Vermieter*innen können die Mietkaution in Anspruch nehmen, wenn du z. B.
Sobald Vermieter*innen Ansprüche anmeldet, informieren wir dich umgehend. Solltest du Einwände haben, wende dich bitte direkt an deine*n Vermieter*in.
Sofern der Zahlungsanspruch nicht zurückgenommen wird, überweisen wir nach Ablauf eines Monats den angeforderten Betrag.