SEPA schafft einheitliche Verfahren und gemeinsame Standards für den Euro-Zahlungsverkehr. Standardisierte Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen sind im europäischen Zahlungsverkehrsraum damit so einfach, sicher und effizient, wie es bei Inlandszahlungen der Fall ist.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der SEPA-Lastschriftverfahren.
Die wichtigsten Merkmale auf einen Blick:
Ermöglicht inländische und grenzüberschreitende Lastschrifteinzüge im SEPA-Raum in Euro für Verbraucher, Unternehmen und Kommunen (vergleichbar mit der bisherigen Einzugsermächtigung)
Der Zahlungsempfänger benötigt vom Zahlungspflichtigen ein vom Mandanten unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat
Eindeutige Identifikation des Mandats durch 18-stellige Gläubiger-Identifikationsnummer (anzufordern bei der Deutschen Bundesbank) und der bis zu 35-stelligen Mandatsreferenznummer (vom Zahlungsempfänger zu vergeben)
Verwendung von IBAN und BIC des Zahlungspflichtigen
Angabe eines exakten Fälligkeitsdatums
Optional: XML-basiertes SEPA-Datenformat (ISO 20022)
Festgelegte Vorlagefristen bei Lastschrifteinreichung; 2 Geschäftstage bei Erst- bzw. Einmallastschrift, 3 bei Folgelastschriften - genauere Informationen entnehmen Sie dem Preis- und Leistungsverzeichnis für Geschäfts- und Firmenkunden (PDF 126 KB) sowie den Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren (PDF 91 KB), früheste Einreichung 28 Kalendertage vor Lastschrifteinzug
Vor Einzug schriftliche Vorabinformation des Zahlungsempfängers an den Zahlungspflichtigen (spätestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit, z.B. durch Vertrag, Rechnung oder AGB; Hinweis: Vereinbarung abweichender Fristen möglich)
Erstattungsanspruch innerhalb von 8 Wochen nach Belastung
Anspruch auf Erstattung nach 8 Wochen nur, wenn kein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegt und dann bis zu 13 Monate nach Belastung möglich
Die wichtigsten Merkmale auf einen Blick:
Ermöglicht inländische und grenzüberschreitende Lastschrifteinzüge im SEPA-Raum in Euro zwischen Geschäftskunden und Kommunen (Verbraucher sind nicht zugelassen!)
Der Zahlungsempfänger benötigt vom Zahlungspflichtigen ein unterschriebenes SEPA Firmenlastschrift-Mandat
Angabe eines exakten Fälligkeitsdatums
Verzicht des Zahlungspflichtigen auf Erstattungsrecht für autorisierte Zahlungen im Text des SEPA-Firmenlastschriftmandats erklärt
Verwendung von IBAN und BIC des Zahlungspflichtigen
Optional: XML-basiertes SEPA-Datenformat (ISO 20022)
2 Geschäftstage Vorlagefrist bei Lastschrifteinreichung - genauere Informationen entnehmen Sie dem Preis- und Leistungsverzeichnis für Geschäfts- und Firmenkunden (PDF 126 KB) sowie den Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Firmenlastschriftverfahren (PDF 91 KB), früheste Einreichung 28 Kalendertage vor Lastschrifteinzug
Vor Einzug schriftliche Vorabinformation des Zahlungsempfängers an den Zahlungspflichtigen (spätestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit, z.B. durch Vertrag, Rechnung oder AGB; Hinweis: Vereinbarung abweichender Fristen möglich)
Unterschiede zur SEPA-Basislastschrift:
Kein Erstattungsanspruch
Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats vor der ersten Einlösung durch den Zahlungspflichtigen bei seinem Kreditinstitut (Mitteilung relevanter Mandatsdaten bzw. Kopie des Mandats)
Unverzügliche Kündigungsbestätigung des SEPA-Firmenlastschriftmandats durch den Zahlungspflichtigen bei seinem Kreditinstitut (Mitteilung relevanter Mandatsdaten bzw. Kopie des Mandats)
Das SEPA-Mandat ermächtigt den Zahlungsempfänger fällige Beiträge einzuziehen und beauftragt die Bank des Zahlungspflichtigen Lastschriften einzulösen.
Um jedes SEPA-Lastschriftmandat eindeutig zu identifizieren, benötigt der Zahlungsempfänger eine Gläubiger-Identifikationsnummer und muss eine Mandatsreferenz vergeben.
Das SEPA-Mandat besteht aus einheitlichem Autorisierungstext und folgenden Angaben:
Angaben des Zahlungsempfängers:
Name und Adresse
Gläubiger-Identifikationsnummer
Mandatsreferenz
Kennzeichnung für wiederkehrende oder einmalige Zahlungen
Angaben des Zahlungspflichtigen:
Name und Anschrift des Kontoinhabers
IBAN und BIC
Unterschrift und Unterschriftsdatum
Ist grundsätzlich unbefristet, es sei denn:
Der Zahlungspflichtige widerruft das Mandat oder
es wird nicht genutzt, dann verfällt das Mandat 36 Monate nach dem letzten Einzug
Achtung: SEPA-Mandate müssen vom Zahlungsempfänger im Original mindestens 14 Monate (max. 36 Monate) nach dem letzten Einzug in der gesetzlich vorgeschriebenen Form aufbewahrt werden.
Hinweise zur Mandatsreferenz:
Mit Verwendung der Formatversion pain.008.001.02 sind in der Mandatsreferenz auch Leerzeichen entsprechend den Regelungen des European Payments Council (EPC) zugelassen. Es wird empfohlen, in der Mandatsreferenz keine Leerzeichen zu verwenden, da diese auf dem papierhaften Mandat nicht immer eindeutig dargestellt werden können und möglicherweise zu Missverständnissen führen.
Beispiele:
Leerzeichen sind zulässig, aber nicht empfohlen: 123aaa45678 und 123aaa 45678
Diese beiden Mandatsreferenzen beschreiben unterschiedliche Mandate.
Groß- und Kleinschreibung wird nicht beachtet: 123AAa45678 und 123aaA45678
Diese beiden Mandatsreferenzen beschreiben das gleiche Mandat.
Verwendung von Schrägstrichen:
Es dürfen Referenzen, Kennzeichen und Kennungen weder mit einem Schrägstrich / beginnen oder enden, noch zwei aufeinanderfolgende Schrägstriche // beinhalten.
Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Bundesbank beantragen
XML-basiertes SEPA-Datenformat (ISO 20022) statt DTAUS verwenden
Mandatsverwaltung organisieren (Mandatsgestaltung, Einholung der Mandate, Archivierung, Verträge, Abläufe im Unternehmen anpassen)
Entscheidung, ob SEPA-Basis- und/oder Firmenlastschrift genutzt werden soll
Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA-Lastschriften abschließen
Vereinbarung Forderungseinzug SEPA-Basislastschriften (PDF 718 KB)
Vereinbarung Forderungseinzug SEPA-Firmenlastschriften (PDF 149 KB)
Bedingungen im SEPA-Basislastschriftverfahren (PDF 94 KB)
Bedingungen im SEPA-Firmenlastschriftverfahren (PDF 95 KB)
Muster SEPA-Mandat (Basislastschrift) (PDF 718 KB)
Muster SEPA-Mandat (Firmenlastschrift) (PDF 149 KB)