Steuerausländer*innen können sein:

  • natürliche Personen, die weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
  • juristische Personen, wenn weder Ort der Geschäftsleitung noch eine Niederlassung/Zweigstelle o.ä. in Deutschland ist

Als Steuerausländer*in unterliegst du mit wenigen Ausnahmen nicht den Regelungen zum Kapitalertragsteuerabzug. Daher erhältst du in der Regel auch keine Steuerbescheinigung. Bei Dividenden inländischer Kapitalgesellschaften wird immer Kapitalertragsteuer einbehalten.

Wenn du Steuerausländer*in bist, teile uns dies bitte über die Erklärung für Zwecke der Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug mit. Sende uns diese unterschrieben

  • per Datei-Upload
  • per Post an Deutsche Kreditbank AG, Bereich Privatkunden, Postfach 11 02 68, 10832 Berlin
  • per Fax an 030 120 300 01

Bitte prüfe zusätzlich deine steuerliche Ansässigkeit in deinem Banking oder der DKB-App unter Mein Profil > Steuerliche Angaben > Steuerinformationen. Dort kannst du die Angaben auch direkt online ändern.

Sobald wir deinen Steuerstatus systemseitig erfasst haben, nehmen wir keinen Steuerabzug mehr vor. Eine rückwirkende Anrechnung ist nicht möglich.

Gut zu wissen

  • Als Steuerausländer*in kannst du eine Erträgnisaufstellung beantragen. Für die Erstellung benötigen wir einen formlosen Auftrag mit Einverständnis zu den Kosten gemäß Preis-und Leistungsverzeichnis – Konten. Der Versand erfolgt per Post an die bei uns hinterlegte Adresse.
  • Die Ausstellung einer Nullbescheinigung ist grundsätzlich nicht möglich.

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