Das SEPA-Lastschriftmandat ermächtigt den Zahlungsempfänger fällige Beiträge einzuziehen und beauftragt die Bank des Zahlungspflichtigen Lastschriften einzulösen.
Um jedes SEPA-Lastschriftmandat eindeutig zu identifizieren, benötigt der Zahlungsempfänger eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID) und muss eine Mandatsreferenz vergeben.
Das SEPA-Lastschriftmandat besteht aus einheitlichem Autorisierungstext und folgenden Angaben:
Angaben zum Zahlungsempfänger:
Angaben zum Zahlungspflichtigen:
Name und Anschrift des Kontoinhabers
IBAN und BIC sowie Name der Bank
Unterschrift und Unterschriftsdatum
Gültigkeit eines SEPA-Lastschriftmandats:
Grundsätzlich unbegrenzt gültig
Der Zahlungspflichtige kann das Mandat jederzeit widerrufen
Es verfällt, wenn es 36 Monate lang nicht für eine Lastschrift genutzt wurde
Ein Mandat kann ungültig werden, wenn es fehlerhafte Angaben enthält oder wenn der abgebuchte Betrag vom im Mandat festgelegten Betrag abweicht
Der Zahlungsempfänger muss bei Bedarf ein neues Mandat einholen, wenn es abgelaufen ist oder widerrufen wurde
Achtung: SEPA-Mandate müssen vom Zahlungsempfänger im Original mindestens 14 Monate (max. 36 Monate) nach dem letzten Einzug in der gesetzlich vorgeschriebenen Form aufbewahrt werden.
Hinweise zur Mandatsreferenz:
Mit Verwendung der Formatversion pain.008.001.02 sind in der Mandatsreferenz auch Leerzeichen entsprechend den Regelungen des European Payments Council (EPC) zugelassen. Es wird empfohlen, in der Mandatsreferenz keine Leerzeichen zu verwenden, da diese auf dem papierhaften Mandat nicht immer eindeutig dargestellt werden können und möglicherweise zu Missverständnissen führen.
Beispiele:
Leerzeichen sind zulässig, aber nicht empfohlen: 123aaa45678 und 123aaa 45678 - diese beiden Mandatsreferenzen beschreiben unterschiedliche Mandate
Groß- und Kleinschreibung wird nicht beachtet: 123AAa45678 und 123aaA45678 - diese beiden Mandatsreferenzen beschreiben das gleiche Mandat
Verwendung von Schrägstrichen:
Referenzennummern, Kennzeichen und Kennungen dürfen weder mit einem Schrägstrich „/“ beginnen oder enden, noch zwei aufeinanderfolgende Schrägstriche „//“ beinhalten.