

Strom direktvermarkten
Berechnen Sie, wie sich die Direktvermarktung Ihres Stroms aus Erneuerbaren Energien für Sie lohnen kann.
Sie möchten Ihren Strom direktvermarkten?
Sie sind auf der Suche nach einer Direktvermarktungsmöglichkeit für den Strom aus Ihrer Wind-, Solar-, Biogas-, Wasserkraft- oder KWK-Anlage? Wir bieten nicht nur Finanzierungen, sondern unterstützen Sie auch bei der Direktvermarktung Ihres Stroms.
Mit dem Erlösrechner gelangen Sie in nur wenigen Klicks zu Ihrem individuellen Direktvermarktungsangebot - übersichtlich, selbsterklärend und bequem von zu Hause aus. Über das Direktvermarktungsportal können Sie den gesamten Prozess bis zum erfolgreichen Start Ihrer Direktvermarktung online koordinieren und jederzeit transparent nachvollziehen.
Für diesen Service kooperieren wir mit unserer Partnerin, der Interconnector GmbH, einer Direktvermarkterin für Erneuerbare Energien.
Ihre Vorteile im Überblick:
Direktvermarktungsvertrag für Strom aus Photovoltaik-, Windkraft-, Wasserkraft-, Biogas- und KWK-Anlagen
Individuelles Angebot für direktvermarktungspflichtige Anlagen sowie Anlagen in der freiwilligen und in der sonstigen Direktvermarktung
Laufzeit bis zu 2 Jahre frei wählbar
Vertrags- und Servicepartnerin für die Direktvermarktung ist die Interconnector GmbH, Karlsruhe
Ihre Energieerzeugungsanlage ist nicht von der DKB finanziert?
Auch kein Problem. Sie können die Direktvermarktung Ihres Stroms aus Erneuerbaren Energien dennoch bei uns beauftragen und über unser Portal abwickeln - unabhängig davon, welche Bank Ihre Energieerzeugungsanlage finanziert hat.
Für Anlagen bis 750 kW Anlagenleistung (außer Windenergieanlagen) können Sie sich hier ein Sofortangebot erstellen:
Für Anlagen über 750 kW Anlagenleistung sowie für alle Windenergieanlagen senden Sie uns bitte eine E-Mail an direktvermarktung@dkb.de.
Direktvermarktungsvertrag abschließen - so geht's
Ihr individuelles Angebot wird basierend auf Ihren Angaben erstellt. Die Anlage wird an ein Fernsteuernetz angeschlossen und beim zuständigen Verteilnetzbetreiber angemeldet - einfach und unkompliziert per Mausklick im Direktvermarktungsportal. Die Interconnector GmbH kümmert sich anschließend um den Rest. Hinweis: Ihre persönlichen Zugangsdaten zum Direktvermarktungsportal erhalten Sie per E-Mail nach der Erstellung Ihres Angebots.
Der Erlösrechner fragt Sie nach der Anlagenart und -leistung und ob die Inbetriebnahme vor oder nach dem 01.01.2016 erfolgte. Entsprechend ergänzen Sie noch die Höhe der EEG-Vergütung bzw. den anzulegenden Wert. Die Daten finden Sie in Ihrer EEG-Ertragsabrechnung. Anpassen können Sie auch noch die vorgeschlagene Stromerzeugungsmenge und den Eigenverbrauch.
Für Anlagen bis 750 kW – außer Windenergieanlagen
Sie erhalten eine Übersicht der voraussichtlichen Erlöse mit und ohne Direktvermarktung und damit einen direkten Vergleich. Wenn Ihnen das Ergebnis zusagt können Sie im nächsten Schritt Ihre Kontaktdaten (Name, Adresse, E-Mail, Telefon) hinterlegen. Das konkrete Angebot zur Direktvermarktung sowie Ihre Zugangsdaten zum Direktvermarktungsportal erhalten Sie anschließend innerhalb weniger Minuten per E-Mail. Sobald Sie Ihre Zugangsdaten zum Direktvermarktungsportal aktiviert haben, können Sie dort alle weiteren Schritte veranlassen.
Für Anlagen über 750 kW sowie für alle Windenergieanlagen
In diesem Fall senden Sie uns bitte eine kurze E-Mail an direktvermarktung@dkb.de. Unsere Kundenbetreuer*innen unterstützen Sie dann bei der Erstellung eines individuellen Angebots.
Dazu benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:
Einwilligungserklärung
Stammdatenblatt
Lastgangdaten (gilt nur für Bestandsanlagen). Hinweis: Wenn Sie sich nicht selbst um die Beschaffung der Lastgänge kümmern möchten, dann erteilen Sie gern eine Vollmacht zur Einholung der Lastgänge.
Die entsprechenden Formulare stellen wir Ihnen gern auf Anforderung zur Verfügung
Sagt Ihnen das Angebot zu? Dann einfach ausdrucken, unterschreiben und im Direktvermarktungsportal - für welches Sie vorher Ihre Zugangsdaten per E-Mail erhalten haben - hochladen. Die Interconnector GmbH zeichnet anschließend den Vertrag gegen und stellt Ihnen diesen wiederum im Direktvermarktungsportal zur Verfügung. Im Anschluss werden weitere Daten benötigt, die Sie im Direktvermarktungsportal direkt hinterlegen.
Folgende Daten werden noch benötigt:
Angaben zur Anlagenidentifikation (Marktlokations-ID, zuständiger Verteilnetzbetreiber, Vorgangs-/ Anmeldenummer beim Verteilnetzbetreiber, Marktstammdatenregister-Nr., EEG-Anlagenschlüssel (optional), Angaben zu Redispatch 2.0 (optional)
Kontaktdaten (technische/r Ansprechpartner*in)
Bankverbindung
Nachdem alle erforderlichen Daten ergänzt sind, starten Sie per Mausklick den Auftrag zur Anbindung Ihrer Anlage an die Fernsteuerung. In diesem Zusammenhang kann es erforderlich sein, einen Dienstleister zur Herstellung der Fernsteuerbarkeit einzubeziehen. Auch hierbei unterstützt Sie das Direktvermarktungsportal.
Sobald die Fernsteuerbarkeit hergestellt ist, kann Ihre Anlage zur Direktvermarktung beim zuständigen Verteilnetzbetreiber angemeldet werden - einfach und unkompliziert per Mausklick im Direktvermarktungsportal. Die Interconnector GmbH kümmert sich anschließend um den Rest.
Bestätigt der Netzbetreiber die Anmeldung, werden Sie über das Portal darüber informiert. Sie haben damit die Direktvermarktung erfolgreich implementiert und erhalten ab dem Folgemonat Ihre Erlöse aus der Direktvermarktung. Im Falle des Marktprämienmodells bekommen Sie vom Netzbetreiber die Marktprämie und von der Interconnector den Marktwert bzw. Spotpreis überwiesen.
Technische Voraussetzung für den Einstieg in die Direktvermarktung
Für die Teilnahme an der Direktvermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien sind von Ihnen als Anlagenbetreiber*in folgende Voraussetzungen zu schaffen.
Voraussetzung für die Direktvermarktung ist eine für den Direktvermarkter zugängliche Fernsteuereinrichtung zur Energieerzeugungsanlage. Zur Fernsteuerbarkeit sind im Direktvermarktungsportal einige Angaben zu hinterlegen. Die dort angegebenen Kontaktdaten werden anschließend an einen Servicepartner weitergeleitet, welcher die technische Abstimmung bezüglich der Anbindung und Fernsteuerbarkeit übernimmt. Sobald die Fernsteuerbarkeit hergestellt ist und das Abnahmeprotokoll des Dienstleisters vorliegt, erhalten Sie im Direktvermarktungsportal die "Erklärung der Fernsteuerbarkeit", welche Sie unterschreiben und anschließend im Portal wieder hochladen. Die Interconnector leitet das Formular an den zuständigen Netzbetreiber weiter, damit Sie zum Direktvermarktungsstart Ihre volle Vergütung erhalten.
Zusätzlich muss vor Beginn der Direktvermarktung ein Lastgangzähler installiert werden. Je nach technischem Stand der Energieerzeugungsanlage kann dieser bereits vorhanden sein. Ansonsten muss er beantragt werden.
Sobald Sie alle notwendigen Daten im Portal erfasst haben, die Fernsteuerbarkeit hergestellt und der Lastgangzähler installiert worden sind, geben Sie die Anlage zur Anmeldung an den Netzbetreiber per Mausklick im Direktvermarktungsportal frei.
Fragen & Antworten
Bei der Direktvermarktung wird Strom aus Erneuerbaren Energien am Strommarkt verkauft, beispielsweise über einen Direktvermarkter.
Das langfristige Ziel ist es, einen wettbewerbsfähigen Markt für Erneuerbare Energien zu schaffen. Die Direktvermarktung bildet eine Brücke auf diesem Weg.
Zu Beginn der Energiewende wurde Strom aus Erneuerbaren Energien insbesondere über gesetzlich festgelegte Einspeisevergütungen gefördert. Mit der Einführung der geförderten Direktvermarktung wurden Marktpreismechanismen stärker in das Fördersystem integriert. Dabei setzt sich die Vergütung grundsätzlich aus den Erlösen der Stromvermarktung und – sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind – einer Marktprämie zusammen.
Der Direktvermarkter verkauft den Strom des Anlagenbetreibers an der Strombörse und leitet die erzielten Erlöse an den Anlagenbetreiber weiter. Da die Erlöse aus dem Verkauf des Stroms für gewöhnlich niedriger sind als der gesetzlich festgelegte oder per Ausschreibung ermittelte Einspeisetarif der jeweiligen Energieerzeugungsanlage, zahlt der zuständige Verteilnetzbetreiber zusätzlich die Marktprämie. Die Marktprämie kann vereinfacht beschrieben werden als Differenz zwischen dem Einspeisetarif der Energieerzeugungsanlage und den erzielten Direktvermarktungserlösen. Man spricht auch vom "Marktprämienmodell". Das Marktprämienmodell gilt für die verpflichtende und die freiwillige Direktvermarktung.
Davon zu unterscheiden ist die sonstige Direktvermarktung. Diese ist relevant für Energieerzeugungsanlagen ohne fixe EEG-Vergütung. Hier wird keine Marktprämie gezahlt, sondern lediglich die Erlöse aus der Direktvermarktung des Stroms.
Ja, für die Dienstleistung "Direktvermarktung" verlangt der Direktvermarkter ein entsprechendes Dienstleistungsentgelt, das sogenannte "Direktvermarktungsentgelt". Die Höhe wird individuell zwischen Direktvermarkter und Energieerzeuger vereinbart und kann sich von Direktvermarkter zu Direktvermarkter unterscheiden.
Das hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere:
Um was für eine Art Energieerzeugungsanlage handelt es sich (Photovoltaik, Windkraft, Biomasse, Wasserkraft usw.)?
Wie groß ist die installierte Leistung?
Wann ist / war die Inbetriebnahme der Anlage?
Grundsätzlich kann jede/r Anlagenbetreiber*in den Strom selbst an der Strombörse verkaufen - vorausgesetzt er oder sie verfügt über eine Börsenzulassung und entsprechendes Know-how. In der Praxis sind diese Voraussetzungen aber eher selten erfüllt. Deshalb erfolgt der Stromverkauf in den meisten Fällen über einen auf den Handel an der Strombörse spezialisierten Dienstleister - den Direktvermarkter.
Das EEG bzw. KWKG gibt vor, für welche Anlagen eine Direktvermarktungspflicht besteht.
Bestandsanlagen, die vor dem 01.01.2016 errichtet worden und nicht direktvermarktungspflichtig sind, erhalten bei einer freiwilligen Direktvermarktung einen zusätzlichen Vergütungsaufschlag - die Managementprämie. Diese beträgt bei Photovoltaik- und Windkraftanlagen 0,4 und bei Wasserkraft- und Biogasanlagen 0,2 ct/kWh.
Bei Erzeugungsanlagen, die ab dem 01.01.2016 errichtet worden sind und an der freiwilligen Direktvermarktung teilnehmen, wird eine Managementprämie nicht explizit ausgewiesen. Sie ist vielmehr Bestandteil der Marktprämie.
Eine sonstige Direktvermarktung kommt in Frage, wenn kein Anspruch auf eine EEG-Vergütung besteht bzw. die Förderdauer ausgelaufen ist. Der oder die Anlagenbetreiber*in erhält in diesem Fall ausschließlich die Erlöse aus dem Stromverkauf über die Strombörse. Zusätzliche Erlöse können in diesem Fall ggf. aus der Vermarktung der Herkunftsnachweise (Grünstrom) generiert werden.
Ein Power-Purchase-Agreement (PPA) ist eine besondere Form der sonstigen Direktvermarktung. Einfach umschrieben ist es ein langfristiger Stromliefervertrag zwischen dem Anlagenbetreiber*in und einem Stromabnehmer*in. Ein Stromabnehmer kann auch ein Stromhändler sein. Vorteil eines PPA ist die langfristige Festlegung eines Vergütungstarifs, so dass der oder die Anlagenbetreiber*in besser planen kann.
Nein, die Anfrage ist für Sie unverbindlich. Auch ein auf Basis der Anfrage erstelltes Angebot verpflichtet Sie noch nicht. Erst mit Ihrer Unterschrift auf dem Angebot binden Sie sich vertraglich.
Sie können sich für eine Laufzeit von 1 oder 2 Jahren entscheiden.
Für Anlagen bis 750 kW Anlagenleistung (außer Windenergieanlagen) wird online ein Sofortangebot erzeugt. Bei größeren Anlagen sowie allen Windenergieanlagen erstellen wir für Sie auf Anfrage ein individuelles Angebot.
Fernsteuerbarkeit ist die Möglichkeit, die Anlagenleistung einer Energieerzeugungsanlage zu regulieren, ohne vor Ort sein zu müssen. Sie ist Voraussetzung für eine Direktvermarktung und muss dem Direktvermarkter zugänglich sein. Je nach Stand der Technik der jeweiligen Energieerzeugungsanlage ist ggf. eine Nachrüstung erforderlich.
Wichtig: Bitte berücksichtigen Sie die Einhaltung der Frist zum Nachweis der Fernsteuerbarkeit. Laut EEG ist die Fernsteuerbarkeit bei Neuanlagen spätestens bis zum Ende des auf die Inbetriebnahme folgenden Monats einzurichten. Bei einem Wechsel von einem anderen Direktvermarkter oder in die sonstige Direktvermarktung sogar mit Beginn der Direktvermarktung!
Rechtliche Hinweise
Bei diesem Service handelt es sich um ein Angebot unserer Kooperationspartnerin Interconnector GmbH, Karlsruhe. Die auf dem Portal erfassten Daten werden an die Interconnector GmbH übermittelt. Vertragsschluss und Vertragsabwicklung erfolgen ausschließlich über die Interconnector GmbH.

