Mit der Ratenschutzversicherung (RSV), häufig auch Restkreditversicherung (RKV), Darlehensschutz oder Ratenabsicherung genannt, sicherst du die Ratenzahlung deines Kredites ab gegen die Risiken Tod, vorübergehender Arbeitsunfähigkeit und unverschuldeter Arbeitslosigkeit.

Mit einem Kredit hast du eine Zahlungsverpflichtung über einen festen Zeitraum. Mit dem Darlehensschutz musst du dir im Falle der Arbeitslosigkeit nicht auch noch um die Raten Sorgen machen. Im Todesfall werden deine Hinterbliebenen von der Rückzahlung des Darlehens entlastet, da der Darlehensschutz es in einer Summe ablöst.

So vereinbarst du den Darlehensschutz

  • Wähle im Antragsprozess des Kredits bei der Ratenabsicherung den von dir gewünschten Umfang des Schutzes aus.
  • Der Darlehensbetrag erhöht sich automatisch um den Beitrag für den Darlehensschutz.

Voraussetzung

  • du bist zwischen 18 und 63 Jahre alt
  • du bist Arbeitnehmer*in in Voll- und Teilzeit (mehr als 15 Stunden pro Woche) und seit mindestens 6 Monaten beim selben Arbeitgeber

Gut zu wissen

  • Eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich.
  • Der Versicherungsschutz beginnt mit der Darlehensauszahlung.
  • Je nach Tarif kann eine Wartezeit bestehen.
  • Der Versicherungsschutz endet mit Ablauf des Darlehens bzw. nach Auszahlung der Versicherungsleistung im Todesfall.

Dieser Text dient der Orientierung. Es gelten die Bedingungen für den Darlehensschutz.

Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten FAQ für Privatkund*innen.