Du kannst deinen Freistellungsauftrag direkt online im Web-Banking oder der DKB-App anlegen, ändern und löschen.

Die Funktion dazu findest du unter (Mein) Profil > Steuerliche Angaben > Freistellungsauftrag

Freistellungsauftrag einrichten

  • wähle, ob du einen Einzel- oder gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag anlegen möchtest
  • gib deine steuerliche Identifikationsnummer (TIN) an
  • bei einem gemeinschaftlichen Auftrag: erfasse zusätzlich die Daten deiner*deines Ehepartern*in
  • erfasse Betrag und Gültigkeitsjahr

Hier findest du eine bebilderte Anleitung.

Für ein Kinderkonto benötigen wir einen schriftlichen Auftrag. Das Formular findest du im persönlichen Banking deines Kindes. Dort kannst du es auch – vollständig ausgefüllt und von allen erziehungsberechtigten Personen unterschrieben – per Datei-Upload an uns senden.

Wichtig bei gemeinschaftlichen Freistellungsaufträgen

  • Verheiratete können sich entscheiden, ob sie einen gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag stellen oder bei Einzelaufträgen bleiben. Bei Einzelaufträgen sind Erträge aus Gemeinschaftskonten steuerpflichtig, eine übergreifende Verlustverrechnung ist nicht möglich.
  • Ein gemeinsamer Freistellungsauftrag kann prinzipiell ab dem Folgejahr hinterlegt werden.
  • Ein gemeinsamer Freistellungsauftrag für das laufende Jahr ist möglich, wenn entweder die Heirat im laufenden Jahr erfolgt ist oder im laufenden Jahr noch keine Einzelfreistellungsaufträge in Anspruch genommen worden sind.

Freistellungsauftrag ändern oder löschen

Einen bestehenden Freistellungsauftrag kannst du jederzeit anpassen oder löschen.

  • Die Änderung ist für das laufende oder das Folgejahr möglich – nicht rückwirkend für das vergangene Jahr.
  • Der neue Betrag darf nicht kleiner sein als ein ggf. im laufenden Jahr bereits genutzter Betrag.

Wichtig beim Löschen

  • Freistellungsauftrag noch nicht in Anspruch genommen: Dann kannst du ihn direkt löschen.
  • Freistellungsauftrag bereits in Anspruch genommen: In diesem Fall kannst du ihn auf den bereits in Anspruch genommenen Betrag reduzieren und gleichzeitig auf den 31.12. des laufenden Jahres befristen.

Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten FAQ für Privatkund*innen.