Wie sind meine Einlagen abgesichert?

Ihre Einlagen sind bei der Deutschen Kreditbank AG (nachfolgend „DKB“ genannt) wie folgt abgesichert.

Grundabsicherung der Kundeneinlagen

Die vom Gesetz vorgeschriebene Grundabsicherung wird durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) gewährleistet.

Informationen zum gesetzlichen Einlagenschutz, zur EdB und den ihr zugeordneten Instituten finden Sie auf den Internetseiten der EdB und zu den wichtigsten Eckpunkten der gesetzlichen Einlagensicherung auch im Informationsbogen für Einleger.

Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e. V.

Ihre Einlagen sind – zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung – freiwillig über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. (ESF) abgesichert. Der ESF schützt nach Maßgabe der Fondssatzung des ESF Nichtbankeneinlagen, die über den gesetzlich garantierten Entschädigungsanspruch in Höhe von 100.000 Euro hinausgehen. Der Einlagenschutz erstreckt sich auf Einlagen von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und Kommunen. Geschützt sind dabei u. a. Sparguthaben, Sichteinlagen und Termingelder, auf den Namen lautende Schuldverschreibungen und Schuldscheine sowie Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften. Ausgenommen sind z.B. Einlagen von Banken sowie Einlagen des Bundes und der Länder und deren Sondervermögen sowie Forderungen, über die die DKB Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie z. B. Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate.

Ein Rechtsanspruch gegen den Fonds ist ausgeschlossen. Leistungen des Einlagensicherungsfonds e.V. erfolgen stets auf freiwilliger Basis nach der Leistungsfähigkeit des Fonds, das heißt, im Rahmen des vorhandenen Fondsvolumens.

Weitere Informationen zum Umfang und zu Ausnahmen der Einlagensicherung durch den ESF finden Sie unter www.voeb-es.de.

Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten FAQ für Privatkund*innen.

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