

Altersvorsorgedepot: Damit hast du nicht gerechnet.
Mit dem neuen staatlich geförderten Altersvorsorgedepot kannst du ab 2027 mit ETFs fürs Alter vorsorgen. Berechne schon heute, wie viel du damit ansparen könntest.
Staatlich gefördert vorsorgen ab 1. Januar 2027
Jährlich bis zu 540 Euro vom Staat plus bis zu 300 Euro pro Kind
Riester-Guthaben einfach übertragen
Altersvorsorgedepot: Altersvorsorge auf einfach.
Ab 1. Januar 2027 wird es ein neues Modell der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge geben: das Altersvorsorgedepot. Damit kannst du Schritt für Schritt Vermögen für deinen Ruhestand aufbauen und der Rentenlücke vorbeugen – flexibel, transparent und mit verbesserten Renditechancen.
Staatlich gefördert vorsorgen
Profitiere von Grund- und Kinderzulagen sowie Steuervorteilen – abhängig von Sparbetrag und Lebenssituation.
Langfristig Vermögen aufbauen
Investiere fürs Alter in ausgewählte ETFs – zwar ohne Garantie, dafür mit langfristigen Renditechancen.
Flexibel einzahlen
Passe den jährlichen Sparbetrag und die Risikoausrichtung bedarfsgerecht an – bis zur Auszahlung in der Rente.
Chancen und Risiken
Mit dem Altersvorsorgedepot investierst du langfristig am Kapitalmarkt und kannst so für deinen Ruhestand vorsorgen. Damit sind Chancen, aber auch Risiken verbunden.
Chancen
Durch die langfristige Anlage am Kapitalmarkt hast du die Chance, von Wertsteigerungen und Erträgen deiner Anlagen zu profitieren. Eine breite Streuung kann dabei helfen, Risiken zu verteilen.
Risiken
Kapitalanlagen unterliegen Wertschwankungen. Der Wert deiner Anlagen kann sinken und Verluste sind möglich. Eine positive Wertentwicklung ist nicht garantiert.
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Wir informieren dich
sobald das Altersvorsorgedepot bei der DKB verfügbar ist. So kannst du es rechtzeitig eröffnen, um direkt im Januar 2027 mit dem Sparen loszulegen.
Riester-Guthaben übertragen
Du hast bereits einen Riester-Vertrag und möchtest deine Altersvorsorge künftig in deinem Altersvorsorgedepot weiterführen? Ab Januar 2027 kannst du den Übertrag deines Riester-Guthabens direkt über dein DKB-Banking beantragen. So wird der Wechsel zu deinem Altersvorsorgedepot einfach.

Wie viel könnte mit einem Altersvorsorgedepot bis zur Rente drin sein?
Berechne mit eigenen Eingaben das mögliche Endkapital einschließlich der staatlichen Förderung durch Zulagen und reinvestierte Steuervorteile.
Beispielhafte Modellrechnung – keine Prognose
Berechne mit eigenen Eingaben das mögliche Endkapital einschließlich der staatlichen Förderung durch Zulagen und reinvestierte Steuervorteile.
Rechtliche Hinweise: Die dargestellten Ergebnisse beruhen auf einer Modellrechnung und dienen ausschließlich der Veranschaulichung. Sie basieren auf deinen Eingaben sowie vereinfachenden Annahmen. Die Modellrechnung ist kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen. Die tatsächliche Entwicklung des Altersvorsorgedepots als Standarddepot kann erheblich von den dargestellten Ergebnissen abweichen. Renditen sind nicht garantiert; Wertschwankungen und Verluste sind möglich. Kosten, Steuern und Gebühren können das Ergebnis mindern. Ebenso können unvorhersehbare Ereignisse das Ergebnis verändern. Die Berechnung stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Weitere Informationen zu den zugrunde liegenden Annahmen und zur Berechnungsmethodik findest du hier.
Häufige Fragen
Du profitierst von staatlichen Zulagen und steuerlichen Vorteilen. Diese sind abhängig davon, wie viel du pro Jahr verdienst, wie viel du in deinen Fördervertrag (bis zu einem Höchstbetrag von 6.840 Euro pro Jahr) einzahlst und wie dein persönlicher Zulagenanspruch aussieht.
Staatliche Zulagen (beitragsabhängig)
- Grundzulage: bis zu 540 Euro pro Jahr
- Kinderzulage: bis zu 300 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind pro Jahr
- Berufseinsteiger-Bonus: einmalig 200 Euro (bis 25 Jahre)
So berechnet sich die Grundzulage: Für die ersten 360 Euro im Jahr erhältst du 50 Cent je eingezahltem Euro, d.h. bis zu 180 Euro Zulage. Für weitere Einzahlungen bis 1.800 Euro im Jahr erhältst du 25 Cent je Euro, d.h. zusätzlich bis zu 360 Euro Zulage.
Steuern
In der Ansparphase erhältst du steuerliche Begünstigungen durch
- eine nachgelagerte Besteuerung
- einen Sonderausgabenabzug
Beispiel: Zahlst du 100 Euro im Monat, erhältst du für die ersten 360 Euro 180 Euro Zulage, für die restlichen 840 Euro bekommst du 210 Euro Zulage. Damit ergibt sich bei einer Einzahlung von 1.200 Euro p.a. eine Gesamteinzahlung von 1.590 Euro auf dein Altersvorsorgedepot. Hast du Kinder, erhöht sich die Förderung zusätzlich um 300 Euro je Kind.
Gut zu wissen
- Du hast Anspruch auf eine Förderung, wenn du mind. 10 Euro pro Monat bzw. 120 Euro pro Jahr in deinen Vertrag zum Altersvorsorgedepot einzahlst.
- Die Kinderzulage hängt davon ab, wie viel du einzahlst. Für die vollen 300 Euro musst du selbst 300 Euro im Jahr einzahlen. Sie wird i.d.R. dem Elternteil gutgeschrieben, welches das Kindergeld erhält.
- Den Sonderausgabenabzug machst du über deine Steuererklärung geltend.
Ab 1. Januar 2027 können Verträge zum neuen Altersvorsorgedepot angeboten und von Kund*innen abgeschlossen werden.
Gut zu wissen
- Wenn du bereits einen Riester- oder Rürup-Vertrag hast, kündige ihn nicht vorschnell. Prüfe stattdessen, ob sich ein späterer Wechsel für dich lohnt.
- Dein Anbieter kann den Wechsel in das Altersvorsorgedepot nicht ablehnen oder anderweitig verwehren.
Das Altersvorsorgedepot richtet sich grundsätzlich an alle, denn mit ihm kann man langfristig für das Alter vorsorgen und dabei von staatlicher Förderung und Steuervorteilen profitieren. Je nach deiner individuellen Situation ergeben sich für dich unterschiedliche Vorteile.
- Junge Personen: Wer früh anfängt, profitiert besonders vom Zinseszinseffekt (Erträge bringen wieder neue Erträge).
- Jeder unabhängig vom Einkommen: Staatliche Förderung plus mögliche Erträge am Kapitalmarkt können den Vermögensaufbau für ganz verschiedene Personengruppen ohne Einkommensbeschränkung beschleunigen.
- Personen ohne Erfahrung mit Geldanlagen: Ein standardisiertes Depot, das sogenannte Standarddepot, mit vorgeschlagenen Produkten erleichtert den Einstieg.
- Familien mit Kindern: Durch die Kinderzulage gibt es zusätzliche Unterstützung.
- Personen mit Riester-Verträgen: Eine Übertragung wird möglich sein. Dadurch kann die Förderung stärker am Kapitalmarkt genutzt werden.
- Selbstständige und Freiberufler*innen: Wer keine betriebliche Altersvorsorge hat, kann so privat vorsorgen.
Grundsätzlich gilt: Je länger du investierst, desto besser können Schwankungen ausgeglichen werden.
Gut zu wissen
- Du wirst weiterhin gefördert, wenn du in der Elternzeit bist bzw. Kranken- oder Übergangsgeld erhältst.
- Bei einem Minijob muss eine Rentenversicherungspflicht vorliegen, damit du eine Förderung erhältst.
- Ehepartner von förderberechtigten Personen, die selbst nicht förderberechtigt sind, können ebenfalls staatliche Grundzulagen und ggf. Kinderzulagen erhalten. Sie führen dazu ein eigenes Altersvorsorgedepot und erhalten die Förderung separat.
Der Grundgedanke ist, das Geld langfristig anzusparen und erst im Ruhestand darauf zuzugreifen. Du kannst dabei selbst entscheiden, wie du dein Geld im Alter ausgezahlt bekommst.
- Zu Beginn der Auszahlungsphase kannst du dir bis zu 30 % deines Vermögens auf einmal auszahlen lassen.
- Das verbleibende Guthaben wird anschließend über einen selbstgewählten Auszahlungsplan in regelmäßigen Beträgen ausgezahlt. Dein Auszahlungsplan muss mindestens bis zum 85. Lebensjahr laufen, kann aber auch darüber hinaus fortgeführt werden.
- Für bestimmte altersvorsorgende Zwecke, wie z. B. die Anschaffung von Wohneigentum, kann das Altersvorsorgevermögen auch früher förderunschädlich entnommen werden.
Mit der Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge wird es neben Produkten mit garantierten Leistungen auch ein renditeorientierte Vorsorgemöglichkeit ohne verpflichtende Garantie, das sogenannte Altersvorsorgedepot, geben. Während bei der Riester-Rente die eingezahlten Beiträge garantiert werden mussten, soll das neue Modell bewusst auf diese Garantie verzichten. Dadurch entsteht mehr Spielraum für Investitionen in Wertpapiere – mit entsprechend höheren Renditechancen, aber auch stärkeren Schwankungen.
Auch strukturell unterscheidet sich das Modell von klassischen Riesterverträgen. Diese sind häufig als Versicherungsprodukte ausgestaltet und mit komplexeren Kostenstrukturen verbunden. Das Altersvorsorgedepot soll dagegen als Wertpapierdepot geführt werden. Die Anlage erfolgt direkt am Kapitalmarkt, was die Entwicklung des investierten Kapitals transparenter macht.
Auch die Kosten stehen im Fokus der Reform. In der politischen Debatte wurde wiederholt kritisiert, dass klassische Vorsorgeprodukte mit hohen Abschluss- und Verwaltungskosten verbunden sein können. Durch die stärkere Ausrichtung auf kapitalmarktorientierte Produkte wie Fonds oder ETFs sollen die Kostenstrukturen nachvollziehbarer werden. Für das Standarddepot sind die Kosten zudem gesetzlich auf maximal 1 % des Depotbestandes pro Jahr begrenzt. Gleichzeitig bleibt der Fördercharakter erhalten: Staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile sind weiterhin vorgesehen.
Hinweis: Für die Nutzung des Altersvorsorgedepots wird ab 2027 ein Altersvorsorgevertrag mit der DKB erforderlich sein. Wir werden für das Altersvorsorgedepot eine Auswahl an Finanzinstrumenten bereitstellen. Das Angebot kann von der Gesamtheit der gesetzlich zulässigen Vermögensgegenstände abweichen.
Das Altersvorsorgedepot ist ein geplantes staatlich gefördertes Wertpapierdepot für deine private Altersvorsorge. Du investierst dabei regelmäßig in Wertpapiere wie ETFs, wodurch dein Geld anders als beim klassischen Sparen am Kapitalmarkt angelegt ist. Das bedeutet mehr Schwankungen, aber langfristig bessere Renditechancen.
Sparende sollen über viele Jahre hinweg Vermögen aufbauen können, das im Ruhestand zusätzliche finanzielle Sicherheit gibt – zwar ohne Garantiezusage, aber mit höheren Renditechancen als beispielsweise bei bestehenden Riester-Produkten seit 2002.
Im Unterschied zum herkömmlichen Depot ist das Altersvorsorgedepot ganz klar auf den Ruhestand ausgerichtet, wodurch das Produkt besonderen Regeln für Förderung, Anlagespektrum, Auszahlung und Vererbung unterliegt.
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