Was ändert sich zum 01.01.2023

Zum 1. Januar 2023 sollen die Vertragsbedingungen geändert werden. Hier haben wir dir die geplanten Änderungen zusammengestellt.

Eine individuelle Aufstellung der dich betreffenden Änderungen findest du in deinem Postfach im Banking (unter Vertragsinformationen). Allgemeine Informationen auf der bank.dkb.de/agb.

DKB-Cash (zukünftig Girokonto)

Du hast ein DKB-Cash, wenn du dein Konto vor dem 10. November 2021 eröffnet hast. Das Eröffnungsdatum findest du im Banking in den Details zum Konto.

  • Das erste bestehende Girokonto (Erstkonto) ist weiterhin kostenlos.
  • Das gilt sowohl für Einzel- als auch Gemeinschaftskonten.
  • Bestehende zusätzliche Girokonten (Zusatzkonten) werden kostenpflichtig (2,50 Euro pro Monat).

So erkennst du ein Erst- und ein Zusatzkonto.

Welche Konditionen für neu eröffnete Konten ab 14. September 2022 gelten, erfährst du auf bank.dkb.de/agb.

  • Wir vereinheitlichen unseren Girokontovertrag. Dabei verändern wir auch einige Regelungen. Eine Gegenüberstellung des alten DKB-Cash-Vertrags und des neuen Girokonto-Vertrags findest du in deinem Postfach im Banking.
  • Zukünftig gelten separate, neue Verträge zum Girokonto und zu den Karten (Girokarte, Visa Debitkarte, Visa Kreditkarte). Solltest du eine der Karten bereits nicht mehr haben oder bis zum 31. Dezember 2022 kündigen, ist der entsprechende Vertrag nicht relevant.

Karten

  • Die Girokarte kostet für alle 0,99 Euro pro Monat (jährliche Belastung von 11,88 Euro im Januar). 
  • Die Visa Debitkarte ist die neue Standardkarte zum Girokonto und weiterhin kostenlos.
  • Eine Visa Kreditkarte kostet unverändert 2,49 Euro pro Monat.

(Online-)Banking

  • Die App ist zukünftig das Standardverfahren für die Authentifizierung und Auftragserteilung.
  • Alternativ kann das chipTAN-Verfahren mit der kostenpflichtigen Girokarte genutzt werden.
  • Für Online-Kartenzahlungen kann weiterhin auch das smsTAN-Verfahren genutzt werden.

 

Girokonto

Du hast ein Girokonto, wenn du dein Konto ab dem 10. November 2021 eröffnet hast. Das Eröffnungsdatum findest du im Banking in den Details zum Konto.

  • Das erste bestehende Girokonto (Erstkonto) ist weiterhin kostenlos.
  • Das gilt sowohl für Einzel- als auch Gemeinschaftskonten.
  • Bestehende zusätzliche Girokonten (Zusatzkonten) werden kostenpflichtig (2,50 Euro pro Monat).

So erkennst du ein Erst- und ein Zusatzkonto.

Welche Konditionen für neu eröffnete Konten ab 14. September 2022 gelten, erfährst du auf bank.dkb.de/agb.

 

Basiskonto

  • Ein bestehendes Basiskonto ist weiterhin kostenlos.

Karten

  • Die kostenlose Visa Debitkarte wird die neue Standardkarte zum Basiskonto.
  • Bis Ende des 1. Quartals 2023 senden wir automatisch die neue Visa Debitkarte zu. Voraussetzung ist, dass du wie beschrieben zugestimmt hast. 
  • Die Girokarte werden wir dann zeitgleich kündigen.

(Online-)Banking

  • Die App ist zukünftig das Standardverfahren für die Authentifizierung und Auftragserteilung.

 

DKB-Cash u18 / Girokonto u18

  • Das Girokonto u18 ist weiterhin kostenlos.

Für alle DKB-Cash u18-Verträge, also Konten, die vor dem 10. November 2021 eröffnet wurden, gilt zusätzlich Folgendes:

  • Wir vereinheitlichen den Girokontovertrag. Eine Gegenüberstellung des alten DKB-Cash-Vertrags u18 und des neuen Girokonto-Vertrags u18 findest du im Postfach im Banking. 
  • Die Visa Debitkarte wird die neue Standardkarte zum Girokonto u18. Solltest du die zugesandte Debitkarte noch nicht aktiviert haben, ist der Vertrag nicht relevant.
  • Die Girokarte und die Visa Kreditkarte (ehemals DKB-VISA-Card) gehören nicht mehr zum Angebot für Minderjährige. Vorhandene Karten können ab 1. Januar 2023 nicht mehr eingesetzt werden.

 

Verwahrentgelt

  • Schon seit 27. Juli 2022 erheben wir kein Verwahrentgelt mehr und streichen es aus den Verträgen.

 

DKB-Broker

  • Der DKB-Broker ist weiterhin kostenlos. Auch die Ordergebühren sind unverändert. Für einige Sonderleistungen, wie z. B. schriftliche Aufträge passen wir die Entgelte an.

 

Vermieterpaket

  • Das Entgelt für „Konten für Mieten“ und „Konten für Instandhaltungsrücklagen“ steigt von 1 Euro auf 3 Euro pro Monat.

 

Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten FAQ für Privatkund*innen.

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