Seit Oktober 2025 wird bei allen SEPA-Überweisungen geprüft, ob der von dir angegebene Name zu dem Namen passt, der für die IBAN hinterlegt ist. Dies gilt für alle Girokonten (genauer gesagt Zahlungskonten) und heißt Empfängerüberprüfung. Damit sollen fehlgeleitete und betrügerische Überweisungen verhindert werden. Denn dein Geld soll da ankommen, wo du es willst.

Nachdem du eine Überweisung erfasst hast, können 4 Fälle eintreten

  • Name stimmt überein: Du siehst eine Bestätigung und kannst die Überweisung direkt wie gewohnt freigeben.
  • Name weicht leicht ab: Das kann zum Beispiel bei Buchstabendrehern passieren. Dir wird der für die IBAN hinterlegte Name zum Vergleich angezeigt. Du kannst die Überweisung entweder mit dem korrigierten Namen oder mit dem von dir eingegebenen freigeben oder sie komplett abbrechen. Mehr Infos

  • Name weicht deutlich ab: In diesem Fall dürfen wir dir aus Datenschutzgründen den für die IBAN hinterlegten Namen nicht anzeigen. Du kannst die Überweisung korrigieren, dennoch freigeben oder sie komplett abbrechen. Mehr Infos

  • Name konnte nicht überprüft werden: Das kann technische Gründe haben, passiert aber auch, wenn das Zielkonto kein Zahlungskonto ist. Zum Beispiel, wenn du auf ein Sparkonto überweisen möchtest. Du kannst die Überweisung dennoch freigeben oder sie komplett abbrechen. Mehr Infos 

Gut zu wissen

  • Gibst du eine Überweisung trotz Abweichungen frei, wird sie anhand der IBAN ausgeführt. Solange du dir sicher bist, dass die IBAN korrekt ist, kannst du davon ausgehen, dass die Überweisung bei der gewünschten Person ankommt. Ein fehlerhafter Name führt also nicht dazu, dass die Überweisung nicht ausgeführt wird.

 

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