Solange ein Mietkautionskonto bzw. ein Mietaval besteht, sind folgende Änderungen möglich oder auch nicht möglich:
Vermieter*innen können die Mietkaution in Anspruch nehmen, wenn du z. B.
Sobald Vermieter*innen Ansprüche anmelden, informieren wir dich umgehend. Solltest du Einwände haben, wende dich bitte direkt an deine*n Vermieter*in.
Sofern der Zahlungsanspruch nicht zurückgenommen wird, überweisen wir nach Ablauf eines Monats den angeforderten Betrag.
Bei einem Eigentümer- oder Vermieterwechsel bleiben bestehende Mietverträge unberührt.
Da sich die Angaben zum Mietkautionsbetrag, Mieter*in oder zur Wohnungsbezeichnung in der Urkunde nicht ändern, ist eine Neuausstellung der Urkunde nicht notwendig.
Eine bestehende Mietkaution (Mietkautionskonto oder Mietaval) kann nicht für ein neues Mietobjekt genutzt werden. Für jedes Mietobjekt muss eine eigene Kaution gestellt werden, die unabhängig von früheren Mietkautionen für andere Objekte ist.
Eine bestehende Mietkaution (Mietkautionskonto oder Mietaval) kann nicht auf eine andere Person übertragen werden.