Eine NV-Bescheinigung ersetzt den Freistellungsauftrag. Durch die Vorlage dieser entfällt die Kapitalertragsteuerpflicht auf Kapitaleinkünfte.
Die Bescheinigung kann von jeder natürlichen Person, die nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird, beim Finanzamt beantragt werden. Sie gilt für alle privaten Konten und Depots und für maximal drei Jahre. Hinsichtlich der Höhe der vom Steuerabzug freigestellten Erträge ist sie nicht begrenzt.
Wenn du eine NV-Bescheinigung hast, sende uns diese bitte: