Vermieter*innen können die Mietkaution in Anspruch nehmen, wenn du z. B.

  • mit deiner Mietzahlung (Nettomiete und/oder Nebenkosten) im Rückstand bist
  • Schäden in der Wohnung verursacht hast, die Vermieter*innen bei Beendigung des Mietverhältnisses reparieren müssen

Sobald Vermieter*innen Ansprüche anmeldet, informieren wir dich umgehend. Solltest du Einwände haben, wende dich bitte direkt an deine*n Vermieter*in.

Sofern der Zahlungsanspruch nicht zurückgenommen wird, überweisen wir nach Ablauf eines Monats den angeforderten Betrag.