauftrag
Wenn du in Deutschland steuerpflichtig bist, steht dir ein Sparerpauschbetrag zu. Auf Kapitalerträge bis 1.000 Euro (als Einzelperson) bzw. 2.000 Euro (für Ehepaare) zahlst du keine Steuern.
Damit wir diesen Freibetrag berücksichtigen können, erteilst du uns einen Freistellungsauftrag.
NV-Bescheinigung
Alternativ zum Freistellungsauftrag kannst du uns eine NV-Bescheinigung einreichen. Diese kannst du beim Finanzamt beantragen, wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.
Sie gilt für alle privaten Konten und Depots, ist bis zu drei Jahre gültig und nicht betragsmäßig begrenzt.
Wenn du eine NV-Bescheinigung hast, sende sie uns bitte per Datei-Upload zu.
Gut zu wissen
- Du siehst deine NV-Bescheinigung im Banking unter Mein Profil > Steuerliche Angaben > Freistellungsaufträge.
- Eine im Original eingereichte Bescheinigung schicken wir dir nach der Erfassung zurück.
- Wird die NV-Bescheinigung ungültig, informiere uns bitte umgehend.
Steuerausländer
Wenn du in Deutschland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hast, kannst du bei uns den Steuerausländerstatus hinterlegen lassen. In diesem Fall bist du von der Kapitalertragsteuerpflicht fast vollständig ausgenommen.