Ziehst du aus der Wohnung aus und die Mietkaution wird nicht mehr benötigt, müssen Vermieter*innen sie freigeben.

Vermieter*innen steht dafür eine Frist zu, in der sie prüfen dürfen, ob alle Ansprüche aus dem Mietvertrag erfüllt sind. Danach erhältst du die Verpfändungsurkunde (Mietkautionskonto) bzw. Avalurkunde (Mietaval) zurück, sofern sie keine Ansprüche mehr gegen dich aus dem Mietverhältnis haben. Diese reichst du bei uns ein und bittest um Auflösung des Kontos bzw. Avals.

Mietkautionskonto

Sende die „Ausfertigung für den Vermieter" der Verpfändungsurkunde zusammen mit einem formlosen Auftrag, wohin das Geld überwiesen werden soll an: Deutsche Kreditbank AG, Bereich Privatkunden, Postfach 11 02 68, 10832 Berlin

Mietaval

Sende die Originalurkunde „Ausfertigung für den Vermieter“ an: Deutsche Kreditbank AG, Bereich Privatkunden, Postfach 11 02 68, 10832 Berlin