Wir unterstützen dich in dieser schwierigen Zeit dabei, die finanziellen Angelegenheiten der verstorbenen Person so einfach und schnell wie möglich zu regeln.  

Das musst du jetzt tun 

Sende uns die Todesfallmeldung 

  • per Datei-Upload oder 
  • per Post an Deutsche Kreditbank AG, Nachlassbearbeitung, Postfach 60 05 40, 14405 Potsdam

Sobald wir die Meldung von dir erhalten haben, melden wir uns bei dir und informieren dich über das weitere Vorgehen.  

Gut zu wissen

  • Daueraufträge und Lastschriften werden weiter ausgeführt, sofern ausreichend Deckung besteht. 
  • Eine erteilte Vollmacht bleibt bestehen. Der*Die Bevollmächtigte kann weiterhin über das Konto verfügen. Die Vollmacht kann von den Erb*innen widerrufen werden. 
  • Bei einem Gemeinschaftskonto kann der*die 2. Kontoinhaber*in weiterhin über das Konto verfügen. 
  • Der persönliche Zugang zum Onlinebanking der verstorbenen Person wird gesperrt. Vorhandene Zugänge von Mit-Kontoinhaber*innen oder Bevollmächtigten bleiben bestehen. 
  • Karten auf den Namen der verstorbenen Person werden gesperrt.  
Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten FAQ für Privatkund*innen.