Steuerausländer*innen können sein:
Als Steuerausländer*in unterliegst du mit wenigen Ausnahmen nicht den Regelungen zum Kapitalertragsteuerabzug. Daher erhältst du in der Regel auch keine Steuerbescheinigung. Bei Dividenden inländischer Kapitalgesellschaften wird immer Kapitalertragsteuer einbehalten.
Wenn du Steuerausländer*in bist, teile uns dies bitte über die Erklärung für Zwecke der Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug mit. Sende uns diese unterschrieben
Bitte prüfe zusätzlich deine steuerliche Ansässigkeit in deinem Banking oder der DKB-App unter Mein Profil > Steuerliche Angaben > Steuerinformationen. Dort kannst du die Angaben auch direkt online ändern.
Sobald wir deinen Steuerstatus systemseitig erfasst haben, nehmen wir keinen Steuerabzug mehr vor. Eine rückwirkende Anrechnung ist nicht möglich.