Durch einen Freistellungsauftrag kannst du verhindern, dass ein Steuerabzug erfolgt. Liegt uns kein Freistellungsauftrag vor, ziehen wir automatisch 25% Abgeltungsteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer von deinen Kapitalerträgen ab.
Dafür gelten seit 2023 folgenden Freibeträge (Sparerpauschbetrag)
- für Alleinstehende / Singles: 1.000 Euro
- für Verheiratete: 2.000 Euro
Deinen Freistellungsauftrag kannst du direkt online anlegen und auch ändern. Die Funktion dazu findest du im Web-Banking und in der DKB-App. Gehe dazu auf „Profil"
und wähle „Freistellungsaufträge". Du wirst dann automatisch ins bisherige Banking geleitet (in einem neuen Tab).
Mit dem Stift-Symbol kannst du einen bestehenden Freistellungsauftrag ändern oder einen neuen anlegen.
Freistellungsauftrag neu einrichten
Hier findest du eine bebilderte Anleitung.
Freistellungsauftrag ändern oder löschen
- wähle den bestehenden Freistellungsauftrag zur Änderung/Löschung
- erfasse deine Änderungen
Besonderheiten beim Löschen eines Freistellungsauftrags
- Hast du den Freistellungsauftrag im laufenden Jahr noch nicht in Anspruch genommen, kannst du ihn direkt löschen.
- Hast du den Freistellungsauftrag im laufenden Jahr schon in Anspruch genommen, reduziere ihn auf den bereits in Anspruch genommenen Betrag und befriste ihn gleichzeitig auf den 31.12. des laufenden Kalenderjahres.
Gut zu wissen
- Der Freistellungsauftrag gilt für alle bestehenden und zukünftigen Konten und Depots bei uns (inkl. der in Kooperation ausgegebenen Kreditkarten).
- Verheiratete können auch Einzelaufträge wie Alleinstehende stellen. Dann sind Erträge aus Gemeinschaftskonten steuerpflichtig.
- Verheiratete können im Jahr der Eheschließung erstmals einen Freistellungsauftrag für Verheiratete stellen.
Weitere relevante FAQ und Artikel