Durch einen Freistellungsauftrag kannst du verhindern, dass ein Steuerabzug erfolgt. Liegt uns kein Freistellungsauftrag vor, ziehen wir automatisch 25% Abgeltungsteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer von deinen Kapitalerträgen ab. Der Abzug erfolgt bei jedem Kapitalertrag separat und sofort.
Dafür gelten seit 2023 folgende Freibeträge (Sparerpauschbetrag)
Bis zu diesen Beträgen kannst du uns einen Freistellungsauftrag erteilen.
Ein einzelner Freistellungsauftrag gilt automatisch für alle privaten Konten und Depots, die auf deinen Namen geführt werden. Ein gemeinschaftlicher Freistellungsauftrag umfasst alle eure privaten Einzelkonten und Einzeldepots und zusätzlich eure privaten gemeinsamen Konten und Depots.
Wenn du Konten und Depots bei mehreren Banken hast, musst du für jede Bank einen separaten Freistellungsauftrag einrichten. Achte dabei darauf, dass die Gesamtsumme deiner Freistellungsaufträge den Sparerpauschbetrag nicht überschreitet. Verteile den Betrag daher entsprechend auf die einzelnen Freistellungsaufträge.
Deinen Freistellungsauftrag kannst du direkt online anlegen und auch ändern.
Die Funktion dazu findest du im Web-Banking unter Profil > Steuerliche Angaben.
Hier findest du eine bebilderte Anleitung.
Für ein Kinderkonto benötigen wir einen schriftlichen Auftrag. Das Formular findest du im persönlichen Banking deines Kindes. Dort kannst du es auch – vollständig ausgefüllt und von allen erziehungsberechtigten Personen unterschrieben – per Datei-Upload an uns senden.
KI Support
Unsere KI wird dir helfen.
Alternativ bietet sie dir weitere Kontaktmöglichkeiten an.