Abgeltungsteuer: hinter den Bankkulissen
Wie erteile ich einen Freistellungsauftrag?
Den Freibetrag kann deine Bank nur dann berücksichtigen, wenn du ihr einen Freistellungsauftrag erteilt hast. Dies ist bei der DKB ganz einfach. Unsere Anleitung zeigt dir, wie du Schritt für Schritt vorgehst:
Was ist die fifo-Regel?
Für Wertpapiere, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden, bleiben aufgrund der damals geltenden gesetzlichen Regelungen beim Verkauf die Veräußerungsgewinne steuerfrei.
Anleger*innen sollten dabei beachten: Haben sie ihr Depot um identische Wertpapiere aufgestockt, wird bei einem Verkauf die "first in, first out"-Regel (fifo-Regel) angewendet, das heißt zuerst werden die noch steuerbefreiten Papiere veräußert. Dies könnte man steuern, indem man die älteren Papiere in einem getrennten Depot verwahrt.
Was ist die Vorabpauschale?
Die Vorabpauschale wird am ersten Werktag des neuen Kalenderjahres für das Vorjahr berechnet und von deinem Konto abgezogen. In unserer FAQ findest du mehr Infos dazu und eine Beispielrechnung.
So kannst du Steuern sparen
Checkliste
Haben sich bei dir persönliche Änderungen ergeben? Bei Heirat, Scheidung, Konfessionswechsel oder einem Todesfall besteht Handlungsbedarf, das heißt du solltest mit deiner Depotbank Kontakt aufnehmen.
Hat deine Depotbank einen Freistellungsauftrag von dir? Falls du mehrere Depots führst, solltest du überlegen, welcher Bank du diesen Auftrag erteilst oder ob du ihn aufteilst.
Führst du verschiedene Depots, so kannst du dir Verlustbescheinigungen der jeweiligen Banken ausstellen lassen, mit denen du im Rahmen deiner jährlichen Steuererklärung Kapitalerträge und -verluste bei unterschiedlichen Banken verrechnen kannst. Den Antrag auf Erteilung einer Verlustbescheinigung musst du spätestens bis zum 15.12. des laufenden Jahres stellen.
Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent, kannst du Teile der gezahlten Steuern in der Steuererklärung zurückverlangen.
Liegt dein Jahreseinkommen inklusive der Kapitalerträge unter dem gesetzlich festgelegten Gesamtfreibetrag, kannst du bei deinem Finanzamt eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Damit bleiben deine Kapitalerträge nach Einreichung bei der Depotbank steuerfrei.
Achte auf den Posten „anrechenbare, aber noch nicht angerechnete Quellensteuer“ in der Jahressteuerbescheinigung deiner Bank. Diese Quellensteuer von Staaten, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat, kannst du in deiner Steuererklärung geltend machen.
Tipp
Deine Jahressteuerbescheinigung erhältst du im Regelfall automatisch bis zum 31.03. des Folgejahres von deiner Depotbank. Sie enthält Informationen zu dem in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrag, deinem Kirchensteuersatz und den ins neue Jahr vorgetragenen Verlusttöpfen. Als zusätzlichen Service stellen wir dir eine Erträgnisaufstellung bereit.


