Die Kirchensteuer wird automatisch für dich abgeführt, wenn uns vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ein Kirchensteuermerkmal übermittelt wird.

Hierfür sind wir verpflichtet, einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern dein persönliches Kirchensteuermerkmal per 31.08. des laufenden Jahres abzufragen. Bist du nicht kirchensteuerpflichtig oder hast der Übermittlung widersprochen, wird uns ein Nullwert übermittelt. In diesem Fall findet kein Kirchensteuerabzug statt.

Änderungen werden zum 01.01. des Folgejahres berücksichtigt.