Wie in jeder Geschäftsbeziehung kann es auch bei uns während der Vertragslaufzeit zu Anpassungen kommen. In diesen Fällen senden wir dir mit 2 Monaten Vorlauf ein entsprechendes Angebot zu. Vertragsänderungen treten grundsätzlich nur dann in Kraft, wenn du ihnen zustimmst.
Du kannst einfach im Web-Banking oder der DKB-App zustimmen.
melde dich in deinem Banking an
wenn Zustimmungen offen sind, landest du direkt auf unserer Zustimmungsseite
klicke dort auf „Zustimmen – kostenpflichtig“.
Die Zustimmung selbst ist natürlich nicht kostenpflichtig. Die Formulierung ist gesetzlich vorgegeben und bedeutet, dass du generell den Entgelten gemäß unserer Preis- und Leistungsverzeichnisse zustimmst.
Manchmal sind Vertragsänderungen notwendig, damit wir dir neue Angebote oder Services bereitstellen können. In solchen Fällen stimmst du zu, indem du das neue Angebot bzw. den neuen Service erstmalig nutzt.
Manchen Vertragsänderungen kannst du auch ohne Zutun zustimmen, indem du ihnen nicht widersprichst (so genannte Zustimmungsfiktion).
Dies gilt, wenn wir vertragliche Regelungen aus folgenden Gründen ändern müssen:
aufgrund einer Änderung von Gesetzen
aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung oder
aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die DKB zuständigen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen Zentralbank)
Die Zustimmungsfiktion dürfen wir dann nicht anwenden, wenn wir Entgelte oder Hauptleistungspflichten anpassen, neue Verträge schließen oder das Äquivalenzverhältnis zuungunsten der Kund*innen verschieben. Das heißt, wenn Leistung und Gegenleistung nicht mehr im fairen Verhältnis stehen.
Das hängt davon ab, um welche Änderungen es sich handelt.
Generell können wir sagen, dass wir natürlich alle Kund*innen auf der gleichen Vertragsgrundlage betreuen wollen. Das macht unsere Prozesse effizienter und nur so können wir weiterhin unser Angebot so attraktiv (und preiswert) wie möglich halten.
Solltest du also nicht zustimmen, kann es sein, dass wir die gesamte Geschäftsbeziehung bzw. Teile davon kündigen müssen.