Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27. April 2021 geurteilt, dass – im Gegensatz zum bisherigen banküblichen Vorgehen – für die meisten Anpassungen von Preisen und Bedingungen eine aktive Zustimmung der Kund*innen erforderlich ist.
Bislang haben wir Ihnen geplante Änderungen unserer Preise und Bedingungen zwei Monate vor deren Inkrafttreten angeboten. Haben Sie uns keinen Widerspruch zukommen lassen, galten die angekündigten Vertragsänderungen als akzeptiert.
Wir werden Sie künftig um Ihre Zustimmung zu den betreffenden aktuellen Preisen und Bedingungen bitten. Nur so können wir Ihnen weiterhin Ihre vertrauten, leistungsstarken Produkte und Services anbieten sowie unsere bestehende Geschäftsbeziehung in bekannter Weise und auf einer rechtlich gültigen Grundlage fortführen.
Aktuell können Sie im Banking mit einem Klick