Wie in jeder Geschäftsbeziehung kann es auch bei uns während der Vertragslaufzeit zu Änderungen kommen. In diesen Fällen senden wir dir mit 2 Monaten Vorlauf ein entsprechendes Angebot zu. Dies wird erst gültig, wenn du es annimmst.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im April 2021 geurteilt, dass die bisherige Praxis bei Vertragsänderungen nicht mehr zulässig ist.
Vor dem Urteil war es so, dass wir geplante Änderungen unserer Preise & Bedingungen zwei Monate vor deren Inkrafttreten angeboten haben. Hast du den Änderungen nicht widersprochen, galten die angekündigten Vertragsänderungen als akzeptiert.
Der BGH hat nun im Sinne des Verbraucherschutzes entschieden, dass Änderungen aktiv zugestimmt werden muss, damit sie gültig werden.
Du kannst einfach im Web-Banking oder der DKB-App zustimmen
So geht's
Gut zu wissen
Das hängt ein bisschen davon ab, um welche Änderungen es sich handelt.
Generell können wir sagen, dass wir natürlich alle Kund*innen auf der gleichen Vertragsgrundlage betreuen wollen. Das macht unsere Prozesse effizienter und nur so können wir weiterhin unser Angebot so attraktiv (und preiswert) wie möglich halten.
Solltest du also nicht zustimmen, kann es sein, dass wir die gesamte Geschäftsbeziehung bzw. Teile davon kündigen müssen.
Nein, du kannst immer nur das komplette Änderungsangebot annehmen. Selbstverständlich kannst du die Produkte kündigen, für die du die Änderung nicht akzeptieren möchtest.