Ab 7. Oktober 2025 gibt es 2 neue Funktionen bei Überweisungen:
Echtzeitüberweisungen (Instant Payment): Eine Echtzeitüberweisung ist eine SEPA-Überweisung, die an jedem Kalendertag rund um die Uhr sofort – innerhalb von 10 Sekunden – ausgeführt wird. Echtzeitüberweisungen können von jedem Girokonto beauftragt werden. Wenn Sie Echtzeitüberweisungen nicht nutzen wollen, müssen Sie nichts weiter tun.
Empfängerüberprüfung (Verification of Payee / VoP): Vor dem Abschicken einer SEPA-Überweisung wird geprüft, ob der angegebene Name des Zahlungsempfängers zu dem für die IBAN hinterlegten Namen passt. Die Empfängerüberprüfung müssen alle Banken aus dem SEPA-Raum für jede Überweisungsart einführen. Also sowohl für Echtzeitüberweisungen als auch für normale SEPA-Überweisungen.
Web-Banking: Im Web-Banking können Sie ab 7. Oktober 2025 Echtzeitüberweisungen beauftragen.
DKB-App: In der DKB-App können Sie Echtzeitüberweisungen beauftragen, sobald Sie das dafür erforderliche App-Update installiert haben. Das Update geben wir rechtzeitig vor dem 7. Oktober an die App-Stores weiter. Ab wann genau es verfügbar ist, hängt vom jeweiligen Store ab und kann leicht variieren.
FinTS / EBICS: Über FinTS und EBICS können Echtzeitüberweisungen ab dem 7. Oktober beauftragt werden. Damit Echtzeitüberweisungen auch in der jeweiligen Finanzsoftware funktionieren, ist es wichtig, dass die jeweils aktuellste Version der Software eingesetzt wird. Bei weiteren Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an den Support Ihres Finanzsoftware-Anbieters.
Für Geschäftskunden gelten bei Echtzeitüberweisungen die für das Konto vereinbarten Konditionen gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis für Geschäftskunden. Für Privatkunden fallen keine Entgelte an.
Im Banking und in der DKB-App können Sie künftig bei jeder SEPA-Überweisung entscheiden, ob diese wie gewohnt oder in Echtzeit ausgeführt werden soll.
Über FinTS/EBICS stehen die Geschäftsvorfälle/Auftragsarten für SEPA-Überweisungen weiterhin zur Verfügung.
Bei den eiligen Überweisungen in Euro und Auslandsüberweisungen ändert sich nichts.
Die neuen FinTS-Geschäftsvorfälle werden zum 7. Oktober zusätzlich zu den bisherigen Überweisungsrechten automatisch aktiviert. Eine gesonderte Beauftragung ist nicht notwendig.
Auftrag | Geschäftsvorfall | |
SEPA-Überweisung | HKCCS | |
NEU: Echtzeitüberweisung | HKIPZ | |
Terminierte SEPA-Überweisung einreichen | HKCSE | |
NEU: Terminierte Echtzeitüberweisung als Einzelüberweisung einreichen |
HKIPT | |
SEPA-Sammelüberweisung einreichen | HKCCM | |
NEU: Echtzeit-Sammelüberweisung einreichen | HKIPM | |
Terminierte SEPA-Sammelüberweisung einreichen | HKCME | |
NEU: Terminierte Echtzeit-Sammelüberweisung einreichen |
HKIPE | |
NEU: VoP / Namensabgleich Prüfauftrag | HKVPA | |
NEU: VoP / Namensabgleich Opt-Out | HKVOO |
Tipp: Eine eindeutige Belegung der End-to-End-ID unterstützt die ordnungsgemäße Zuordnung von Zahlungen.
Die neuen EBICS-Auftragsarten werden zum 7. Oktober zusätzlich zu den bisherigen Überweisungsrechten automatisch aktiviert. Eine gesonderte Beauftragung ist nicht notwendig.
Auftrag | EBICS 3.0 BTF-Parameter | EBICS 2.5 Auftragsart | |
SEPA-Überweisung ohne VoP-Prüfung (Opt-Out) |
SCT//VOO/pain.001 | CCT | |
NEU: Echtzeitüberweisung ohne VoP-Prüfung (Opt-Out) |
SCT//VOO/pain.001 | CIP | |
NEU: SEPA-Überweisung mit VoP-Prüfung |
SCT//VOI/pain.001 | CTV | |
NEU: Echtzeitüberweisung mit VoP-Prüfung |
SCT//VOI/pain.001 | CIV |
Die Autorisierung oder der Abbruch des Auftrags ist nach erfolgter Empfängerüberprüfung und Bereitstellung des Ergebnisses der Empfängerüberprüfung (VOP Status Report) am EBICS-Bankrechner über die verteilte elektronische Unterschrift (VEU) verpflichtend.
Tipp: Eine eindeutige Belegung der End-to-End-ID unterstützt die ordnungsgemäße Zuordnung von Zahlungen.
Eine Echtzeitüberweisung kann, genau wie eine SEPA-Überweisung, nur bis zu ihrem Zugang bei der DKB widerrufen werden. Nach ihrem Zugang bei der DKB ist sie unwiderruflich.
Bei einer terminierten (Sammel)-Überweisung, die als Echtzeitüberweisung ausgeführt werden soll, können Sie Datum und Uhrzeit erfassen.
Echtzeitüberweisungen werden im Banking, in der App und über FinTS zunächst gegen das allgemeine Überweisungslimit geprüft; bei EBICS gegen ein ggf. vorhandenes Dateilimit.
Zusätzlich kann ein Limit für Echtzeitüberweisungen eingerichtet werden; dieses gilt pro Konto, unabhängig vom Beauftragungsweg (Banking, App, FinTS, EBICS). Das Echtzeitüberweisungslimit kann als Tageslimit oder Transaktionslimit festgelegt werden.
Für Geschäftskonten erfolgt die Einrichtung oder Änderung dieses Limits per formloser E-Mail an die Kundenbetreuung.
Für Privatkonten ist die Einrichtung oder Änderung ausschließlich im Banking möglich.
Über FinTS oder EBICS können die Limite nicht eingerichtet oder geändert werden.
Vor dem Abschicken einer SEPA-Überweisung wird geprüft, ob der angegebene Name des Zahlungsempfängers zu dem für die IBAN hinterlegten Namen passt. Dies gilt für alle Girokonten (genauer gesagt Zahlungskonten). Folgende Ergebnisse können geliefert werden:
Der eingegebene Name stimmt mit dem für diese IBAN hinterlegten Namen überein: In diesem Fall kann die Transaktion ohne weitere Zwischenschritte durch Sie autorisiert werden.
Der eingegebene Name stimmt nicht vollständig mit dem für diese IBAN hinterlegten Namen überein (z. B. Buchstabendreher): Ist die Abweichung nur geringfügig, dann wird der für die IBAN hinterlegte Name zum Vergleich angezeigt.
Der eingegebene Name stimmt nicht mit dem für diese IBAN hinterlegten Namen überein: Bei wesentlichen Abweichungen des angegebenen von dem für die IBAN hinterlegten Namens erhalten Sie diese Mitteilung. Aus Datenschutzgründen dürfen wir den hinterlegten Namen nicht anzeigen.
Der eingegebene Name konnte nicht mit dem für diese IBAN hinterlegten Namen abgeglichen werden: Das kann technische Gründe haben, passiert aber auch, wenn das Zielkonto kein Zahlungskonto (z.B. ein Sparkonto) ist.
Nachdem Ihnen das Ergebnis der Empfängerüberprüfung angezeigt wurde, entscheiden Sie, ob der Auftrag ausgeführt werden soll oder nicht.
Im VoP Status Report werden in jedem Fall die Datensätze enthalten sein, die nicht als Übereinstimmung beantwortet wurden. Nur für den Fall, dass das Ergebnis der Empfängerüberprüfung „Name stimmt nicht vollständig überein“ lautet, ist zusätzlich der tatsächliche Name des Zahlungsempfängers enthalten.
Als Geschäftskund*in können Sie bei der Beauftragung von Sammelaufträgen (SEPA-Sammelüberweisungen oder Echtzeit-Sammelüberweisungen) über FinTS und EBICS auf die Durchführung der Empfängerüberprüfung verzichten (so genanntes Opt-Out). Sie können das Opt-Out für jeden Sammelauftrag erklären.
Dabei ist zu beachten, dass Sie nur bei Sammelaufträgen, die mehr als eine Transaktion enthalten, ein Opt-Out erklären können. Enthält der Sammelauftrag nur eine einzige Transaktion und haben Sie ein Opt-Out erklärt, wird die Ausführung automatisch abgelehnt.
Besonderheit bei EBICS: Bis auf weiteres ist über EBICS auch die Einreichung von Sammelüberweisungen mit Opt-Out mit nur einer Transaktion möglich. Für SEPA-Überweisungen, die mittels Auftragsart XCT eingereicht werden, gilt per Definition immer Opt-Out.
Geht der Sammelauftrag (SEPA-Sammelüberweisungen oder Echtzeit-Sammelüberweisungen) bei uns ein, werden die Datei und die in ihr enthaltenen Einzeltransaktionen entpackt. Die Empfängerüberprüfung wird dann für jede einzelne Transaktion durchgeführt. Nach der Anzeige des Ergebnisses entscheiden Sie, ob der Sammelauftrag insgesamt ausgeführt werden soll. Teilausführungen des Sammelauftrages sind nicht möglich.
Folgende Möglichkeiten bestehen
Damit die Empfängerüberprüfung auch in einer Finanzsoftware funktioniert, ist es wichtig, dass die jeweils aktuellste Version der Software eingesetzt wird. Bei weiteren Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Finanzsoftware-Anbieter.
Tipp: Eine eindeutige Belegung der End-to-End-ID unterstützt die ordnungsgemäße Zuordnung von Zahlungen.
Uns aktuell bekannte Informationen und Veröffentlichungen von Finanzsoftware-Anbietern:
SFirm
StarMoney
Datev
Lexware
MoneyMoney
Outbank
VR-NetWorld
Banking4
Immoware24
Windata professional
Haufe (WISO Mein Geld)
An den eiligen Überweisungen in Euro ändert sich zunächst nichts. Hier bleiben die Einreichungs- und Freigabeprozesse unverändert.
Ja, auch bei Überträgen/Umbuchungen zwischen eigenen Konten findet eine Empfängerüberprüfung statt. Die Regulierung sieht hier keine Ausnahme vor.
Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten FAQ für Privatkund*innen.