Das Wichtigste in Kürze
Sobald zwei Menschen gemeinsame Ausgaben haben – beispielsweise für eine Wohnung – empfiehlt sich ein Gemeinschaftskonto.
Bei einem Und-Konto können die Kontoinhaber*innen nur gemeinsam über das Guthaben verfügen, bei einem Oder-Konto haben beide individuelle Zugriffsrechte.
Die DKB bietet ein Oder-Konto, bei dem beide Inhaber*innen alle Transaktionen ausführen können.
Steuerlich gesehen sind Einzahlungen aufs Gemeinschaftskonto eine Schenkung, welche nur bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei sind.
Nutzt eine*r der Kontoinhaber*innen einen Dispokredit, sind beide für dessen Rückzahlung verantwortlich.
Oder-Konto: Beide Kontoinhaber*innen können unabhängig voneinander über das Guthaben verfügen.
Und-Konto: Finanzgeschäfte sind nur gemeinsam möglich. Bei einer Überweisung beispielsweise müssen beide unterschreiben.
Gut zu wissen
Wie bei jeder Kontoeröffnung ist eine Identifikation und Bonitätsprüfung aller Kontoinhaber*innen nötig. Ein negativer Schufa-Eintrag eines*einer Partner*in kann ein Ablehnungsgrund sein.
Gemeinsame Finanzen bündeln
Miete, Strom und Internet
Lebensmittel
Auto und Urlaub
Familien-Versicherungen
Ausgaben für Kinder
größere Anschaffungen
Gut zu wissen
Die zwei Inhaber*innen des Gemeinschaftskontos können bei der DKB auch ein Gemeinschaftsdepot für den Wertpapierhandel einrichten. Für Tagesgeld und Festgeld hingegen gibt es derzeit bei der DKB kein Angebot für Gemeinschaftskonten.
Jede*r kann jede Transaktion veranlassen
Überweisungen tätigen
Daueraufträge einrichten
Mit der Visa Debitkarte zahlen
Bargeld abheben und einzahlen
Dispositionskredit ändern
Vertragsänderungen zustimmen
Gut zu wissen
Bei der DKB müsst ihr direkt bei der Kontoeröffnung angeben, dass ihr ein Gemeinschaftskonto eröffnen möchtet. Eine nachträgliche Umwandlung eines bestehenden Einzelgirokontos ist nicht möglich.
Steuerliche Aspekte
Gut zu wissen
Mit einem Freistellungsauftrag für eine Einzelperson werden Kapitalerträge bis zu 1.000 Euro im Jahr steuerfrei. Dieser Betrag gilt für alle eigenen Konten und Depots bei einer Bank und kann auf verschiedene Banken verteilt werden. Für Ehepaare und Lebenspartner*innen, die sich gemeinsam veranlagen lassen, gilt der doppelte Betrag.
Bei Überziehungen haften beide Kontoinhaber*innen
Gut zu wissen
Hebt eine Person größere Beträge ab oder räumt das Konto leer, kann der anderen Person ein Rückzahlungsanspruch zustehen. Ob und in welcher Höhe dieser besteht, müssen die Kontoinhaber*innen miteinander klären.
Regeln bei Trennung oder im Todesfall
Gut zu wissen
Im Todesfall können die Erben des*der Verstorbenen nach Nachweis ihrer Erbenstellung und Einrichtung eines Onlinebanking-Zugangs so über das Konto verfügen wie es der*die Verstorbene konnte. Die Erben haften im gleichen Umfang wie der*die Verstorbene.


