Gewinne und Verluste können miteinander verrechnet werden. Dabei gibt es getrennte Verlusttöpfe für Aktiengeschäfte und für sonstige Kapitalerträge.

Innerhalb der DKB gilt: 

  • Verluste werden nach den gesetzlichen Verrechnungsregeln automatisch mit Gewinnen verrechnet. 
  • Verluste, die in einem Jahr nicht mit Gewinnen verrechnet werden können, werden automatisch zum 1. Februar in das neue Jahr vorgetragen. Gewinne, die bis dahin versteuert wurden, werden ab dem 1. Februar rückwirkend mit den Verlusten verrechnet. Die gegebenenfalls zu viel gezahlten Steuern erhältst du automatisch zurück.

Die aktuellen Stände der Verlusttöpfe werden auf den Ertrags- und Verkaufsabrechnungen ausgewiesen. Diese findest du nach Ertragszahlungen bzw. nach Abrechnungen im Postfach unter Wertpapierdokumente. Im Banking werden die Verlusttöpfe nicht angezeigt.

Wenn du keinen automatischen Verlustübertrag wünschst, können wir dir auf Antrag eine Verlustbescheinigung ausstellen. Diese kannst du mit deiner Steuererklärung einreichen, um Gewinne bei anderen Banken verrechnen zu lassen.

So geht's

  • schreibe uns über das Kontaktformular eine Nachricht, dass du eine Verlustbescheinigung erhalten möchtest

Die Verlustbescheinigung stellen wir dir spätestens zum Ende des 1. Quartals im Postfach in deinem Banking zur Verfügung. 

Wichtig zu wissen

  • Der Antrag muss bis zum 15.12. bei uns eingegangen sein. Aufgrund gesetzlicher Bestimmung können wir spätere Aufträge nicht mehr berücksichtigen.
  • Mit Ausstellung der Verlustbescheinigung setzen wir die entsprechenden Verlustverrechnungstöpfe auf „0“. Verbleibende Verluste werden dann nicht auf das nächste Steuerjahr übertragen.

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